Drucksache - 0564/XVIII  

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Spandau 1
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-VorsteherBVV-Vorsteher
Verfasser:V o g t 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin gewählt   

Sachverhalt

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes - BlnSchAG - (GVBI. Nr. 16, Seite 109 v. 07.04.1994) für fünf Jahre

 

Frau Eva-Maria Rodde, Birlingerweg 18 A, 14089 Berlin

 

zur Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk 1 (Ortsteil Hakenfelde, Radeland, Wasserstadt, teilw. Neustadt).

 

 

Begründung:

Die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks 1 ist am 09.06.2007 aus­gelaufen.

 

Es ist eine Neuwahl gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes - BlnSchAG - (GVBl. Nr. 16, Seite 109 v. 07. April 1994) erforderlich.

 

Aufgrund einer öffentlichen Stellenausschreibung haben sich 5 Personen beworben.

 

5 Bewerber wurden zu einem Bewerbergespräch eingeladen.

 

Der Ältestenrat hat in seinen Sitzungen am 27.08.2007 die Bewerber angehört und eine Auswahl getroffen.

 

Der Ältestenrat kam einstimmig überein, der Bezirksverordnetenversammlung Frau Eva-Maria Rodde zur Wahl als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk 1 vorzuschlagen.

 

Die zur Schiedsperson Gewählte muss vom Amtsgerichtspräsidenten bestätigt werden; sie wird erst mit der Bestätigung Schiedsperson.

 
 

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