Drucksache - 0568/XVIII  

 
 
Betreff: Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5-64 VE für das Gelände zwischen der Havel, der Wochenendsiedlung Haveleck und der Daumstraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. v. 21.07.2007
Anlage z. Vorl. z.K. v. 21.07.2007

Unterrichtung vom Beschluss des Bezirksamtes vom 03

Zwischenbericht

 

Unterrichtung vom Beschluss des Bezirksamtes vom 03. Juli 2007 über die Aufstellung des Bebauungsplans.

 

Anlg.:            Übersichtsplan mit den räumlichen Grenzen des Bebauungsplans

 

 

Das Bezirksamt Spandau hat am 03. Juli 2007 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 5-64 VE für das Gelände zwischen der Havel, der Wochenendsiedlung Haveleck und der Daumstraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 24. April 2007 aufzustellen. Gleichzeitig wurde dem Antrag des Projektentwicklers ADATEC Projektentwicklungsgesellschaft für Gewerbe und Wohnbauten mbH & Co auf die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans stattgegeben.

 

Für den Entwurf zum Bebauungsplan 5-64 VE ist eine uneingeschränkte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

Durch Bekanntmachung in der Tagespresse soll der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben werden, sich für die Dauer eines Monats durch Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und durch Äußerungen hierzu an der Planung zu beteiligen.

 

Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Umweltschutz - Stadtplanungsamt - beauftragt.

 

1.        Anlass für die Planaufstellung

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5-64 VE ist die Absicht des Vorhabenträgers, für das Gelände zwischen der Havel, der Wochenendsiedlung Haveleck und der Daumstraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst ein Wassersportgebiet mit der Möglichkeit des zeitweiligen Wohnens zu realisieren. Mit Schreiben vom 12. Februar 2007 ist die Aufstellung eines entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt worden.

 

Die Flächen zwischen Havel, der Wochenendsiedlung Haveleck und der Daumstraße liegen gegenwärtig brach. Da eine Qualifizierung des Geländes durch Geschosswohnungsbau bzw. Dienstleistungsprojekte den Entwicklungen des Berliner Grundstücksmarktes nicht mehr entspricht und sich andererseits eine marinanahe Freizeitnutzung in die Ortslage einfügt und diese weiter aufwertet, unterstützt der Bezirk Spandau den Entwicklungswunsch des Investors.

 

Das Plangrundstück wird im Baunutzungsplan von Berlin als Nichtbaugebiet ausgewiesen.

Für das geplante Vorhaben kann somit auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts keine Baugenehmigung erteilt werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Überplanung des Baunutzungsplans von Berlin durch Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich.

2.       Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet umfasst eine Größe von 2,5 ha und grenzt im Westen und Nord-Westen an die Havel und im Süden direkt an die Daumstraße an.

Jenseits der Daumstraße grenzen ein vier bis sechs geschossiges Mischgebiet sowie ein drei bis vier geschossiges Wohgebiet an; östlich und nordöstlich erstreckt sich die Wochenendsiedlung Haveleck.

Die Grundstücke des Geltungsbereichs selbst liegen gegenwärtig brach; lediglich zwei Hausboote nutzen den Hafen als Ankerplatz.

Das künftige Plangebiet soll über private Verkehrsflächen innerhalb des Plangebietes ihren Anschluss an die Daumstraße finden und wäre somit ausreichend erschlossen.

Die Daumstraße hat in Verbindung mit der „Wasserstadtbrücke“ über die Havel die Funktion einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße, die das Plangebiet mit der Altstadt Spandau und mit dem Berliner Umland (Hennigsdorf) bzw. in Gegenrichtung mit der Berliner Innenstadt verbindet.

In der direkt angrenzenden Daumstraße sowie in der nahe gelegenen Hugo-Cassirer-Straße verkehren Buslinien, die das Plangebiet mit der Spandauer Altstadt sowie die Berliner Innenstadt verbinden bzw. die Anbindung an den schienengebundenen Verkehr (U – Bahnhof Haselhorst, der U – Bahnlinie 7) gewährleisten.

 

Das Plangrundstück befindet sich im Eigentum des Landes Berlin.

 

3.       Planerische Ausgangssituation

 

Der Baunutzungsplan von Berlin in der Fassung von 28. Dezember 1960 weist für das künftige Plangebiet Nichtbaugebiet aus.

Der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004 (Abl. S. 95), zuletzt geändert am 27. März 2007 (ABl. S. 1233), stellt für den künftigen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-64 VE im Osten gemischte Baufläche ( M 2 ) und entlang des Hafens Grünfläche dar.

Der künftige Geltungsbereich befindet sich innerhalb der Fluglärmschutzzone 3 für den Flughafen Tegel.

 

4.      Ziel und Zweck

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-64 VE ist, eine marinanahe Freizeitnutzung. Es soll für Freizeit- und Erholungszwecke die Möglichkeit bestehen, zeitweilig auch vor Ort zu wohnen. Das hierfür vorgesehene Klientel wird sich voraussichtlich nicht ausschließlich aus der Berliner Bevölkerung zusammensetzen. Möglichkeiten zur Schaffung von Eigentum bzw. zur Anmietung stehen zur Diskussion.

5.      Inhalt des Bebauungsplanes

Das städtebauliche Konzept des Bebauungsplanentwurfs 5-64 VE basiert auf den Entwürfen des Vorhabenträgers (Stand April 2007).

Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5-64 VE soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wassersportgebiet und Wasserflächen - Sporthafen - festgesetzt werden.

