Drucksache - 0494/XVIII  

 
 
Betreff: Berufung eines beratenden Mitglieds des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStRin Meys
Verfasser:BzStR'in Meys 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
04.07.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z.B. -Berufung- v. 15.06.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau beruft gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG

 

Frau Sylvia Elsmann

Alfons-Loewe-Straße 15 A

13591 Berlin

 

als beratendes Mitglied zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kinder­tagesstätten im Jugendhilfeausschuss.

 

 

Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordnetenver­sammlung für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamtes. Er wird für die jeweilige Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Die beratenden Mitglieder und die stellvertretenden beratenden Mitglieder nach § 35 Abs. 7 Nr. 3 – 5 AG KJHG werden von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirks­amtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Rechtsgrundlagen:

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 28.02.2001 (GVBl. S. 61), zu­letzt geändert durch Gesetz vom 07.07.2005 (GVBl. S. 390) und Gesetz zur Ausfüh­rung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2005 (GVBl. S. 282).

 

 

Berlin-Spandau, den 15. Juni 2007

Das Bezirksamt

 

 

        Birkholz                                                                                  Meys

Bezirksbürgermeister                                                                                  Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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