Drucksache - 0563/XVIII  

 
 
Betreff: Umgang des Bezirksamtes mit Kundgebungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:J u l i u s 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
04.07.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet   

Sachverhalt

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.                  Ist dem Bezirksamt bekannt, bei welchen Stellen in Berlin und seinen Bezirken Kundgebungen und Demonstrationen angemeldet werden?

 

2.                  Wie beurteilt das Bezirksamt die presseöffentliche Äußerung eines Bezirksamtsmitarbeiters im Spandauer Volksblatt, der eine bei der Polizei angemeldete, demokratische Kundgebung im Vorhinein als "illegal“ bezeichnet?

 

3.                  Ist es Regel, dass gleich mehrere Ordnungsamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter bei Kundgebungen zugegen sind, die bereits von der Polizei gesichert werden?

 

4.                  Wie oft, in welcher Weise und über welche Kanäle kommuniziert das Ordnungsamt mit der Polizei?

 

5.                  Hält das Bezirksamt die Intensität dieser Kommunikation für ausreichend?

 

6.                  Was kostet der Einsatz eines Ordnungsamtsmitarbeiters oder einer Ordnungsamtsmitarbeiterin pro Stunde im Durchschnitt inklusive dem Ausfall von Bußgeldern etc.?

 
 

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