Drucksache - 0379/XVIII  

 
 
Betreff: Durchführung eines Bürgerbegehrens zur Verhinderung der Bebauung der Halbinsel Groß-Glienicker-Sees
hier: Zustandekommen des Bürgerbegehrens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzBm Birkholz
Verfasser:BzBm Birkholz 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
24.10.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. v. 26.03.2007
Vorl. z. K. v. 05.10.2007

Der von drei Bürgerinnen am 04

Das von den Vertrauensleuten am 04.03.2007 beantragte und vom Bezirksamt am 20.03.07 für zulässig erklärte Bürgerbegehren zur Verhinderung der Bebauung der Halbinsel Groß-Glienicker-See mit dem Text „Ich bin gegen jegliche Bauvorhaben auf der Halbinsel des Groß-Glienicker-Sees, Uferpromenade 51, 14089 Berlin-Kladow und befürworte, dass sich der Bezirk bei der zuständigen Senatsverwaltung um Unterschutzstellung des Teils der Halbinsel einsetzt, der noch nicht Landschaftsschutzgebiet ist.“ ist wegen Erreichens der für das Bürgerbegehren erforderlichen Unterschriften mit Wirkung vom 05.10.2007 zustande gekommen.

 

Dieses hat das Bezirksamt in seiner Sitzung vom 02.10.07 so beschlossen.

 

Nach § 45 Abs. 3 BezVG ist ein Bürgerbegehren zustande gekommen, wenn es von drei Prozent der bei der letzten Wahl zur BVV festgestellten Zahl der Wahlberechtigten unterstützt wurde. Dies waren 2006  170.219 Wahlberechtigte. 3% hiervon sind 5.107 Wahlberechtigte. Abgegeben wurden 15.915 Unterschriften. Davon waren 2.138 ungültig, so dass insgesamt 13.777 gültige Stimmen gezählt worden sind. Damit ist das gesetzlich vorgegebene Quorum innerhalb der gesetzlichen 6 Monatsfrist erfüllt worden. Nach dem 07.09.07 wurden am 19.09.07 und am 20.09.07 weitere 194 Unterschriften eingereicht. Da sie innerhalb der Abgabefrist eingingen, wurden sie mitgeprüft und sind in dem genannten Prüfergebnis enthalten.

 

Spätestens vier Monate nach der Entscheidung über das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens (05.02.2008) wird nach § 46 (1) BezVG über den Gegenstand des Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid durchgeführt, sofern die BVV dem erfolgreichen Bürgerbegehren nicht innerhalb von zwei Monaten (bis spätestens 05.12.07) unverändert oder in einer mit den Vertrauenspersonen abgestimmten Fassung zustimmt. Die BVV kann im Rahmen des Bürgerentscheids eine konkurrierende Vorlage zur Abstimmung unterbreiten.

 

 

Berlin-Spandau, den 05.Oktober 2007

 

 

Birkholz

Bezirksbürgermeister


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen