Drucksache - 0309/XVIII
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.
Zwischenbericht Unterrichtung
der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG 1. Beschluss des Bezirksamtes vom 19.12.2006 über die
Aufstellung des Bebauungsplanes 5 – 59
in Anlage
beigefügt: 1 Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 4.000 Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner
Sitzung vom 19.12.2006 beschlossen,
für eine Teilfläche des Grundstücks Heerstraße 657A/695B / Döberitzer Weg 60
sowie 70/80 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken den Bebauungsplan 5 – 59
(südlicher Grundstücksteil) aufzustellen. Begründung: Veranlassung und Erforderlichkeit Mit
der Aufstellung des Bebauungsplanes 5-59 soll die städtebauliche Entwicklung der Flächen südlich des geplanten
Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 5-17 fortgesetzt
werden. Die
Aufstellung des Bebauungsplanes 5-59 folgt dem aktuellen Bedarf an Kleingarten- und
Wochenendhausgebietsflächen und soll die planungsrechtliche Grundlage für die
Entwicklung eines Wochenendhausgebietes und einer Fläche mit Dauerkleingärten
schaffen. Der
Bebauungsplanentwurf 5 – 59 sieht hierfür die künftige Festsetzung einer
Grünfläche mit der Zweckbestimmung „private Dauerkleingärten“ sowie eines
Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Wochenendhausgebiet“ vor. Der
Grundstückseigentümer (ev. Kirchengemeinde zu Staaken) hat die Absicht, auf
einer rd. 39.200 m² großen Teilfläche des insgesamt rd. 190.000 m² großen
Grundstückes beidseitig einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden privaten
Haupterschließungsachse eine Dauerkleingartenfläche mit ca. 55 Parzellen (rd. 17.700 m²) und ein Wochenendhausgebiet
(rd. 18.900 m²) mit ca. 47 Grundstücken zu entwickeln. Die
beiden in ihrer Struktur ähnlichen Nutzungen „private Dauerkleingärten“ und
„Wochenendhausgebiet“ sollen den landschaftlich geprägten Charakter des
Gebietes aufnehmen und den jeweiligen Nutzern zur Erholung dienen. Die
Anordnung beider Nutzungsarten westlich und östlich der Haupterschließung
lockert durch ihre ländlichen Eigenschaften die Siedlungsstruktur auf. Kleingärten und Wochenendhausgebiete sind für Berlin eine Form städtischer Erholungsflächen und haben ihre Berechtigung als Wohnergänzungsflächen in der Mieterstadt Berlin mit ihrem hohen Anteil an verdichtetem Geschosswohnungsbau. Gärten innerhalb des Stadtgebietes stellen Flächen der notwendigen täglichen Erholung für die Berliner dar; sie tragen zur Vermeidung weiterer Erholungsverkehre ins Umland bei. Zudem bilden sie hier einen städtebaulich sinnvollen Übergang zur sich anschließenden Feldflur. Beschreibung des PlangebietesDas
Plangebiet liegt im Ortsteil Staaken des Bezirkes Spandau von Berlin, an der
Landesgrenze zu Brandenburg, südlich des im Einmündungsbereich des Nennhauser
Dammes in die Heerstraße geplanten Wohngebietes (B-Planentw. 5-17) und
nordwestlich des DöberitzerWeges. Das
Gebiet wird wie folgt begrenzt: · im Norden durch die Heerstraße und das davon südlich
gelegene geplante Wohngebiet mit öffentlicher Parkanlage (Bebauungsplanentwurf
5-17), · im Osten durch die Siedlung Neu-Jerusalem · im Süden durch die freie Feldflur sowie · im Westen durch die Landesgrenze zu Brandenburg Eigentumsverhältnisse Das
Plangebiet umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Heerstraße 657A/695B /
Döberitzer Weg 60 sowie 70/80. Die Geltungsbereichsgröße beträgt rd. 39.200 m². Die
Grundstücke befinden sich im Eigentum der evangelischen Kirchengemeinde zu
Staaken. Derzeitige Nutzungen Die
Freiflächen werden als Ackerflächen genutzt. Erschließung Bestandteil
der Planung ist eine zentrale Nord-Süderschließung, die aus dem öffentlichen
Wendehammer des nördlich gelegenen, geplanten Wohngebietes
(Bebauungsplanentwurf 5 – 17) entspringt und als Privaterschließung in 5,00 m
Breite weiter nach Süden geführt werden soll, um die beidseitig angrenzenden
Flächen zu erschließen. Die
östlich der Haupterschließungsachse geplante Dauerkleingartenfläche soll
ebenfalls privat erschlossen werden. Für
eine gesonderte Festsetzung der öffentlichen Durchwegung besteht kein
städtebauliches Erfordernis, da die Erschließungswege hauptsächlich dem Erreichen
der eigenen Parzelle dienen und nicht notwendig sind, um andere Ziele, wie z.
B. die öffentliche Parkanlage zu erreichen. Zudem ist die städtebauliche
Gliederung des Kleingartengeländes eher „privater Natur“, als von öffentlichem
Interesse. Für
das Wochenendhausgebiet soll jedoch die künftige Festsetzung einer
Privaterschließung in 5,00 m Breite vorgesehen werden, die aus
Brandschutzgründen in einem Wendehammer mit einem Durchmesser von 12,0 m endet,
da in einem Wochenendhausgebiet - im Gegensatz zum Dauerkleingartengebiet - das
Wohnen zeitweise zulässig ist. ProjektbeschreibungDauerkleingartenfläche Die rd. 17.700
m² große Fläche mit Dauerkleingärten soll östlich der
Haupterschließungsachse liegen. Die Parzellengröße soll je 300 m² nicht überschreiten.
