Drucksache - 0188/XVIII  

 
 
Betreff: Zweite Fortschreibung des zweiten Frauenförderplanes des Bezirksamtes Spandau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzBm Birkholz
Verfasser:Birkholz 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
31.01.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Allgemeine Verwaltung, Bürgerdienste und Verwaltungsreform Vorberatung
19.02.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für allgemeine Verwaltung, Bürgerdienste und Verwaltungsreform mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. v. 22.01.07

Zweite Fortschreibung des zweiten Frauenförderplanes des Bezirksamtes Spandau

 

 

 

Zweite Fortschreibung des zweiten Frauenförderplanes des Bezirksamtes Spandau

 

 

Das Landesgleichstellungsgesetz vom 31.12.1990 (GVBL, S 8), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juni 1998 (GVBL 1198, Nr. 19) verpflichtet jede Einrichtung der Berliner Verwaltung (§ 2 AZG) auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie der zu erwartenden Fluktuation oder Einsparmaßnahmen einen Frauenförderplan zu erstellen. Er ist für einen Zeitraum von sechs Jahren zu erstellen und fortzuschreiben. Nach jeweils zwei Jahren ist er an die Entwicklung anzupassen.

 

Die Frauenvertreterin war an der Erstellung der Fortschreibung des Frauenförderplans gem. § 4 Abs. 3 LGG beteiligt. Der Personalrat ist im Rahmen der Mitwirkung gem. § 90 Nr. 2 PersVG zu beteiligen.

 

Das Bezirksamt hat dem Entwurf der zweiten Fortschreibung des zweiten Frauenförderplanes mit Beschluss vom 07.11.2006 zugestimmt.

 

 

Rechtsgrundlagen:

Artikel 77 Abs. 1 Satz 2 VvB und § 38 Abs. 2 Satz 2 BezVG

 

 

 

Berlin – Spandau, den 19. Januar 2007

 

Für das Bezirksamt

 

 

 

Birkholz

Bezirksbürgermeister

 

 

 


 

 
 

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