Drucksache - 0407/XVIII  

 
 
Betreff: Rankingverfahren für Pflegeheime
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SeniorenBzStR Matz
Verfasser:BzStR Matz 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.05.2007 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
24.10.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
18.06.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
09.07.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
06.05.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin - Generationen-BVV - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag v. 27.04.2007
Vorl.z.K. (Zw) v. 19.09.2007
Anlage z. Vorl. z. K. (2. Zw.) v. 25.06.2008
Vorl. z. K. (2. Zw.) v. 25.06.2008
Vorl. z. K. (SB) v. 23.04.2009
Anlage z. Vorl. z. K. (SB) v. 23.04.2009

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die Pflegeheime in Spandau sich an einem Rankingverfahren beteili

1. Zwischenbericht vom 19.09.2007 - Drucksache Nr. 0407/XVIII -

2. Zwischenbericht vom 25. Juni 2008 - Drucksache Nr. 0407/XVIII -

 

 

Der GKV-Spitzenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen haben am 17. Dezember 2008 die „Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)“ verabschiedet, die nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger Prüfergebnisse in der stationären Pflege regelt. Die Vereinbarung ist am 01.01.2009 in Kraft getreten und als Anlage beigefügt, zusammen mit den Kriterien der Veröffentlichung (Anlage 1 zur PTVS), der Bewertungssystematik (Anlage 2 zur PTVS) und 3 Mustern für die zukünftige Darstellung der Prüfergebnisse.

 

Gemäß der PTVS berücksichtigt die Qualitätsprüfung im stationären Bereich 82 Kriterien in fünf Themenfeldern:

-          Pflege und medizinische Versorgung

-          Umgang mit demenzkranken Bewohnern und anderen gerontopsychiatrisch veränderten Menschen

-          soziale Betreuung und Alltagsgestaltung

-          Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene

-          Ergebnisse der Bewohnerbefragung

 

Die Ergebnisse werden mit Schulnoten von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ bewertet. Dabei wird es eine Gesamtnote aus den ersten vier Teilnoten sowie eine Note für die Bewohnerbefragung geben. Die Ergebnisübersicht zu allen fünf Feldern der Qualitätsprüfung muss an gut sichtbarer Stelle im Pflegeheim ausgehängt werden und wird von den Landesverbänden der Pflegekassen im Internet veröffentlicht.

 

Nach den Angaben des GKV-Spitzenverbandes werden die Medizinischen Dienste im Mai 2009 die ersten Prüfungen nach den neuen Vorgaben durchführen. Die ersten Veröffentlichungen im Internet in einer einheitlichen bundesweiten Datenbank mit qualitätsgesicherten Inhalten werden für den Spätsommer 2009 erwartet. Bis Ende 2010 sollen alle stationären Einrichtungen nach den neuen Vorgaben geprüft sein.

 

Analog zur PTVS wurde am 29.01.2009 eine Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA) verabschiedet, die eine entsprechende Systematik für ambulante Pflegedienste enthält (https://www.gkv-spitzenverband.de/Rahmenvereinbarungen_Pflege.gkvnet unter „Transparenzvereinbarungen“).

 

Die im 2. Zwischenbericht näher dargestellte Berliner Transparenzoffensive im Pflegebereich soll nach aktuellem Kenntnisstand parallel zur bundeseinheitlichen Regelung fortgesetzt werden. Im Sinne des Beschlusses wurden die Spandauer Pflegeeinrichtungen im Rahmen der bezirklichen Altenhilfekoordination nochmals auf das Pflegeportal bzw. die Transparenzoffensive aufmerksam gemacht und zur Beteiligung aufgefordert.

 

Darüber hinaus startete im Februar das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) geförderte Projekt „www.heimverzeichnis.de“. Im Rahmen des Projektes wurden Kriterien zur Erfassung von Lebensqualität in Heimen entwickelt, die von unabhängigen Gutachtern in den teilnehmenden Einrichtungen geprüft werden. Das bundesweite Verzeichnis im Internet soll bis zum Jahr 2010 vollständig sein. Auch auf diese Transparenzinitia-tive wurden die Spandauer Pflegeeinrichtungen im Rahmen der bezirklichen Altenhilfekoordination hingewiesen.

 

Angesichts der bundesweit einheitlichen Einführung von verbindlichen Qualitätskriterien und einer entsprechenden Bewertungssystematik zur Qualität von Pflegeheimen sowie der Fortführung der Berliner Transparenzoffensive und der zusätzlichen bundesweiten Transparenzinitiative des BMELV werden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mittelfristig in der Lage sein, sich aus unterschiedlichen Quellen zu verschiedenen Aspekten der Qualität der Versorgung in stationären Einrichtungen zu informieren und die Leistungen der Einrichtungen zu vergleichen.

 

Das Bezirksamt bittet deshalb, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

Berlin, Spandau den 23. April 2009

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                                           Matz

Bezirksbürgermeister                                                                                                Bezirksstadtrat

Begründung:

 

 
 

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