Drucksache - 0142/XVIII
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1. Was bedeutet der Bleiberechtsbeschluss der
Innenministerkonferenz vom 17.11.2006 für Flüchtlinge und geduldete
Ausländer/-innen in Spandau? 2. Ergeben sich dadurch Erleichterungen für die
Leistungsempfänger/-innen nach dem AsylbLG? Wenn ja, für wie viele Personen in Spandau und welche
Leistungsempfänger/-innen werden davon ausgeschlossen sein? 3. Welche Ziele verfolgt das Bezirksamt durch
die in der Presse angekündigten Überprüfungen aller Akten von Berechtigten nach
dem AsylbLG? 4. Trifft es zu, wenn Leistungsempfänger/-innen
mit Wertgutscheinen einkaufen müssten anstatt Barleistungen zu erhalten, dass
nur bis zu 10 % des Gutscheinwertes als Wechselgeld herausgegeben werden
dürften? Wenn ja, kann den Leistungsempfängern dadurch ein Teil der ihnen
zustehenden Sozialleistung ersatzlos verloren gehen? 5. Verursacht ein Wertgutscheinsystem höheren oder niedrigeren Arbeitsaufwand im Sozialamt als die so genannte "Chipkarte"? |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0