Drucksache - 0228/XVIII
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Die
BVV-Vorlage - zur Kenntnisnahme - ist auf Antrag der Gruppe der GAL als
Zwischenbericht angesehen worden. Nach Einführung eine einheitlichen Verfahrens
zur Überwachung der Schulpflicht durch die Senatsbildungsverwaltung ist meines
Erachtens nunmehr die Erstellung einer abschließenden Vorlage möglich, zu der
ich wie folgt Stellung nehme: Mit
Schul-Rundschreiben Nr. 53 / 2006 vom 15.09.2006 hat die Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Sport - jetzt Bildung, Wissenschaft und Forschung - für
alle Bezirke ein einheitliches Verfahren zur Überwachung der Schulpflicht
sowohl bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern als auch bei
Schulversäumnissen eingeführt. Eine Kopie des Rundschreibens liegt bei. Mit der
Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulfänger für das Schuljahr 2007/2008
fand der im Rundschreiben dargestellte Zeit-Maßnahmeplan für die Aufnahme in
die Grundschule erstmalig Anwendung. Ob sich die Zahl der nicht angemeldeten
Lernanfänger dadurch tatsächlich verringern lassen wird, bleibt abzuwarten.
Erst Mitte Januar 2007 werden die Schulen ihre Listen über nicht angemeldete
Kinder an das bezirkliche Schulamt weiterreichen. Gleichwohl
wird es auch in Zukunft immer wieder Einzelfälle geben, in denen bei fehlender
Anmeldung die Klärung des Verbleibs eines Kindes erst durch zeitaufwändige
Ermittlungen des Schulamtes unter Einschaltung der Meldebehörde - teilweise
auch unter Beteiligung der Polizei, eine Zuständigkeit des bezirklichen
Ordnungsamtes ist hier nicht gegeben; das Ordnungsamt darf keine Ermittlungen
nach dem Meldegesetz durchführen -
möglich ist, insbesondere dann, wenn Erziehungsberechtigte es versäumt
haben, sich und ihr Kind bei Umzug z.B. ins Ausland beim Einwohnermeldeamt
abzumelden. Aus der Anmeldung zum Schuljahr 2006/07 befinden sich immer noch 6
Fälle - zumeist ausländische Kinder - in der Klärung durch die Meldebehörden. Der ebenfalls im Rundschreiben dargestellte Verfahrensablauf bei Schulversäumnissen wurde im Bezirk Spandau in der Regel bereits durch die Beteiligten von Schule, Schulaufsicht und Schulträger angewandt. Es wird erwartet, dass die frühzeitigere Einbindung des Schulpsychologischen Beratungszentrums und des Jugendamtes zukünftig ebenso zu einer Reduzierung von Schulversäumnissen im Bezirk Spandau beitragen wird wie eine seitens des Fachbereiches Schule geplante noch schnellere Reaktion auf eingehende Schulversäumnisanzeigen gegenüber den Schulpflichtigen (schriftliche Aufforderung zum Schulbesuch / Zuführung) und seinen Erziehungsberechtigen (schriftliche Verwarnung / Verhängung Bußgeld). Berlin, den 19. Januar 2007 Das Bezirksamt Birkholz Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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