Drucksache - 0379/XVIII
Das von den
Vertrauensleuten am 04.03.2007 beantragte und vom Bezirksamt am 20.03.07 für
zulässig erklärte Bürgerbegehren zur Verhinderung der Bebauung der Halbinsel
Groß-Glienicker-See mit dem Text „Ich bin gegen jegliche Bauvorhaben auf der
Halbinsel des Groß-Glienicker-Sees, Uferpromenade 51, 14089 Berlin-Kladow und
befürworte, dass sich der Bezirk bei der zuständigen Senatsverwaltung um
Unterschutzstellung des Teils der Halbinsel einsetzt, der noch nicht
Landschaftsschutzgebiet ist.“ ist wegen Erreichens der für das Bürgerbegehren
erforderlichen Unterschriften mit Wirkung vom 05.10.2007 zustande
gekommen. Dieses hat
das Bezirksamt in seiner Sitzung vom 02.10.07 so beschlossen. Nach § 45
Abs. 3 BezVG ist ein Bürgerbegehren zustande gekommen, wenn es von drei Prozent
der bei der letzten Wahl zur BVV festgestellten Zahl der Wahlberechtigten
unterstützt wurde. Dies waren 2006
170.219 Wahlberechtigte. 3% hiervon sind 5.107 Wahlberechtigte.
Abgegeben wurden 15.915 Unterschriften. Davon waren 2.138 ungültig, so dass
insgesamt 13.777 gültige Stimmen gezählt worden sind. Damit ist das gesetzlich
vorgegebene Quorum innerhalb der gesetzlichen 6 Monatsfrist erfüllt worden.
Nach dem 07.09.07 wurden am 19.09.07 und am 20.09.07 weitere 194 Unterschriften
eingereicht. Da sie innerhalb der Abgabefrist eingingen, wurden sie mitgeprüft
und sind in dem genannten Prüfergebnis enthalten. Spätestens vier Monate nach der Entscheidung über das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens (05.02.2008) wird nach § 46 (1) BezVG über den Gegenstand des Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid durchgeführt, sofern die BVV dem erfolgreichen Bürgerbegehren nicht innerhalb von zwei Monaten (bis spätestens 05.12.07) unverändert oder in einer mit den Vertrauenspersonen abgestimmten Fassung zustimmt. Die BVV kann im Rahmen des Bürgerentscheids eine konkurrierende Vorlage zur Abstimmung unterbreiten. Berlin-Spandau, den 05.Oktober 2007 Birkholz Bezirksbürgermeister |
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