Drucksache - 1451/XXI  

 
 
Betreff: Vorzeitiges Ende des Amtes einer Bürgerdeputierten gemäß § 24 Absatz 1 c) BezVG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Vorsteher Heck 
Verfasser:Heck 
Drucksache-Art:FeststellungFeststellung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 20.08.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung trifft gemäß § 25 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i. V. m. § 17 Absatz 2 ihrer Geschäftsordnung (GO) die Feststellung, dass das Amt von

Frau Kathrin Staenicke

als rgerdeputierten im Ausschuss Jugendhilfe (JHA) mit Ablauf des 30.09.2024 enden wird.


Die Bezirksverordnetenversammlung hat nach § 25 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) die Feststellung zu treffen, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer bzw. eines Bürgerdeputierten oder einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters vorzeitig endet.

Gemäß § 22 Absatz 1 Gliederung b) Bezirksverwaltungsgesetz ist Voraussetzung für das Amt als Bürgerdeputierter ein Hauptwohnsitz in Berlin. Mit dem Wegfall der Voraussetzung endet nach § 24 Absatz 1 Gliederung c) BezVG das Amt.

Zum 01.10.2024 hat Frau Staenicke angekündigt, ihren Wohnsitz in ein Gebiet außerhalb des Landes Berlin zu verlegen. Die vorgenannte Bedingung nach § 22 Absatz 1 Gliederung b) BezVG ist damit letztmalig am 30.09.2024 gegeben.

Die Nachbesetzung nach § 35 Absatz 6 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) wird vom Bezirksamt (Jugendamt) vorbereitet.

 
 

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