Das Wassersportgebiet soll mit Holzhäusern (Reihenhausformation) in Holzständerwerk bebaut werden. Jedes Haus soll möglichst einen direkten Zugang zum Steg und damit zum Wasser haben. Über eine mittig angeordnete Hauptsteganlage soll die Öffentlichkeit bis in den Sporthafen gelangen können. Für die innere Erschließung sorgt ein privates Wegenetz und eine zentrale Stellplatzanlage. Das Wegenetz verbindet die südlich verlaufende Havelpromenade im benachbarten Bebauungsplan VIII-567c mit dem nördlich der Wochenendsiedlung Haveleck verlaufenden Uferwanderweg. Mit Ausnahme der Parzellen selbst soll das Gelände einschließlich der zentralen Steganlage für die Allgemeinheit öffentlich zugänglich sein, so dass keine Unterbrechung der entlang der Havel verlaufenden öffentlichen Grün- und Wegeverbindung entsteht. Über einen Durchführungsvertrag soll die öffentliche Durchwegung gesichert werden. Neben den ca. 30 Reihenhäusern sind zwei freistehende Häuser, eine Bootshalle und ein Clubhaus in der Planung. Die entlang der Erschließungsachsen vorgesehene nicht für Dauerwohnzwecke dienende Bebauung passt sich gut in die Struktur der benachbarten Wochenendsiedlung ein.

 

Gemäß der Vorabstimmung beim „Bezirksbesuch 2007“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. I, wird das Vorhaben auch von dort befürwortet und steht im Einklang mit dem FNP (Gemischte Baufläche M2, Ufergrünzug).

 

Art und Maß der baulichen Nutzung

 

Das dem Bebauungsplan zugrunde liegende räumlich-funktionale Konzept geht für das Sondergebiet von einer reihenhausartigen Bebauung aus, die aber nicht für dauerhafte Wohnzwecke geeignet sein soll. Ferner sollen wassersportbezogene Nutzungen, wie Bootshäuser und Clubhäuser im Bereich des Sondergebietes zulässig sein. Für die Reihen- und Einzelhäuser sollen zwei zulässige Vollgeschosse möglich sein. Das Bebauungskonzept erreicht eine GRZ von ca. 0, 2 und eine GFZ von rd. 0,4 in offener bzw. geschlossener Bauweise je nach Länge der Steganlage, an die die Häuser grenzen. In Verlängerung der Hauptsteganlage ist vor dem Boots-/Clubhaus die Anlage eines Platzes denkbar, über den die Öffentlichkeit zur Steganlage bzw. Restauration im Clubhaus gelenkt werden kann. Aufgrund der etwas abgelegenen Lage des Sondergebiets kann allerdings nicht garantiert werden, dass Flächen von einer Restauration angemietet werden.

 

Die Zulässigkeit einer Restauration, Wohnung für Aufsichtspersonal etc. wird im weiteren Verfahren geprüft und durch textliche Festsetzung geregelt werden. Gleiches gilt für die Bezeichnung der “Wohn-“Unterkünfte, deren Nutzung durch Begriffe wie Wochenendhaus oder Ferienhaus nicht abschließend erfasst wird.

Da die genaue Lage der Gebäude und einzelner Nutzungen bzw. Nutzungszuordnungen womöglich noch variieren, wird derzeit erwogen:

-          die bauliche Nutzung gemäß § 12 (3a) BauGB allgemeiner festzusetzen,

-          dabei ein Spektrum der zulässigen Nutzungen durch TEFs zu bestimmen,

-          die überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen großzügig zu definieren

-          und das Maß der baulichen Nutzung durch jeweilige GR und Geschossigkeit zu bestimmen.

 

Die Präzisierung würde über den Durchführungsvertrag erfolgen.

 

Straßenverkehrsfläche

Das Gelände des Geltungsbereichs grenzt im Süden an die bis zu 6,5 m höher liegende Daumstraße an. Zur Erschließung des Geländes soll der Verkehr im östlichen Planbereich über eine Privatstraße an das Niveau der vorhandenen Daumstraße ihren Anschluss finden.

 

6.  Verfahren und Hinweise

Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist obligatorisch.

Durch die rechtzeitige Veröffentlichung in den Tageszeitungen soll auf die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung hingewiesen werden. Dabei soll hervorgehoben werden, dass innerhalb des Beteiligungszeitraums der Öffentlichkeit in den Bebauungsplanentwurf eingesehen werden kann.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung wurde in seiner Sitzung am 06. März 2007 über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5-64 VE sowie seine Ziele und Zwecke informiert und hat sie zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Mitteilung der Planungsabsicht gemäß § 5 (AGBauGB) und Artikel 13 Abs. 2 Landesplanungsvertrag für den Bebauungsplan 5-64 VE ist das Bezirksamt Spandau von Berlin mit Schreiben vom 19. April 2007 nachgekommen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat mit Schreiben vom 05. Juni 2007 mitgeteilt, dass das Verfahren nach § 7 AGBauGB  (Gesamtbedeutung für Berlin, da der Geltungsbereich unmittelbar an die Daumstraße – Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes – grenzt) durchgeführt werden kann.

 

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung hat mit Schreiben vom 24. Mail 2007 mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplans 5-64 VE sowohl die Ziele als auch die Grundsätze der Landesentwicklungsplanung unterstützt.

 

Nachdem das Bezirksamt Spandau die Aufstellung des Bebauungsplanes 5-64 VE beschlossen hat, soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

 

Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5-64 VE als Anlage beigefügt.

 

 

Berlin-Spandau, den 21. Juli 2007

Das Bezirksamt

 

Birkholz                                                                                                           Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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