Drucksache - 0222/XVIII  

 
 
Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger/-innen an Bushaltestellen
(Beschluss der BVV v. 13.09.2006 - Drks. Nr. 4372/XVII -)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
31.01.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Das Bezirksamt hat in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um die nicht zu leugnenden Konflikte zwischen Rad

Das Bezirksamt hat in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um die nicht zu leugnenden Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern im Bereich von Bushaltestellen -besonders an einzelnen Stellen im Spandauer Zentrum- zu verringern, wobei nach Einschätzung des Bezirksamtes das subjektive "Belästigungsgefühl" größer sein dürfte als das reale Gefährdungspotenzial.

 

Zu nennen wären in diesem Zusammenhang:

§         Aufstellung von Hinweisschildern "Achtung! Fußgänger kreuzen den Radweg";

§         Markierung von Fahrradsymbolen und Haltestellenzeichen auf dem Radweg;

§         Durchsagen in den BVG-Bussen, beim Aussteigen auf Radfahrer zu achten.

 

Ferner hat das Ordnungsamt -außerhalb seiner originären Zuständigkeit- im vergangenen Jahr eine Aktionswoche mit dem Schwerpunkt der Information und Aufklärung der Radfahrer durchgeführt.

 

Andere denkbare Maßnahmen wären sowohl aus rechtlichen als auch aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht realisierbar.

 

So stellt ein baulich angelegter Radweg einen so genannten "Sonderweg" dar, dessen Be­nutzung anderen Verkehrsteilnehmern, hier also den Fußgängern, grundsätzlich untersagt ist. Beim Queren eines solchen Sonderweges haben sie demnach die nach § 1 StVO erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Gleichzeitig haben selbstverständlich auch die Radfahrer die gesetzliche Verpflichtung zu besonderer Rücksichtnahme v.a. bezüglich der aus- und einsteigenden Fahrgäste, sie müssen gemäß § 20 I StVO in Haltestellenbereichen langsam fahren und ggf. anhalten.

 

Baulichkeiten (wie z.B. Aufpflasterungen, Sperreinrichtungen), die die gefahrlose Benutzbarkeit dieses Sonderweges durch den für ihn vorgesehenen Verkehrsteilnehmer einschränken oder gar verhindern, sind also nach der StVO, aber selbstverständlich auch aus Sicherheitsaspekten, nicht denkbar und daher strikt abzulehnen.

 

Auch wenn bedauerlicherweise die bisherigen Appelle nur begrenzt die erhoffte Wirkung gezeigt haben, so sieht das Bezirksamt als einzige sich im Sinne des Beschlusses bietende Möglichkeit, weiterhin durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes besonders in den o.g. Bereichen Schwerpunkte zu setzen und gegenüber allen beteiligten Verkehrsteilnehmern verstärkt aufklärend tätig zu werden. Darüber hinaus ist das Bezirks­amt selbstverständlich auch weiterhin stets für konstruktive Vorschläge offen.

 

 

Berlin-Spandau, den 17.01.2007

Das Bezirksamt

 

Birkholz                        Hanke

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat

 
 

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