Drucksache - 0584/XVIII  

 
 
Betreff: Südpark-Entwicklung
(Beschluss der BVV v. 23.11.2005 - Drks. Nr. 3653/XVII -)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Natur-, Umweltschutz und Grünplanung Kenntnisnahme
14.11.2007 
gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung und des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
19.12.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. (Zw.) v. 31.08.2007

Der Südpark ist nach dem Berliner Grünanlagengesetz eine gewidmete Grünfläche

Der Südpark ist nach dem Berliner Grünanlagengesetz eine gewidmete Grünfläche. Die Ansiedlung von Gastronomie und anderen Erlebnisstätten hat Baulichkeiten und Nutzungsformen zur Folge, die nach § 1 des Grünanlagengesetzes nicht vorgesehen sind. Es besteht nicht die Absicht auf der gewidmeten Fläche eine derartige "Sondernutzung" nach § 6 zuzulassen, weil kein überwiegendes öffentliches Interesse an einer derartigen Nutzung festzustellen und keine "Folgenbeseitigung" gesichert ist. Außerdem ist eine Unterversorgung mit Gastronomiebetrieben im angrenzenden Bereich des Südparkes bisher nicht festzustellen.

 

 

Berlin-Spandau, den 31. August 2007

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz          Röding

Bezirksbürgermeister                   Bezirksstadtrat


 

 
 

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