Drucksache - 0332/XVIII  

 
 
Betreff: Direkte Einbehaltung der Kita- Beiträge von Arbeitslosengeld II-Empfängern
(Beschluss der BVV vom 19.01.2005 - Drs. Nr. 2880/XVII -)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Matz
Verfasser:BzStR Matz 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl.z.K. (1. Zw.) v. 28.03.2007

4

Schlussbericht

 

 

 

1.      Zwischenbericht DrsNr. 3205/XVII  vom 25.05.2005

2.      Zwischenbericht DrsNr. 3644/XVII  vom 23.11.2005

3.      Zwischenbericht DrsNr. 4212/XVII  vom 18.06.2006

4.      Zwischenbericht DrsNr. 0332/XVIII vom 28.03.2007

 

 

Wie bereits im 3. Zwischenbericht dargestellt, konnte das JobCenter Spandau über die Trägervertretung nicht zu einer Direktüberweisung der Kita-Beiträge von Arbeitslosengeld II- Empfängern verpflichtet werden. Weitere Einflussmöglichkeiten bestehen für das Bezirksamt nicht. Diese hätten sich nur ergeben, wenn den Bezirken in der Trägervertretung das sog. „Letztentscheidungsrecht“ zugefallen wäre. Die entsprechenden Bemühungen des Landes Berlin wurden aber zwischenzeitlich eingestellt. Deshalb hat das Bezirksamt auch weiterhin keine Möglichkeiten, die verlangte Direktüberweisung durchzusetzen.

 

Wir bitten deshalb, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

Berlin, Spandau den 14. September 2007

Das Bezirksamt

 

 

 

Birkholz                                                                                                         Matz

Bezirksbürgermeister                                                                                                Bezirksstadtrat


 

 
 

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