Drucksache - 0308/XVIII
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1.
Zwischenbericht Unterrichtung
der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG 1.
Beschluss
des Bezirksamtes vom 19.09.2006 über die Aufstellung des Bebauungsplanes
5 - 17
in Anlage
beigefügt: 1
Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 4.000 Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner
Sitzung vom 19.09.2006 beschlossen,
für eine Teilfläche des Grundstücks Heerstraße 657A/695B / Döberitzer Weg 60
sowie 70/80 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken den Bebauungsplan 5 – 17
(nördlicher Grundstücksteil) aufzustellen. Begründung: Veranlassung und Erforderlichkeit Anlass
für die Aufstellung des Bebauungsplanes 5 - 17 ist die Absicht des
Grundstückseigentümers (ev. Kirchengemeinde zu Staaken), auf einer rd. 50.000
m² großen Teilfläche des insgesamt
rd. 190.000 m² großen Grundstückes eine Wohnbaufläche mit ca. 75
Wohneinheiten unter Berücksichtigung des Altbaubestandes zu entwickeln. Bestandteil
der Planung ist eine zentrale öffentliche Stichstraße, die gegenüber der
Einmündung des Nennhauser Damms von der Heerstraße nach Süden führt. Von dieser
zweigt westlich und östlich jeweils eine ebenfalls öffentliche Ringstraße zur
inneren Erschließung des Baugebietes ab. Zudem
soll der Bebauungsplanentwurf 5-17 südlich der Wohnbauflächen eine rd. 15.200
m² große öffentliche Parkanlage mit einem öffentlichen Spielplatz vorsehen.
Östlich der Wohnbaufläche soll sich die im Bestand vorhandene Waldfläche
anschließen. Die
im Bestand befindlichen Gebäude lassen gemäß § 34 BauGB lediglich eine
kleinteilige Neubebauung zu, dessen Realisierungsspielraum sich unterhalb einer
vergleichsweise heranzuziehenden GRZ von 0,2 bewegen müsste. Die angestrebte
städtebauliche Entwicklung und bauliche Nutzung der Grundstücke ist unter diesen
planungsrechtlichen Voraussetzungen jedoch nicht realisierbar. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 5-17 sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines allgemeinen
Wohngebietes mit einer höheren Versiegelung bis zu einer GRZ von 0,25 sowie für
die Herstellung einer öffentlichen Erschließungsstraße und einer öffentlichen
Parkanlage mit Spielplatz geschaffen werden. Beschreibung des PlangebietesDas
Plangebiet liegt im Ortsteil Staaken des Bezirkes Spandau von Berlin, an der
Landesgrenze zu Brandenburg, südlich des Einmündungsbereiches des Nennhauser
Dammes in die Heerstraße und nordwestlich des DöberitzerWeges. Das
Gebiet wird wie folgt begrenzt: · im Norden durch die Heerstraße, · im Osten durch die Siedlung Neu-Jerusalem · im Süden
durch Landwirtschaftsflächen, · im Westen durch die Landesgrenze zu Brandenburg Die direkte Nachbarschaft wird geprägt durch die östlich
angrenzende und unter Denkmalschutz stehende Siedlung Neu – Jerusalem. Diese
ist durch freistehende Doppelhäuser in offener Bauweise gekennzeichnet. Südlich
des geplanten Wohngebietes erstreckt sich die freie Feldflur. Auf
dem Gelände jenseits der Landesgrenze befindet sich eine Gärtnerei in
unmittelbarer Nachbarschaft zum geplanten Wohngebiet auf Berliner Seite. Die Heerstraße als nördliche Begrenzung des künftigen Wohngebietes
stellt eine deutliche Zäsur zu den sich nördlich der Heerstraße und des
Nennhauser Dammes befindlichen Gewerbeflächen dar. Eigentumsverhältnisse Das
Plangebiet umfasst eine nördliche Teilfläche des Grundstücks Heerstraße
657A/695B / Döberitzer Weg 60 sowie 70/80. Die Geltungsbereichsgröße beträgt
rd. 73.400 m². Die
Grundstücke befinden sich im Eigentum der evangelischen Kirchengemeinde zu
Staaken. Derzeitige Nutzungen Im
Plangebiet südlich der Heerstraße befindet sich ein Bestand von älteren
Wohngebäuden, der größtenteils aus verpachteten Gebäuden (ca. 12), aus sich im
Erbbaurecht befindlichen Gebäuden (ca. 4) sowie zwei bereits verkauften
Gebäuden besteht. Die
südlich angrenzenden Freiflächen werden als Ackerflächen genutzt. Erschließung Die
