Drucksache - 0257/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt, 1.
eine Übersicht für den Bezirk zu erstellen, aus der hervorgeht: a) Bereits ausgewiesene
Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzgebiete und Naturdenkmäler. b) Bereits eingeleitete
Verfahren zur Ausweisung weiterer Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzgebiete
und Naturdenkmäler sowie der aktuelle Planungsstand. c) Planungen zur
Unterschutzstellung weiterer Bereiche, für die noch kein förmliches Verfahren
eingeleitet wurde. d) Planungen zur
Au?erschutzstellung geschützter Bereiche (s. Pkt. 1 + 2) 2. Der BVV alle zwei Jahre
eine aktualisierte Fassung vorzulegen. Begründung: Angesichts der langen Verfahrensdauer ist die detaillierte Übersicht des Ist-Zustandes erforderlich, um ein Bild über den Stand der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zum Landschafts- und Artenschutz zu erhalten. |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0