Drucksache - 0085/XVIII
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1.
Zwischenbericht vom 16.01.2007 Wie bereits in dem o.g. 1. Zwischenbericht mitgeteilt, hatte
ich mich an die BVG gewandt, die Antwort lag aber noch nicht vor. Inzwischen hat die BVG mit dem in Kopie anliegenden
Schreiben geantwortet. Wie diesem Schreiben entnommen werden kann, schließt die BVG
die Rampen erst, wenn durch Schnee und Frost Glätte zu erwarten ist. Leider ist es der BVG nicht möglich, auf diese zeitlich
begrenzte Schließung zu verzichten, da trotz Winterdienst auf schiefen Ebenen
Rutschgefahr besteht. Da diese Ausführungen der BVG, insbesondere aus
versicherungstechnischen Gründen nicht zu beanstanden sind, bitte ich, den
Beschluss als erledigt anzuerkennen. Berlin - Spandau, den 20. Mai 2007 Birkholz Bezirksbürgermeister |
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