Drucksache - 0415/XVIII
1. Zwischenbericht: Drucksache - Nr. 2930/XVII vom 09.02.2005 2. Zwischenbericht: Drucksache - Nr. 3348/XVII vom 12.08.2005 2. Zwischenbericht: Drucksache - Nr. 4339/XVII vom 08.09.2006 3. Zwischenbericht: Drucksache - Nr. 0415/XVIII vom 09.05.2007 4. Zwischenbericht: Drucksache - Nr. 0415/XVIII vom 24.10.2007 5. Zwischenbericht: Drucksache - Nr. 0415/XVIII vom 23.04.2008 6. Zwischenbericht: Drucksache - Nr. 0415/XVIII vom 23.10.2008
Bereits im letzten Jahr wurde festgelegt, dass das Wasserwerk nicht mehr für die Trinkwassergewinnung eingesetzt wird und die Schutzgebietsverordnung wurde zum 06.04.2009 förmlich aufgehoben.
Grundlage für diese Entscheidung ist das im Mai letzten Jahres beschlossene Wasserversorgungskonzept für Berlin und das von den Berliner Wasserbetrieben versorgte Umland (Entwicklung 2040), welches im Internet unter www.berlin.de/sen/umwelt/wasser/grundwasser/de/wvk2040.shtml einzusehen ist. Resultat der umfangreichen Abwägungen für das Wasserversorgungskonzept war, dass die Wasserwerke Altglienicke, Buch und Jungfernheide auch zukünftig nicht mehr für die Trinkwasserversorgung der Berliner Bevölkerung herangezogen und demzufolge die Wasserwerke inkl. Schutzzonen mit den derzeit vorhandenen Nutzungseinschränkungen bzw. Handlungsgeboten aufgegeben werden. Die Trinkwasserförderung in den Wasserwerken Altglienicke, Buch und Jungfernheide war bereits eingestellt worden. (Alle 3 Schutzgebietsverordnungen sind zwischenzeitlich aufgehoben.) Basis für das Konzept ist damit die Variante 3 (Weiterbetrieb der derzeit zur Wasserförderung betriebenen Wasserwerke unter Hinzunahme des WW Johannisthal); die ebenfalls diskutierte
Mit der Entscheidung für die Variante 3 wurde aber in Kauf genommen, dass die nach der Stillegung eingetretene Erhöhung des Grundwasserspiegels in den Einzugsbereichen der nicht weiterbetriebenen Wasserwerke dauerhaft bestehen bleibt. Die Beurteilung der Grundwasseranstiege bezüglich ihrer Siedlungsverträglichkeit ist im Schlussbericht zum Beschluss des Abgeordnetenhauses v. 17.3.2005 (Drucks. 16/2317 v. 15.04.2009 unter www.parlament-berlin.de) ausführlich dargelegt. In einem Unterkapitel wird hier auch detailliert auf die Situation nach Schließung des Wasserwerkes Jungfernheide eingegangen. Anhand von Grundwassermodellierungen, die sich an den Fördermengen aus dem Wasserversorgungskonzept (Szenario "Basisvariante 2040") orientieren, wurden die zu erwartenden Veränderungen bis 2040 prognostiziert (s. Kap. 4.2 Modellierungen im Raum Jungfernheide, S. 14 ff). Der Vergleich der modellberechneten Differenzen zwischen der Fördersituation im Jahr 2004 und dem Szenario "Basisvariante 2040" weist nach, dass es im nahen Bereich um die stillgelegten Förderbrunnen des Wasserwerks Jungfernheide ebenso wie im näheren Bereich um die Brunnen der Galerien Hohenzollernkanal und Saatwinkel des Wasserwerks Tegel zu einem Anstieg der Grundwasserstände von über einem Meter kommen kann. Für die dazwischen liegenden Gebiete, die nun hauptsächlich nur noch von den Förderungen im Wasserwerk Tegel beeinflusst werden, sind geringere Anstiege des Grundwassers zu erwarten, die aber in den Siedlungsgebieten im zentralen Bereich von Siemensstadt noch um 0,5 Meter betragen können. Im Bereich der Nordgalerie des Wasserwerks Tiefwerder ergeben sich aufgrund der im Jahr 2040 ebenfalls reduzierten Förderung Anstiege des Grundwassers, die sich in nördlicher Richtung bis zur Bahnlinie auswirken.
Damit es nach Einstellung der derzeitigen Förderung und einer weiteren Verringerung der Fördermengen im Wasserwerk Tegel nicht im Bereich einiger Siemensstandorte zu einem Anstieg des Grundwassers um ca. 1-1,5 m kommt, was nach Aussage von Siemens zu massiven Vernässungen von Tiefgeschossen und tiefliegenden Infrastrukturmaßnahmen führen würde, hat die Fa. Siemens bereits im Dezember 2008 einen Antrag auf wasserbehördliche Erlaubnis für Grundwasserförderung auf Flächen der Siemens AG und Ableitung über die Regenwasserkanalisation gestellt. Siemens beabsichtigt jährlich bis zu 9,2 Mio. m3 Grundwasser auf den Grundstücken Nonnendammallee 72, 101 und 104-106 zu fördern. Die Entnahme soll zur Vermeidung von Vernässungsschäden sowie zur Sanierung bzw. Sicherung von Altlasten erfolgen. Das geförderte Grundwasser soll über Rohrleitungen in die Spree eingeleitet werden.
Dieses Vorhaben ist UVP-pflichtig; die Beteiligung der betroffenen Fachbehörden ist im Januar erfolgt. Ziel der wasserbehördlichen Erlaubnis muss es dabei sein,
Mit einem positiven Abschluss des Verfahrens ist frühestens Anfang nächsten Jahres zu rechnen. Die bisherige Duldung der Grundwasserförderung im Wasserwerk Jungfernheide durch die Fa. Siemens wird bis zur Erteilung der Erlaubnis weiter aufrechterhalten.
Berlin-Spandau, den 31. August 2009 Das Bezirksamt
Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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