Drucksache - 0225/XVIII
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Einleitend
muss darauf hingewiesen werden, dass die betreffende Fläche in der Seegefelder
Straße westlich Altstädter Ring selbstverständlich auch zum jetzigen Zeitpunkt
jederzeit von Reisebussen zum Ein- und Aussteigen der Fahrgäste benutzt werden
kann. Eine
Ausweisung ausschließlich für das Halten von Bussen ist jedoch angesichts der
seit der Eröffnung der Ellipse veränderten Verhältnisse nicht möglich: Das
Befahren der Fußgängerzone im Bereich der Ellipse ist nur für Fahrzeuge mit
einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 7,5 Tonnen zulässig. Für schwerere
Lieferfahrzeuge musste jedoch ebenfalls eine Ladezone im unmittelbaren Umfeld
abgeboten werden, in Frage kam hier -auch in Abstimmung mit dem Bauherren-
einzig der hier genannte Abschnitt der Seegefelder Straße. Eine
Verkehrsbeschilderung, die alle diese Interessen berücksichtigte, wäre auf
Grund der Häufung von Verkehrszeichen kaum mehr verständlich und die
Durchsetzbarkeit somit erheblich in Frage gestellt. Als
Alternative besteht eine geeignete Haltemöglichkeit im Stabholzgarten im
Bereich der ehemaligen BVG-Haltestelle, welche zudem für Fahrgäste auf Grund
der Überdachung und der fehlenden Konflikte mit Radfahrern (kein Radweg)
deutlich komfortabler ist. Das
Bezirksamt sieht nach seinen Beobachtungen aber gegenwärtig auch kein
zwingendes Erfordernis einer Ausweisung des Bereichs in der Seegefelder Str.
als Bushalteplatz mehr: Auf Grund der intensiven Verkehrsüberwachung und
regelmäßigen Ahndung von Verkehrsverstößen durch das Ordnungsamt ist die Fläche
weitgehend von Langzeitparkern frei und kann somit ihrer eigentlichen
Bestimmung, nämlich dem Halten ausschließlich zum Ein- und Aussteigen dienen. Berlin-Spandau, den .01.2007 Das Bezirksamt Birkholz Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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