Drucksache - 0503/XVIII
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Die
Bezirksverordnetenversammlung Spandau hat im Zusammenhang mit der o.a. Wahl der
Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes die Wahlperiode für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den Sozialkommissionen auf den Zeitraum vom 01.12.2004 bis
zum 30.11.2007 festgesetzt. Grundlage für diese dreijährige Wahlperiode war die
entsprechende Festlegung in der Nr. 15 Abs. 1 der Verwaltungsvorschriften für
den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD). Durch die
Neufassung der VV EaD vom 19.09.2006 (ABl. Nr. 50 vom 13.10.2006, Seite 3710
ff.), die am 01.10.2006 in Kraft getreten ist, wurde die Wahlperiode für die
Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes nunmehr auf die Dauer von vier Jahren
festgeschrieben. Ich
beabsichtige, die ursprünglich festgesetzte Wahlperiode und somit die Dauer der
individuellen Berufung als Mitglied der Sozialkommissionen des Ehrenamtlichen
Dienstes mit dem Einverständnis der Betroffenen über den 30.11.2007 hinaus für
ein weiteres Jahr, folglich bis zum 30.11.2008, zu verlängern. Diese werden von
dem beabsichtigten Verfahren vorab schriftlich informiert und gebeten, mögliche
Einwände gegen eine Verlängerung der Berufung als Mitglied des Ehrenamtlichen
Dienstes bekannt zu geben. Berlin-Spandau, den 22. Juni 2007 Birkholz Bezirksbürgermeister |
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