Erschließung des künftigen Wohngebietes soll aus einer zentralen öffentlichen
Stichstraße bestehen, die gegenüber der Einmündung des Nennhauser Damms von der
Heerstraße nach Süden führt und am südlichen Rand der Wohnbebauung als
Wendehammer endet. Von
dieser Hauptachse zweigt westlich und östlich jeweils eine öffentliche
Ringstraße zur inneren Erschließung der Baufelder ab, die ebenfalls als
öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden soll. Die Entwässerung
soll auch bei dieser Mischverkehrsfläche durch Mulden erfolgen. Im
Rahmen des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages mit dem Land Berlin
verpflichtet sich der Grundstückseigentümer zur Herstellung und kostenfreien Übertragung
des öffentlichen Straßenlandes an das Land Berlin. Ausgehend
von dem geplanten Wendehammer ist in südlicher Richtung eine 5,00 m breite
Fläche mit einem Geh- und Fahrrecht für die Allgemeinheit sowie einem Fahr- und
Leitungsrecht für die zuständigen Unternehmensträger vorgesehen, da sich
südlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 5-17 zeitnah noch ein weiterer
Bebauungsplan (5-59) anschließen sollen, dessen Plangebiet privat erschlossen
wird. Die
Aufstellung dieses weiteren Planes soll der künftigen Festsetzung von
Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ sowie der künftigen
Festsetzung einer der Erholung dienenden Sondergebietsfläche mit der
Zweckbestimmung „Wochenendhausgebiet“ (Sowoch) dienen. ProjektbeschreibungSüdlich
der Heerstraße direkt an der Landesgrenze zu Brandenburg soll aus einer bereits
vor der Wende bestehenden – hauptsächlich verpachteten – Altbebauung ein
öffentlich erschlossenes Wohngebiet mit ca. 75 Wohneinheiten entwickelt werden. Die
Umgebung des künftigen Wohngebietes zeichnet sich durch landschaftlich geprägte
Nutzungen aus. Neben Wald- und Landwirtschaftsflächen finden sich hier mit
Einzel- und Doppelhäusern besiedelte Flächen oder – jenseits der Landesgrenze –
eine Gärtnereinutzung. Das
Konzept für die geplante Wohnbebauung nimmt die landschaftlich geprägte
Charakteristik auf, indem sich die Bebauung hauptsächlich auf zweigeschossige
Doppelhäuser innerhalb der Ringerschließung und an den Rändern sowie auf
eingeschossige Einzelhäuser am südlichen Rand des Baugebietes beschränkt. Lediglich
für die Bebauung entlang der Heerstraße soll aus Gründen der Lärmabschirmung
der hinteren Baureihen eine Reihenhausbebauung mit maximal drei Geschossen
entstehen. Die Nord-Süd-Ausrichtung der Grundstücke ermöglicht es, die
Aufenthaltsräume sowie die Gärten nach Süden zu legen. Für
die Baureihe entlang der Heerstraße ist aus dem o. g. Grund eine GRZ von 0,25
und eine GFZ von 0,6 vorgesehen. Die dreigeschossige Bebauung ist zum Zwecke
der Höhenbeschränkung mit Flachdächern zu versehen. Aus
bezirklicher Sicht ist die städtebauliche Notwendigkeit dieser dichteren
Bebauung entlang der Heerstraße im Hinblick auf den Schallschutz gegeben. Für
die mit Doppelhäusern versehenden Baufelder innerhalb der Ringerschließung und
an den Rändern des Baugebietes ist eine GRZ von 0,2 und eine GFZ von 0,4
vorgesehen. Die
Baugebiete südlich der Ringerschließung bilden den städtebaulichen Übergang zur
öffentlichen Parkanlage und sollen mit freistehenden Bungalows in
eingeschossiger Bauweise und Flachdach bebaut werden. Hier soll eine GRZ von
0,2 und eine GFZ von 0,3 vorgesehen werden. Der
vorhandene Altbaubestand soll im Rahmen der Konzeption Berücksichtigung finden. Die
bebaubare Grundstücksfläche wird durch die Festsetzung von Baugrenzen geregelt. Um die
Erreichbarkeit der einzelnen Baufelder und der öffentlichen Grünflächen auf
kürzeren Wegen zu ermöglichen, sollen jeweils an den Kurven der öffentlichen
Ringerschließung in einer Breite von 4,00 m Flächen mit einem Gehrecht für die
Allgemeinheit, einem Fahrrecht für die Anlieger sowie einem Fahr- und
Leitungsrecht für die zuständigen Unternehmensträger vorgesehen werden.
