Drucksache - 0125/XVIII  

 
 
Betreff: Entwicklungskonzept für den Südhafen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
31.01.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.04.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
13.07.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Ablauf der Wahlperiode     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
BE STA 05.12.06
Vorl.z.K. (1. Zw.) v. 15.04.2008
Abschluss-Version gem. Beschluss v. 13.07.2016 zur Drks.Nr. 1899/XIX

Das Bezirksamt wird beauftragt, von den zuständigen Stellen ein Entwicklungskonzept für den Südhafen, getrennt nach Ober- und

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sieht auf der Grundlage eines im Wesentlichen von ihr erarbeiteten Hafenkonzeptes für den Südhafen weiterhin eine Gewerbefläche für hafenaffine Nutzungen vor. Der gültige Flächennutzungsplan stellt entsprechend eine gewerbliche Baufläche dar. Auch ein federführend von der Senatswirtschaftsverwaltung erarbeitetes Konzept zur Abwicklung des Güterverkehrs beruht auf dieser Nutzung. Das ebenso von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erarbeitete Planwerk Westraum berücksichtigt jedoch die außerordentliche Lagequalität des Südhafens für höherwertige Nutzungen und weist diesem Stadtraum ein hohes Umstrukturierungspotenzial zu.

 

Das Bezirksamt unterstützt die Ziele des Planwerk Westraum und hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung schriftlich aufgefordert, die Nutzungspriorität zugunsten der von ihr im Planwerk Westraum erarbeiteten Ziele zu ändern und die sonstigen sektoralen Konzepte entsprechend anzupassen. Der Bezirk fordert insbesondere deshalb eine Rücknahme der gewerblich orientierten Nutzungsziele der Senatsverwaltungen, da eine gewerblich-industrielle Nutzung weder im Hinblick auf die Einbindung in die umgebende Siedlungsstruktur angemessen ist, noch unter Berücksichtigung des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebotes so umfassend ausgeübt werden kann, wie es in einem Gewerbe- oder Industriegebiet ohne sensible Nutzungsnachbarschaften möglich wäre. Eine sukzessive Umstrukturierung des Südhafens könnte auch die Bemühungen des Bezirksamtes unterstützen, die städtebauliche Funktion der benachbarten "Wilhelmstadt" zu stärken. Darüber hinaus widerspricht nach Auffassung des Bezirkes das Festhalten an einer hafenaffinen Nutzung dem Auftrag des Abgeordnetenhauses ("Entwicklung des Spreeraumes", Drucksache Nr. 16/0446 u. 16/0645), für den Spreeraum - zu dem aufgrund der Lageverflechtung auch der Bereich des Südhafens zählt - ein städtebaulich-landschaftsräumliches Entwicklungskonzept vorzulegen, dass neben einer Aufwertung besonderer wassernaher Areale eine bessere Einbindung in das Stadtmarketing und eine gezieltere Nutzung der touristischen Potenziale vorsieht.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat sich bisher noch nicht auf das Schreiben des Bezirksamtes geäußert.

 

Berlin-Spandau, den 14.04.2008

Das Bezirksamt

 

Birkholz                                                                                                                               Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                   Bezirksstadtrat

 

einstimmig

einstimmig


 

 
 

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