Dies wird in einer textlichen Festsetzung geregelt. Insgesamt sind 50 Parzellen sowie
Parkraum und Wege vorgesehen. Die
Bestimmungen des Bundeskleingartengesetz sollen durch textliche Festsetzungen
näher bestimmt werden, indem nur eingeschossige Lauben errichtet werden dürfen,
die nicht Wohnzwecken dienen und deren Grundfläche einschließlich Nebenanlagen
wie Kleintierstall, Abort, geschlossene Veranda, Geräteraum und überdachter
Freisitz 24 m² nicht überschreitet. Ein
eingeschossiges Vereinsheim, das mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten in
Einklang steht, kann zugelassen werden. Bei dieser Festsetzung handelt es sich
um eine im Land Berlin übliche und auch in diesem Fall angemessene
Formulierung. Aufgrund der Zweckbestimmung sind gewerbliche Nutzungen, auch in
den Vereinshäusern, unzulässig. Die Erschließung der Kleingärten soll privat geregelt werden. Durch ihre städtebauliche Bedeutung als
Wohnergänzungsflächen und ihre ökologische Funktion hat die Sicherung, aber
auch die Errichtung von Kleingärten im Bezirk hohe Priorität. Wochenendhausgebiet Mit der künftigen Festsetzung eines Wochenendhausgebietes soll sowohl dem öffentlichen Interesse an einer Erholungsfläche für die Allgemeinheit als auch den privaten Interessen an Freizeit und Erholung unter Berücksichtigung landschaftspflegerischer Belange Rechnung getragen werden. Insbesondere für Familien mit Kindern in beengten Wohnverhältnissen kann solch eine Nutzung mit Garten einen notwendigen Ausgleich zu den Mängeln im Wohnbereich und im Wohnumfeld darstellen. Des weiteren bietet er Hobbygärtnern eine Möglichkeit zur Selbstverwirklichung. Aber auch den Spaziergängern wird ein Raum der Ruhe und Erholung erhalten bzw. erschlossen. Die Wochenendhausgebietsgrundstücke
sollen sich auf eine max. Größe von 400 m² belaufen, wobei das Gebäude 40 m²
nicht überschreiten darf. Dies wird in einer textlichen Festsetzung geregelt. Die
Stellplätze im Wochenendhausgebiet sollen auf den Grundstücken selbst liegen. Planerische AusgangssituationLandesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg -
Berlin (LEPeV) Im Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum
Brandenburg - Berlin (LEPeV) wird das Plangebiet der Raumkategorie
„Siedlungsbereich“ zugeordnet. Gemäß des Ziels 1.01 sind in Siedlungsbereichen für
Siedlungstätigkeiten vorrangig die vorhandenen innerörtlichen Potentiale durch
Maßnahmen der Innenentwicklung zu aktivieren. „Erneuerung und Verdichtung haben
Vorrang vor die Ausweisung neuer Siedlungsflächen.“ Die Planungen sind somit mit den Zielen der Gemeinsamen
Landesplanung Berlin und Brandenburg vereinbar, da es sich hier um die
Verdichtung einer vorhandenen Siedlungsfläche durch das Wohngebiet entlang der
Heerstraße (B-Planentw. 5-17) und dessen Arrondierung durch Erholungsflächen
(Wochenendhausgebiete und Dauerkleingärten) als Wohnergänzungsflächen handelt. Flächennutzungsplanung Berlin Der
Flächennutzungsplan von Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8.
Januar 2004 (Abl. S.95), zuletzt geändert am 29. Juni 2006 (Abl. S. 2426)
stellt das Plangebiet als Landwirtschaftsfläche sowie als Grünfläche
„Kleingarten“ dar. Das
Planungsziel, ein Kleingartengebiet zu entwickeln, entspricht den Darstellungen
des FNP. Das
geplante Wochenendhausgebiet besitzt eine Wohnergänzungsfunktion, da es der
Erholung der Bewohner der angrenzenden Wohngebieten dient. Seine untergeordnete
Nutzung manifestiert sich weiterhin in der Tatsache, dass die Flächengröße der
künftigen Wochenendhausgebietsfläche unter 3 ha liegt. Die Funktion und Wertigkeit der Darstellung des FNP als
Landwirtschaftsfläche bleibt unberührt. Aus
städtebaulicher Sicht ist auch hier die Entwickelbarkeit aus dem FNP gegeben. Verbindliche Bauleitplanung Da
für das Plangebiet bislang keine Bauleitpläne existieren, bestimmt sich die
Zulässigkeit von künftigen Bauvorhaben bis zu einer Bebauungstiefe von rd. 100
m – gerechnet von der südlichen Kante der Heerstraße - gemäß § 34 BauGB
(B-Planentwurf 5-17). Südlich dieses bebauten Areals (B-Planentw. 5-59) befindet sich gemäß §
35 (Außenbereich) unbebaute Landwirtschafts- und Grünfläche. Bindungen durch andere Regelungen Das
Plangebiet befindet sich innerhalb der weiteren Wasserschutzzone des
Wasserwerkes Staaken – West. Umweltschützende Belange gem. § 1a BauGB
Für das Vorhaben wird eine Umweltprüfung im
Bauleitplanverfahren durchgeführt. Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 5 – 59 als Anlage beigefügt. Berlin – Spandau, den 13. März 2007 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bürgermeister Bezirksstadtrat |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0