Drucksache - 0310/XVIII
Abschluss von Ziel- und Service-Vereinbarungenhier: Servicevereinbarung über die Wahrnehmung personalrechtlicher Aufgaben
Gemäß § 15 BezVG unterrichte ich die Bezirksverordnetenversammlung darüber, dass die Serviceeinheit Personal und Zentrale Dienste mit den anderen Organisationseinheiten der Bezirksverwaltung die beigefügte Neufassung der o. a. Servicevereinbarung abschließen will.
Entsprechend der in der Servicevereinbarung für das Jahr 2006 getroffenen Verabredung wurde im Dezember 2006 mit Vertretern der Organisationseinheiten über die Neufassung der Servicevereinbarung verhandelt. Ein Erfordernis die Servicevereinbarung zu ändern ergab sich in vier Punkten:
In dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 09.10.2006 zur Bewertung von Aufgabengebieten ist die Verantwortung für Bewertungen wieder der Serviceeinheit Personal und Zentrale Dienste übertragen worden. Die Servicevereinbarung wurde daher unter II Ziffer 4 bei "Bildung neuer Aufgabenkreise" wie folgt ergänzt: "Ohne Zustimmung der SE Personal dürfen neue Aufgabenkreise nur so gestaltet werden, dass hierdurch keine Ansprüche auf höhere Eingruppierung ausgelöst werden."
Ziffer 8 wurde an dem Umstand angepasst, dass inzwischen ein erprobtes und von allen Beteiligten genutztes Prognoseverfahren vorliegt. Die Ziffer 8 hat deshalb folgenden Wortlaut erhalten: "Fortentwicklung und zentrale Anwendung eines Verfahrens ......."
Anlage 2 Ziffer 5 wurde ebenfalls an den oben geschilderten neuen Sachstand angepasst und wie folgt ergänzt: "....finanziert werden sollen (hierzu gehören die eigenverantwortliche Beteiligung am Prognoseverfahren und die Beachtung der Ergebnisse bei zukünftigen Entscheidungen)."
In dieser Anlage wurde nunmehr dem Wunsch der Organisationseinheiten Rechnung getragen, auch für die Bewertungen von Aufgabengebieten und Dienstposten Fristen festzulegen. Es wurde daher ein neuer vorletzter Absatz mit folgenden Wortlaut aufgenommen: "Die SE Personal strebt - sofern die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen dies zulassen - an, Bewertungen von Aufgabengebieten und Dienstposten innerhalb einer Frist von sechs Monaten durchzuführen. Die Frist beginnt mit dem Eingang des vollständigen Antrages."
Berlin-Spandau, den 01. März 2007
Birkholz Bezirksbürgermeister
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0