Drucksache - 0338/XVIII
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1.
Sieht
sich das Bezirksamt in der Lage, mit den zur Verfügung stehenden eigenen
Kräften bis zum Ende der Übergangsfrist für Nichtwohngebäude am 1.1.2009 für
die bezirkseigenen Gebäude die geforderten Energieausweise zu erstellen? 2.
Wenn
ja, welche Kosten werden dem Bezirk entstehen? 3.
Wenn
nein, werden dann seitens der Senatsverwaltung finanzielle Mittel für die
Drittbeauftragung zur Verfügung gestellt werden? 4.
Was
ist zu unternehmen, wenn die geforderten Parameter entsprechend der
EU-Gebäuderichtlinie nicht erreicht werden? |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0