Drucksache - 0228/XVIII  

 
 
Betreff: Schnellere Aufklärung bei unklarem Verbleib von Schulanfängern/-innen
(Beschluss der BVV v. 29.03.2006 - Drks. Nr. 3904/XVII -)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
31.01.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Die BVV-Vorlage - zur Kenntnisnahme - ist auf Antrag der Gruppe der GAL als Zwischenbericht angesehen worden

Die BVV-Vorlage - zur Kenntnisnahme - ist auf Antrag der Gruppe der GAL als Zwischenbericht angesehen worden. Nach Einführung eine einheitlichen Verfahrens zur Überwachung der Schulpflicht durch die Senatsbildungsverwaltung ist meines Erachtens nunmehr die Erstellung einer abschließenden Vorlage möglich, zu der ich wie folgt Stellung nehme:

 

Mit Schul-Rundschreiben Nr. 53 / 2006 vom 15.09.2006 hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport - jetzt Bildung, Wissenschaft und Forschung - für alle Bezirke ein einheitliches Verfahren zur Überwachung der Schulpflicht sowohl bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern als auch bei Schulversäumnissen eingeführt. Eine Kopie des Rundschreibens liegt bei.

 

Mit der Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulfänger für das Schuljahr 2007/2008 fand der im Rundschreiben dargestellte Zeit-Maßnahmeplan für die Aufnahme in die Grundschule erstmalig Anwendung. Ob sich die Zahl der nicht angemeldeten Lernanfänger dadurch tatsächlich verringern lassen wird, bleibt abzuwarten. Erst Mitte Januar 2007 werden die Schulen ihre Listen über nicht angemeldete Kinder an das bezirkliche Schulamt weiterreichen.

 

Gleichwohl wird es auch in Zukunft immer wieder Einzelfälle geben, in denen bei fehlender Anmeldung die Klärung des Verbleibs eines Kindes erst durch zeitaufwändige Ermittlungen des Schulamtes unter Einschaltung der Meldebehörde - teilweise auch unter Beteiligung der Polizei, eine Zuständigkeit des bezirklichen Ordnungsamtes ist hier nicht gegeben; das Ordnungsamt darf keine Ermittlungen nach dem Meldegesetz durchführen -  möglich ist, insbesondere dann, wenn Erziehungsberechtigte es versäumt haben, sich und ihr Kind bei Umzug z.B. ins Ausland beim Einwohnermeldeamt abzumelden. Aus der Anmeldung zum Schuljahr 2006/07 befinden sich immer noch 6 Fälle - zumeist ausländische Kinder - in der Klärung durch die Meldebehörden.

 

Der ebenfalls im Rundschreiben dargestellte Verfahrensablauf bei Schulversäumnissen wurde im Bezirk Spandau in der Regel bereits durch die Beteiligten von Schule, Schulaufsicht und Schulträger angewandt. Es wird erwartet, dass die frühzeitigere Einbindung des Schulpsychologischen Beratungszentrums und des Jugendamtes zukünftig ebenso zu einer Reduzierung von Schulversäumnissen im Bezirk Spandau beitragen wird wie eine seitens des Fachbereiches Schule geplante noch schnellere Reaktion auf eingehende Schulversäumnisanzeigen gegenüber den Schulpflichtigen (schriftliche Aufforderung zum Schulbesuch / Zuführung) und seinen Erziehungsberechtigen (schriftliche Verwarnung / Verhängung Bußgeld).

 

Berlin, den 19. Januar 2007

 

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                                           Hanke

Bezirksbürgermeister                                                                                                Bezirksstadtrat

 

 
 

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