Drucksache - 0068/XVIII  

 
 
Betreff: Straßenausbau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:F r e s d o r f 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
29.11.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

1

1. a)            Können die Versorgungsunternehmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus dem Berliner Straßengesetz in Verbindung mit dem Zweiten Gesetz zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung vom 14. Dezember 2005 Fachfirmen nach eigener Wahl und selbst verhandelten Preisen beauftragen?

 

b)      Falls nein, welche Auflagen werden vom Tiefbauamt Spandau gegenüber den Versorgungsunternehmen vorgegeben?

 

 

2.  a)    Erhebt das Tiefbauamt Gebühren oder Entgelte von den

            Versorgungsunternehmen?

 

b)        Falls ja, in welcher Höhe?

 

 

3.a) Verfahren alle Tiefbauämter in Berlin in gleicherweise?

 

b)    Falls nein, welche Unterschiede gibt es?

 

 

4.                     Welche Unterschiede bestehen zum Verfahren vor Einführung des Zweiten Gesetzes zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung vom 14. Dezember 2005?

 

 

Wir bitten um schriftliche Beantwortung.

 
 

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