Drucksache - 0035/XVIII
Schlussbericht In
Ergänzung des o.g. 1. Zwischenberichts teilt das Bezirksamt abschließend
Folgendes mit: zu 1.: Die Einrichtung eines Haltverbotes in den Einmündungsbereichen des Runebergweges bzw. Topeliusweges in den Kladower Damm ist nicht zulässig, aber auch nicht zweckmäßig: ·
Gemäß
§ 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen von den Straßenverkehrsbehörden nur dort
anzuordnen, wo dies auf Grund der "besonderen Umstände zwingend
geboten" ist. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung
wiedergeben, sind gemäß Nr. I der Verwaltungsvorschrift zu §§ 39 bis 43 StVO
"nicht anzuordnen". ·
Es
besteht hier jedoch bereits gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein Parkverbot in
einem Abschnitt von fünf Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. ·
Die
Verkehrsmengen sind gering, besondere Probleme für die aus dem Kladower Damm in
die genannten Wohnstraßen einbiegenden Fahrzeuge konnten nicht beobachtet
werden. ·
Eine
Erleichterung des Fließverkehrs würde den sich von der BVV in dem o.g.
Beschluss zueigen gemachten Bestrebungen der Anwohner widersprechen, die eine
Verminderung des Durchgangsverkehrs und verstärkte Beachtung der bestehenden
Geschwindigkeitsregelung forderten. zum
letzten Absatz: Die vom
Bezirksamt angeforderte Stellungnahme der VLB zur Einrichtung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich des Kladow-Centers liegt
dem Bezirksamt nunmehr vor, sie ist als Anlage beigefügt. Berlin-Spandau, den 15.03.2007 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0