Drucksache - 0560/XVIII
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1. Zwischenbericht vom 17.01.2008 2. Zwischenbericht vom 11.09.2008 3. Zwischenbericht vom 14.11.2009 4. Zwischenbericht vom 16.06.2010 Das
Bezirksamt hat die Möglichkeit der Verbesserung der Einnahmen durch Parken auf
Dienstgrundstücken noch einmal ausführlich und umfangreich geprüft. Unter
Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes
sowie unter Beachtung der bestmöglichen Nutzung von Ressourcen
erzielt das Bezirksamt bereits seit Jahren Einnahmen aufgrund der Vermietung
von Stellplätzen (im Haushaltsjahr 2010 rd. 43 T€). Grundlage
für die entsprechende Vermietung ist die Stellplatzregelung für die
Bezirksverwaltung Spandau vom 1.10.1998, die für die gesamte Bezirksverwaltung
gilt und den geltenden Landesvorschriften entspricht. Diese Regelung sieht das
Bezirksamt als ausreichend an und bittet daher den o. g. Beschluss als erledigt
anzusehen. Berlin-Spandau, den 7. Januar 2011 Das Bezirksamt Birkholz Kleineidam Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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Bezirksamt Spandau
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