Drucksache - 0502/XVIII
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3. Zwischenbericht
Unterrichtung gemäß § 15 BezVG
Anlage: Kartenausschnitt im Maßstab 1:10.000 (unmaßstäblich verkleinert)
Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2007 beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans 5-10 (BA-Beschluss vom 6.08.2002) zu ändern:
Der Titel des Bebauungsplanes 5-10 lautete bislang wie folgt: Bebauungsplan 5-10 für die Grundstücke Heerstraße 641 - 643, die Fläche zwischen Döberitzer und Fahrlander Weg nördlich einer Linie in Verlängerung der nördlichen Grenze des Grundstücks Fahrlander Weg 7, für den Döberitzer Weg zwischen dem Grundstück Heerstraße 645E und der Heerstraße sowie für den Fahrlander Weg nördlich des Grundstücks Fahrlander Weg 5 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 5-10 wird um die Flächen beiderseits der Einmündung des Fahrlander Weges in die Heerstraße eingeschränkt und lautet nunmehr wie folgt:
Bebauungsplan 5-10 für Teilflächen der Grundstücke Heerstraße 641, 643, die Fläche zwischen Döberitzer Weg und Fahrlander Weg nördlich einer Linie in Verlängerung der nördlichen Grenze des Grundstücks Fahrlander Weg 7, für den Döberitzer Weg zwischen dem Grundstück Heerstraße 645 E und dem Fahrlander Weg sowie für den Fahrlander Weg nördlich des Grundstücks Fahrlander Weg 5 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken.
1 Begründung Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben sowohl die untere Naturschutzbehörde als künftiger Träger der geplanten Grünflächen mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage als auch die obere Naturschutzbehörde Bedenken gegen die Planungsabsicht zur Festsetzung von Grünflächen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans 5-10 vorgetragen.
So wurde insbesondere hervorgehoben, dass es sich bei den im Plangebiet vorgesehenen Grünflächen mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage um Verschnitt- und Restflächen der Straßenplanung handelt, die auch für die Entwicklung einer Grünverbindung mit begrenzter lokaler Bedeutung in Frage zu stellen sind. Es handelt sich um isolierte kleinteilige Einzelflächen, die charakteristisch als eine Begrünung von Straßenland, allenfalls als Immissionsschutzgrün zum Schutz der Anlieger zu bewerten sind. Auch ist für die geplanten Grünflächen eine Erholungsnutzung u.a. wegen der hohen Lärmbelästigung durch den Verkehr der Heerstraße nicht gegeben, so dass die Übernahme der i.R.st. Flächen abgelehnt wird. Ferner ist auch im Hinblick auf die Kostenentwicklung für die Unterhaltung von öffentlichen Parkanlagen der vorgesehenen Festsetzung dieser Restflächen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage nicht zuzustimmen. An der geplanten Festsetzung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlagen wird daher nicht mehr festgehalten. Die dafür erforderlichen Flächen werden aus dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes 5-10 herausgenommen.
Dieser Vorlage ist ein Planausschnitt im Maßstab M 1:10.000 (unmaßstäblich verkleinert) mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 5-10 beigefügt.
2 Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sind nachteilige Auswirkungen, die soziale Maßnahmen nach § 180 Baugesetzbuch erfordern, nicht zu erwarten. Bodenordnende Maßnahmen gemäß dem vierten Teil - § 45 ff. - des Baugesetzbuches sind ebenfalls nicht vorgesehen.
Straßenverkehrsflächen Für die geplante Festsetzung der Straßenverkehrsflächen war die Übernahme von privaten Flächen durch das Land Berlin gemäß §§ 40 ff. BauGB erforderlich. Das Bezirksamt Spandau hat daher bereits im Vorfeld die erforderlichen Straßenverkehrsflächen vollständig erworben, so dass keine Grunderwerbskosten mehr anfallen werden. Darüber hinaus müssen die i.R.st. Flächen entsprechend den Planungszielen endgültig als Straßenverkehrsfläche hergestellt und dauerhaft unterhalten werden, sowie entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen finanziert werden.
Da die geplante südliche Einmündung in die Heerstraße eine Folge des nördlich der Heerstraße geplanten Neubaus der Werkstraße darstellt, ist davon auszugehen, dass die gleichen Fördervoraussetzungen vorliegen und demzufolge die finanziellen Mittel für die Herstellung der geplanten Straßenbaumaßnahme ebenso wie für die Werkstraße durch die Beantragung und Bewilligung von Fördermittel (GA-Mittel) finanziert werden kann. Die Höhe der Förderung beträgt voraussichtlich bis zu 90 % der Herstellungskosten. Der nicht durch Fördergelder gedeckte Restbetrag in Höhe von 10 % muss daher in den Haushalt eingestellt werden.
Darüber hinaus ist weiter davon auszugehen, dass der durch die geplante Straßenbaumaßnahme zu erwartende Eingriff in Natur und Landschaft ebenfalls Kosten hervorrufen wird. Die im Rahmen der Eingriffsbewertung gutachterlich ermittelten Kosten für den Eingriff in Natur und Landschaft innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 5-10 werden insgesamt auf 16.381,00 € zzgl. MWST. beziffert, die ebenfalls in den Haushalt einzustellen sind.
Waldflächen Bei den im Plangebiet vorhandenen Waldflächen handelt es sich im Wesentlichen um private Flächen, die nicht durch die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens 5-10 vom Land Berlin übernommen werden müssen. Lediglich im Bereich des Fahrlander Weges wird auf Grund der Reduzierung des Straßenquerschnittes von ca. 12 m auf 8,25 m ein schmaler Waldsaum entstehen, der in Besitz des Landes Berlin sein wird. Die dafür anfallenden Kosten sind bereits in den Kosten für den Eingriff in Natur und Landschaft eingestellt, so dass keine weiteren Kosten auf das Land Berlin zukommen werden.
3. Ausschuss für Stadtentwicklung Der Ausschuss für Stadtentwicklung wurde in seiner Sitzung am 17.04.2007 über die Absicht zur Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 5-10 informiert und nahm dies zustimmend zur Kenntnis.
Berlin - Spandau, den 01.06.2007 Das Bezirksamt
Birkholz Carsten-M. Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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