Drucksache - 0309/XVIII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 5 - 59
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z.K. 1. Zw. v. 13.03.2007
Anlage zum 1. Zw.

(1

1. Zwischenbericht

 

 

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

1. Beschluss des Bezirksamtes vom 19.12.2006 über die Aufstellung des Bebauungsplanes 5 – 59

 

 

in Anlage beigefügt:

1 Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 4.000

 

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung vom 19.12.2006 beschlossen, für eine Teilfläche des Grundstücks Heerstraße 657A/695B / Döberitzer Weg 60 sowie 70/80 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken den Bebauungsplan 5 – 59 (südlicher Grundstücksteil) aufzustellen.

 

 

Begründung:

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 5-59 soll die städtebauliche Entwicklung der Flächen südlich des geplanten Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 5-17 fortgesetzt werden.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes 5-59 folgt dem aktuellen Bedarf an Kleingarten- und Wochenendhausgebietsflächen und soll die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines Wochenendhausgebietes und einer Fläche mit Dauerkleingärten schaffen.

 

Der Bebauungsplanentwurf 5 – 59 sieht hierfür die künftige Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „private Dauerkleingärten“ sowie eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Wochenendhausgebiet“ vor.

 

Der Grundstückseigentümer (ev. Kirchengemeinde zu Staaken) hat die Absicht, auf einer rd. 39.200 m² großen Teilfläche des insgesamt rd. 190.000 m² großen Grundstückes beidseitig einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden privaten Haupterschließungsachse eine Dauerkleingartenfläche mit ca. 55 Parzellen (rd. 17.700 m²) und ein Wochenendhausgebiet (rd. 18.900 m²) mit ca. 47 Grundstücken zu entwickeln.

 

Die beiden in ihrer Struktur ähnlichen Nutzungen „private Dauerkleingärten“ und „Wochenendhausgebiet“ sollen den landschaftlich geprägten Charakter des Gebietes aufnehmen und den jeweiligen Nutzern zur Erholung dienen. Die Anordnung beider Nutzungsarten westlich und östlich der Haupterschließung lockert durch ihre ländlichen Eigenschaften die Siedlungsstruktur auf.

Kleingärten und Wochenendhausgebiete sind für Berlin eine Form städtischer Erholungsflächen und haben ihre Berechtigung als Wohnergänzungsflächen in der Mieterstadt Berlin mit ihrem hohen Anteil an verdichtetem Geschosswohnungsbau. Gärten innerhalb des Stadtgebietes stellen Flächen der notwendigen täglichen Erholung für die Berliner dar; sie tragen zur Vermeidung weiterer Erholungsverkehre ins Umland bei. Zudem bilden sie hier einen städtebaulich sinnvollen Übergang zur sich anschließenden Feldflur.

 

Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Staaken des Bezirkes Spandau von Berlin, an der Landesgrenze zu Brandenburg, südlich des im Einmündungsbereich des Nennhauser Dammes in die Heerstraße geplanten Wohngebietes (B-Planentw. 5-17) und nordwestlich des DöberitzerWeges.

 

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

·       im Norden durch die Heerstraße und das davon südlich gelegene geplante Wohngebiet mit öffentlicher Parkanlage (Bebauungsplanentwurf 5-17),

·       im Osten durch die Siedlung Neu-Jerusalem

·       im Süden durch die freie Feldflur sowie

·       im Westen durch die Landesgrenze zu Brandenburg

 

Eigentumsverhältnisse

Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Heerstraße 657A/695B / Döberitzer Weg 60 sowie 70/80. Die Geltungsbereichsgröße beträgt rd. 39.200 m².

Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der evangelischen Kirchengemeinde zu Staaken.

 

Derzeitige Nutzungen

Die Freiflächen werden als Ackerflächen genutzt.

 

Erschließung

Bestandteil der Planung ist eine zentrale Nord-Süderschließung, die aus dem öffentlichen Wendehammer des nördlich gelegenen, geplanten Wohngebietes (Bebauungsplanentwurf 5 – 17) entspringt und als Privaterschließung in 5,00 m Breite weiter nach Süden geführt werden soll, um die beidseitig angrenzenden Flächen zu erschließen.

 

Die östlich der Haupterschließungsachse geplante Dauerkleingartenfläche soll ebenfalls privat erschlossen werden.

Für eine gesonderte Festsetzung der öffentlichen Durchwegung besteht kein städtebauliches Erfordernis, da die Erschließungswege hauptsächlich dem Erreichen der eigenen Parzelle dienen und nicht notwendig sind, um andere Ziele, wie z. B. die öffentliche Parkanlage zu erreichen. Zudem ist die städtebauliche Gliederung des Kleingartengeländes eher „privater Natur“, als von öffentlichem Interesse.

Für das Wochenendhausgebiet soll jedoch die künftige Festsetzung einer Privaterschließung in 5,00 m Breite vorgesehen werden, die aus Brandschutzgründen in einem Wendehammer mit einem Durchmesser von 12,0 m endet, da in einem Wochenendhausgebiet - im Gegensatz zum Dauerkleingartengebiet - das Wohnen zeitweise zulässig ist.

 

Projektbeschreibung

 

Dauerkleingartenfläche

Die rd. 17.700 m² große Fläche mit Dauerkleingärten soll östlich der Haupterschließungsachse liegen. Die Parzellengröße soll je 300 m² nicht überschreiten. Dies wird in einer textlichen Festsetzung geregelt.

