Drucksache - 0584/XVIII
Der Südpark ist nach dem Berliner Grünanlagengesetz
eine gewidmete Grünfläche. Die Ansiedlung von Gastronomie und anderen
Erlebnisstätten hat Baulichkeiten und Nutzungsformen zur Folge, die nach § 1
des Grünanlagengesetzes nicht vorgesehen sind. Es besteht nicht die Absicht auf
der gewidmeten Fläche eine derartige "Sondernutzung" nach § 6
zuzulassen, weil kein überwiegendes öffentliches Interesse an einer derartigen
Nutzung festzustellen und keine "Folgenbeseitigung" gesichert ist.
Außerdem ist eine Unterversorgung mit Gastronomiebetrieben im angrenzenden
Bereich des Südparkes bisher nicht festzustellen. Berlin-Spandau, den 31. August 2007 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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