Drucksache - 0155/XVIII  

 
 
Betreff: Trotz Arbeit kein Geld - wer zahlt die Miete?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
31.01.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet   

Sachverhalt

1

1.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es Arbeitgeber/innen gibt, die ihren Beschäftigten lediglich Abschläge statt des monatlichen Gehalts zahlen können und dass sich dieser Zustand z. B. aufgrund der Zahlungsfristen im Baubereich über einen längeren Zeitraum hinziehen kann?

2.      Wie sollte sich ein/e Arbeitnehmer/in aus Sicht des Bezirksamtes verhalten, wenn der unter Punkt 1 genannte Sachverhalt eintritt?

3.      Teilt das Bezirksamt unsere Einschätzung, dass bei einer Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses in den unter Punkt 1 benannten Fällen das JobCenter für die vorübergehende Sicherung des Lebensunterhaltes der Beschäftigten zuständig ist?

4.      Ist dem Bezirksamt bekannt, welches JobCenter nach Aufnahme einer Tätigkeit in einem anderen Bundesland bei (vorübergehender) Beibehaltung des alten Hauptwohnsitzes zuständig ist, bzw. welches JobCenter als direkter Ansprechpartner zur Verfügung steht und welche diesbezüglichen Absprachen unter den JobCentern bestehen?

5.      Teilt das Bezirksamt unsere Einschätzung, dass statt der sofortigen Zahlung der erforderlichen Gelder für den Lebensunterhalt auf Darlehensbasis die Überleitung des Anspruches in der geleisteten Höhe mittels einer Abtretungserklärung sowie die Geltendmachung dieses Anspruches gegenüber dem Arbeitgeber durch das JobCenter hilfreich hinsichtlich der beschleunigten Umsetzung des Anspruches ist und wird sich das Bezirksamt für ein entsprechendes Verfahren in der Trägervertretung einsetzen?

 
 

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