Drucksache - 0140/XVIII
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Innerhalb
welcher Zeiten werden die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (§ 12 Abs. 3
Nr. 1 StVO - Parken an Straßenkreuzungen und Einmündungen) und die Beachtung
des Verkehrszeichens Halteverbot (Zeichen 283) in Spandau nicht durch die
Polizei, sondern durch das Ordnungsamt beanstandet? Warum
wird der Beachtung dieser Regelungen gegen Sicht- und Verkehrsbehinderung sowie
Verkehrsgefährdung so wenig Aufmerksamkeit geschenkt? |
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Bezirksamt Spandau
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