Drucksache - 1452/XXI  

 
 
Betreff: Vorzeitiges Ende des Amtes einer Bürgerdeputierten gemäß § 24 Absatz 1 a) BezVG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Vorsteher Heck 
Verfasser:BV-Vorsteher 
Drucksache-Art:FeststellungFeststellung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 20.08.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung trifft gemäß § 25 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i. V. m. § 17 Absatz 2 ihrer Geschäftsordnung (GO) die Feststellung, dass das Amt von

Frau Laila Sophie Abuosba

als Bürgerdeputierten im Ausschuss Jugendhilfe (JHA) mit Ablauf des 04.03.2024 geendet hat.


Begründung

Die Bezirksverordnetenversammlung hat nach § 25 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) die Feststellung zu treffen, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer bzw. eines Bürgerdeputierten oder einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters vorzeitig endet.

Das Amt einer oder eines Bürgerdeputierten bzw. einer Stellvertretung endet nach § 24 Absatz 1 Gliederung a) BezVG durch Erklärung des Verzichts. Im Jugendhilfeausschuss werden gemäß § 35 Absatz 6 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) die Bürgerdeputierten von anerkannten Trägern der Jugendhilfe benannt. Der benennende Bezirkssportbund hatte imrz 2024 ohne weitere Belege den Rücktritt von Frau Abuosba mitgeteilt. Da dies nicht der unmittelbaren und schriftlichen Erklärung nach § 25 Absatz 3 BezVG sowie dem Sinne eines individuellen Ehrenamts und der individuellen Wahl nach einer persönlichen Erklärung entsprach, blieb diese Mitteilung zunächst unberücksichtigt. Die im Nachgang vom Kreissportbund bereitgestellte Mitteilung von Frau Abuosba an den Kreissportbund wurde an das Jugendamt weiter geleitet, um die Nachbesetzung nach § 35 Absatz 6 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) einzuleiten. Weil sich das Verfahren hingezogen hatte, erfolgt die Feststellung erst im September 2024.

Die Nachbesetzung liegt mit dem Vorschlag auf Drucksache 1453/XXI vor.

 
 

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