Südlich
des Baugebietes soll eine öffentliche Parkanlage mit einem öffentlichen
Spielplatz entstehen.
Die Größe des durch den Bauherrn zu
errichtenden und zu finanzierenden Spielplatz muss anhand des Bedarfes noch
ermittelt werden.
Planerische AusgangssituationLandesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg -
Berlin (LEPeV) Im Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum
Brandenburg - Berlin (LEPeV) wird das Plangebiet der Raumkategorie
„Siedlungsbereich“ zugeordnet. Gemäß des Ziels 1.01 sind in Siedlungsbereichen für
Siedlungstätigkeiten vorrangig die vorhandenen innerörtlichen Potentiale durch
Maßnahmen der Innenentwicklung zu aktivieren. „Erneuerung und Verdichtung haben
Vorrang vor der Ausweisung neuer Siedlungsflächen.“ Die Planungen sind somit
mit den Zielen der Gemeinsamen Landesplanung Berlin und Brandenburg vereinbar,
da es sich hier um die Verdichtung einer vorhandenen Siedlungsfläche bei
geringfügiger Arrondierung handelt. Flächennutzungsplanung Berlin Der
Flächennutzungsplan von Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8.
Januar 2004 (Abl. S.95), zuletzt geändert am 29. Juni 2006 (Abl. S. 2426)
stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche W 4 (GFZ bis 0,4) mit landschaftlicher
Prägung und im südlichen Abschnitt als Landwirtschaftsfläche sowie als
Grünfläche „Kleingarten“ dar. Das
Planungsziel, ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln, entspricht den
Darstellungen des FNP. Die
Überschreitung der GFZ von 0,4 auf 0,6 im Hinblick auf die dreigeschossige
Baureihe entlang der Heerstraße ist aus städtebaulicher Sicht notwendig, da der
Schallschutz an einer solch befahrenen Bundesstraße durch eine dichtere
Bebauung für die dahinter liegenden Baufelder gewährleistet sein muss. Je
südlicher die Baufelder liegen, desto mehr reduziert sich das Nutzungsmaß. Die
letzte Baureihe ragt zwar geringfügig über die Abgrenzung der dargestellten Wohnbaufläche
im FNP hinaus, was jedoch aufgrund der nicht parzellenscharfen Darstellung des
FNP unerheblich ist, da Funktion und Wertigkeit des FNP gewahrt bleiben. Zudem
handelt es sich hier um eine mit eingeschossigen Bungalows bebaute Fläche, die
das städtebauliche Gefüge wahrt, und einen städtebaulich behutsamen Übergang
zur geplanten Grünfläche darstellt. Verbindliche Bauleitplanung Da
für das Plangebiet bislang keine Bauleitpläne existieren, bestimmt sich die
Zulässigkeit von künftigen Bauvorhaben bis zu einer Bebauungstiefe von rd. 100
m – gerechnet von der südlichen Kante der Heerstraße - gemäß § 34 BauGB. Die
in Rede stehenden Flächen zeichnen sich durch eine kleinteilige, lückenhafte
Bauweise aus, die insgesamt jedoch den Eindruck der Zusammengehörigkeit und
Geschlossenheit vermitteln und damit die Kriterien gemäß § 34 BauGB erfüllen.
Hier sind Vorhaben zulässig, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung,
der Bauweise sowie der zu überbauenden Grundfläche in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen. Südlich
dieses bebauten Areals befindet sich gemäß § 35 (Außenbereich) unbebaute
Landwirtschafts- und Grünfläche. Bindungen durch andere Regelungen Das
Plangebiet befindet sich innerhalb der weiteren Wasserschutzzone des Wasserwerkes
Staaken – West. Umweltschützende Belange gem. § 1a BauGB
Für das
Vorhaben wird eine Umweltprüfung im Bauleitplanverfahren durchgeführt. Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 5 – 17 als Anlage beigefügt. Berlin – Spandau, den 13. März 2007 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bürgermeister Bezirksstadtrat |
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