Drucksache - 1448/XXI  

 
 
Betreff: Vorzeitiges Ende des Amtes eines stellvertretenden Bürgerdeputierten gemäß § 24 Absatz 1 c) BezVG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Vorsteher Heck 
Verfasser:BV-VorsteherHeck, Christian
Drucksache-Art:FeststellungFeststellung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 20.08.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung trifft gemäß § 25 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i. V. m. § 17 Absatz 2 ihrer Geschäftsordnung (GO) die Feststellung, dass das Amt von

Herrn Stefan Unfug

als stellvertretendem Bürgerdeputierten im Ausschuss Weiterbildung und Kultur (WuK) mit Ablauf des 31.07.2024 endet.


Begründung

Die Bezirksverordnetenversammlung hat nach § 25 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) die Feststellung zu treffen, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer bzw. eines Bürgerdeputierten oder einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters vorzeitig endet.

Gemäß § 22 Absatz 1 Gliederung b) Bezirksverwaltungsgesetz ist Voraussetzung r das Amt als Bürgerdeputierter ein Hauptwohnsitz in Berlin. Mit dem Wegfall der Voraussetzung endet nach § 24 Absatz 1 Gliederung c) BezVG das Amt.

Zum 01.08.2024 hatte Herr Unfug seinen Wohnsitz in ein Gebiet außerhalb des Landes Berlin verlegt. Die vorgenannte Bedingung nach § 22 Absatz 1 Gliederung b) BezVG war damit letztmalig am 31.07.2024 gegeben.

Nach § 21 Absatz 1 Satz 2 BezVG muss der Wahlvorschlag der vorschlagsberechtigten Fraktion auf Drs. 0685/XXI um zwei Personen ergänzt werden. Die Nachwahl erfolgt durch Vorschlag auf Drs. 1449/XXI.

 

Rechtsgrundlage

Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 2011, 692), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.08.2021 (GVBl. S. 982)

 
 

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