Drucksache - 0196/XVIII  

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Meys 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
31.01.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau beruft  die nachstehend von ihrer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benannten Personen gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 7 in Verbindung mit § 35 Abs. 8 AG KJHG zu beratenden Mitgliedern und stellvertretenden beratenden Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss:

 

1. eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche

 

als Mitglied                 als stellvertretendes Mitglied

Frau Susanne Goldschmidt-Ahlgrimm                 Frau Ingrid Lück

Vogelsang 4                 Zweibrücker Str. 8

14105 Berlin                 13583 Berlin

 

 

2.  eine Person zur Vertretung der Katholischen Kirche

 

als Mitglied                 als stellvertretendes Mitglied

Herr Andreas Komischke                 Frau Janina Hartung

Flankenschanze 43                 Hasenmark 3

13585 Berlin                 13585 Berlin

 

 

3. eine Person zur Vertretung der freigeistigen Verbände

 

als Mitglied                 als stellvertretendes Mitglied

Herr Peter Stanull                 Frau Brigitte Hickethier

An der Wildbahn 23                 Brakestr. 27 A

16761 Hennigsdorf                 10589 Berlin

 

 

Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamtes. Er wird für die jeweilige Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Die beratenden Mitglieder und die stellvertretenden beratenden Mitglieder nach § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG werden von ihrer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Die Jüdische Gemeinde zu Berlin hat dem Bezirksamt mitgeteilt, dass sie sich außer Stande sehe, ein beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu benennen, da sie mit keiner Institution im Bezirk Spandau vertreten ist.

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) und Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2005 (GVBl. S. 282)

 

 

Berlin-Spandau, den      . Januar 2007

 

Das Bezirksamt

 

 

 

 

 

Birkholz                        Meys
Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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