Insgesamt sind 50 Parzellen sowie Parkraum und Wege vorgesehen.

Die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetz sollen durch textliche Festsetzungen näher bestimmt werden, indem nur eingeschossige Lauben errichtet werden dürfen, die nicht Wohnzwecken dienen und deren Grundfläche einschließlich Nebenanlagen wie Kleintierstall, Abort, geschlossene Veranda, Geräteraum und überdachter Freisitz 24 m² nicht überschreitet.

Ein eingeschossiges Vereinsheim, das mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten in Einklang steht, kann zugelassen werden. Bei dieser Festsetzung handelt es sich um eine im Land Berlin übliche und auch in diesem Fall angemessene Formulierung. Aufgrund der Zweckbestimmung sind gewerbliche Nutzungen, auch in den Vereinshäusern, unzulässig.

 

Die Erschließung der Kleingärten soll privat geregelt werden.

Durch ihre städtebauliche Bedeutung als Wohnergänzungsflächen und ihre ökologische Funktion hat die Sicherung, aber auch die Errichtung von Kleingärten im Bezirk hohe Priorität.

 

Wochenendhausgebiet

Mit der künftigen Festsetzung eines Wochenendhausgebietes soll sowohl dem öffentlichen Interesse an einer Erholungsfläche für die Allgemeinheit als auch den privaten Interessen an Freizeit und Erholung unter Berücksichtigung landschaftspflegerischer Belange Rechnung getragen werden.

Insbesondere für Familien mit Kindern in beengten Wohnverhältnissen kann solch eine Nutzung mit Garten einen notwendigen Ausgleich zu den Mängeln im Wohnbereich und im Wohnumfeld darstellen. Des weiteren bietet er Hobbygärtnern eine Möglichkeit zur Selbstverwirklichung. Aber auch den Spaziergängern wird ein Raum der Ruhe und Erholung erhalten bzw. erschlossen.

Die Wochenendhausgebietsgrundstücke sollen sich auf eine max. Größe von 400 m² belaufen, wobei das Gebäude 40 m² nicht überschreiten darf. Dies wird in einer textlichen Festsetzung geregelt.

Die Stellplätze im Wochenendhausgebiet sollen auf den Grundstücken selbst liegen.

 

Planerische Ausgangssituation

Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg - Berlin

(LEPeV)

Im Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg - Berlin (LEPeV) wird das Plangebiet der Raumkategorie „Siedlungsbereich“ zugeordnet.

Gemäß des Ziels 1.01 sind in Siedlungsbereichen für Siedlungstätigkeiten vorrangig die vorhandenen innerörtlichen Potentiale durch Maßnahmen der Innenentwicklung zu aktivieren. „Erneuerung und Verdichtung haben Vorrang vor die Ausweisung neuer Siedlungsflächen.“

 

Die Planungen sind somit mit den Zielen der Gemeinsamen Landesplanung Berlin und Brandenburg vereinbar, da es sich hier um die Verdichtung einer vorhandenen Siedlungsfläche durch das Wohngebiet entlang der Heerstraße (B-Planentw. 5-17) und dessen Arrondierung durch Erholungsflächen (Wochenendhausgebiete und Dauerkleingärten) als Wohnergänzungsflächen handelt.

 

Flächennutzungsplanung Berlin

Der Flächennutzungsplan von Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004 (Abl. S.95), zuletzt geändert am 29. Juni 2006 (Abl. S. 2426) stellt das Plangebiet als Landwirtschaftsfläche sowie als Grünfläche „Kleingarten“ dar.

 

Das Planungsziel, ein Kleingartengebiet zu entwickeln, entspricht den Darstellungen des FNP.

 

Das geplante Wochenendhausgebiet besitzt eine Wohnergänzungsfunktion, da es der Erholung der Bewohner der angrenzenden Wohngebieten dient. Seine untergeordnete Nutzung manifestiert sich weiterhin in der Tatsache, dass die Flächengröße der künftigen Wochenendhausgebietsfläche unter 3 ha liegt.

Die Funktion und Wertigkeit der Darstellung des FNP als Landwirtschaftsfläche bleibt unberührt. Aus städtebaulicher Sicht ist auch hier die Entwickelbarkeit aus dem FNP gegeben.

 

Verbindliche Bauleitplanung

Da für das Plangebiet bislang keine Bauleitpläne existieren, bestimmt sich die Zulässigkeit von künftigen Bauvorhaben bis zu einer Bebauungstiefe von rd. 100 m – gerechnet von der südlichen Kante der Heerstraße - gemäß § 34 BauGB (B-Planentwurf 5-17).

Südlich dieses bebauten Areals (B-Planentw. 5-59) befindet sich gemäß § 35 (Außenbereich) unbebaute Landwirtschafts- und Grünfläche.

 

Bindungen durch andere Regelungen

Das Plangebiet befindet sich innerhalb der weiteren Wasserschutzzone des Wasserwerkes Staaken – West.

 

Umweltschützende Belange gem. § 1a BauGB

Für das Vorhaben wird eine Umweltprüfung im Bauleitplanverfahren durchgeführt.

 

Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 5 – 59 als Anlage beigefügt.

 

Berlin – Spandau, den 13. März 2007

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                                          Röding

Bürgermeister                                                                                                            Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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