Drucksache - 1454/XXI  

 
 
Betreff: Vorzeitiges Ende des Amtes einer stellvertretenden Bürgerdeputierten gemäß § 24 Absatz 1 a) BezVG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Vorsteher Heck 
Verfasser:Heck 
Drucksache-Art:FeststellungFeststellung
Beratungsfolge:

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 20.08.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung trifft gemäß § 25 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i. V. m. § 17 Absatz 2 ihrer Geschäftsordnung (GO) die Feststellung, dass das Amt von

Frau Semra Sönmez

als stellvertretender rgerdeputierten im Ausschuss Jugendhilfe (JHA) mit Ablauf des 12.06.2024 geendet hat.


Begründung

Die Bezirksverordnetenversammlung hat nach § 25 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) die Feststellung zu treffen, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer bzw. eines Bürgerdeputierten oder einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters vorzeitig endet.

Das Amt einer oder eines Bürgerdeputierten bzw. einer Stellvertretung endet nach § 24 Absatz 1 Gliederung a) BezVG durch Erklärung des Verzichts. Diesen hatte Frau Sönmez am 12.03.2024 gegenüber dem Jugendamt und der BVV erklärt. Weil die Abberufung wegen der noch nicht geregelten Nachfolge vorerst nicht erfolgte, nahm sie im Juni 2024 als persönliche Stellvertretung an der Sitzung des Jugendhilfeausschusses teil.

Die Nachbesetzung liegt mit dem Vorschlag auf Drucksache 1455/XXI vor.

 
 

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