Drucksache - 0155/XVIII
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1.
Ist
dem Bezirksamt bekannt, dass es Arbeitgeber/innen gibt, die ihren Beschäftigten
lediglich Abschläge statt des monatlichen Gehalts zahlen können und dass sich
dieser Zustand z. B. aufgrund der Zahlungsfristen im Baubereich über einen
längeren Zeitraum hinziehen kann? 2.
Wie
sollte sich ein/e Arbeitnehmer/in aus Sicht des Bezirksamtes verhalten, wenn
der unter Punkt 1 genannte Sachverhalt eintritt? 3.
Teilt
das Bezirksamt unsere Einschätzung, dass bei einer Aufrechterhaltung des
Arbeitsverhältnisses in den unter Punkt 1 benannten Fällen das JobCenter für
die vorübergehende Sicherung des Lebensunterhaltes der Beschäftigten zuständig
ist? 4.
Ist
dem Bezirksamt bekannt, welches JobCenter nach Aufnahme einer Tätigkeit in
einem anderen Bundesland bei (vorübergehender) Beibehaltung des alten
Hauptwohnsitzes zuständig ist, bzw. welches JobCenter als direkter
Ansprechpartner zur Verfügung steht und welche diesbezüglichen Absprachen unter
den JobCentern bestehen? 5.
Teilt
das Bezirksamt unsere Einschätzung, dass statt der sofortigen Zahlung der
erforderlichen Gelder für den Lebensunterhalt auf Darlehensbasis die
Überleitung des Anspruches in der geleisteten Höhe mittels einer
Abtretungserklärung sowie die Geltendmachung dieses Anspruches gegenüber dem
Arbeitgeber durch das JobCenter hilfreich hinsichtlich der beschleunigten
Umsetzung des Anspruches ist und wird sich das Bezirksamt für ein
entsprechendes Verfahren in der Trägervertretung einsetzen? |
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Bezirksamt Spandau
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