Drucksache - 1438/XXI
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Betr.: Information über die Aufstellung des Bebauungsplans 5-134 für das Grundstück Wilhelmstraße 24D und 25 im Bezirk Spandau, Ortsteil Wilhelmstadt Vorg.: Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVwG) vom Beschluss des Bezirksamts vom 4. Juni 2024 über die Aufstellung des Bebauungsplans 5-134 Anl.: Übersichtsplan mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 5‑134
1. Begründung 1.1 Anlass der Planaufstellung Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Spandau sowie die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), beabsichtigt, das Grundstück Wilhelmstraße 24D und 25 im Ortsteil Wilhelmstadt von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) anzukaufen. Es ist geplant, auf dem Grundstück den Neubau einer Schule und einer Kindertagesstätte zu errichten. Laut aktuellem Schulplatzmonitoring im Bezirk Spandau besteht ein erhebliches Schulplatzdefizit im Bereich der Sekundarstufe I, aber auch im Grundschulbereich und Bereich der Sekundarstufe II, welches sich auch in den nächsten Jahren nur geringfügig verringern wird. Auch beim Platzbedarf für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf besteht im Bezirk Spandau ein Defizit, sodass auch der Neubau eines Förderzentrums in Verbindung mit einer Sekundar- oder Gemeinschaftsschule denkbar wäre. In der Vergangenheit sind unter anderem die Errichtung einer Schule, Wohnungen sowie einer Kindertagesstätte für das Grundstück angedacht gewesen. Keine dieser Planungen konnte jedoch nach § 34 BauGB genehmigt werden. Mit der Schuleinpassplanung aus dem Jahr 2020 soll nun schlussendlich ein Schulstandort sowie eine Kindertagesstätte geschaffen werden. Aufgrund des im aktuellen Schulplatzmonitoring festgestellten erheblichen Schulplatzdefizits im Bezirk Spandau wurde zudem die Zweckerklärung für den Bedarf einer neuen Schule durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie aus dem Jahr 2019 im Januar 2024 erneuert. Aktueller Anlass der Planaufstellung ist entsprechend die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Schule und einer Kindertagesstätte, welches im § 34 BauGB nicht möglich wäre. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist für die städtebauliche Entwicklung und Schaffung von sozialer Infrastruktur erforderlich. Gleichsam ist die Zweckbindung des Plangebiets entscheidend für den Ankauf des Grundstücks durch das Land Berlin von der BImA.
1.2 Beschreibung des Plangebiets und seines Umfelds Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan 5-134 soll das Grundstück Wilhelmstraße 24D und 25 im Bezirk Spandau im Ortsteil Wilhelmstadt auf dem Flurstück 94 der Flur 21 umfassen. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Wilhelmstadt und umfasst das gesamte Flurstück 94, welches damit auch die Geltungsbereichsgrenze bildet. Das Plangebiet befindet sich ca. 2 km von der Spandauer Altstadt und dem Bahnhof Spandau. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Fläche von ca. 47.500 m². Das Grundstück Wilhelmstraße 24D und 25 befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Das Plangrundstück ist mit einem Munitionslager, bestehend aus 25 einzelnen, durch Erdwälle voneinander getrennten Munitionsbunkern sowie einem Schießstand, einem leerstehenden Gebäude eines ehemaligen Hundeasyls sowie einer ehemaligen Panzergarage bebaut. Das Plangebiet wird im Norden durch die Kleingartenanlage Hasenheide, im Osten durch den Einzelhandelsstandort „Kaufland“, im Süden durch die Wilhelmstraße und sich ein daran anschließendes Wohngebiet (mehrgeschossige Zeilenbauten) sowie im Westen durch weitere ehemalige Kasernengebäude umschlossen. Eine Anbindung an das ÖPNV-Netz erfolgt über die Haltestellen „Am Omnibushof“ (Bus 134, 135, 638) in ca. 200 m Entfernung sowie die Haltestelle „Melanchthonplatz“ (Bus 134, 135, 638) in ca. 250 m Entfernung. Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs ohne Maßstab beigefügt.
1.3 Planerische Ausgangssituation Landesplanung Das Plangebiet befindet sich nach Festlegungskarte des LEP HR im Gestaltungsraum Siedlung gemäß des Ziels 5.6 Absatz 1 LEP HR, in welchem Siedlungsentwicklung konzentriert werden soll und die Kommunen große Spielräume zur Binnendifferenzierung haben. Diese Einschätzung teilt die Gemeinsame Landesplanungsabteilung im Schreiben vom 08.05.2024 und beurteilt, dass die angezeigte Planungsabsicht den Zielen der Raumordnung nicht entgegensteht. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan von Berlin vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 5. Januar 2024 (ABl. S. 5, S. 123), stellt für das Plangebiet eine Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5), dar. Aufgrund der Größe des Plangebiets von 4,7 ha, welches deutlich über der 3 ha-Klausel liegt, sowie der Wohnbaufläche W 2 und der Bedeutung der Planung für übergeordnete Gemeinbedarfsstandorte, muss nachfolgend eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit dem B-Plan 5-134 geprüft werden. Diese Einschätzung entspricht dem Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 22.05.2024. Bebauungspläne Der südöstliche Teil des Geltungsbereichs befindet sich im südwestlichen Teil des angrenzenden Bebauungsplans VIII–222 vom 24. Juni 2002. Dieser Bebauungsplan setzt das Gebiet als Sondergebiet für zum einen private Dauerkleingärten und zum anderen Handelsbetriebe sowie Einrichtungen für Sport und Freizeit fest. Der sich im Geltungsgebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplans befindliche Teil des Bebauungsplans VIII–222 (in jenem als Fläche A gekennzeichnet) ist gemäß textlicher Festsetzung Nr. 3 mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Benutzer und Besucher der angrenzenden Sondergebietsfläche Wilhelmstraße 21 zu belasten. Baunutzungsplan Das Plangebiet ist im Baunutzungsplan als Fläche mit besonderer Zweckbestimmung für öffentliche Anlagen festgesetzt. Das Gebiet wurde nicht in das aktuelle Recht übergeleitet, sodass die aktuelle planungsrechtliche Beurteilung nach dem § 34 BauGB erfolgt. Fluchtlinienpläne Auf der südöstlichen Grundstücks- sowie Flurstückgrenze, welche an die Wilhelmstraße grenzt, befindet sich eine Fluchtlinie aus dem Jahr 1897. Die Ausnahme bildet die Flur- und Grundstücksgrenze des Bereichs, die ebenfalls vom Bebauungsplan VIII-222 eingeschlossen wird.
1.4 Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen getroffen werden, um eine Schule sowie eine Kindertagesstätte zu realisieren. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist für die städtebauliche Entwicklung und Schaffung von sozialer Infrastruktur erforderlich. Gleichsam ist die Zweckbindung des Plangebiets entscheidend für den Ankauf des Grundstücks durch das Land Berlin von der BImA.
1.5 Inhalt des Bebauungsplans Art der baulichen Nutzung Mit dem Bebauungsplan 5-134 soll als Art der baulichen Nutzung eine Gemeinbedarfsfläche für Schule und Kita festgesetzt werden. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung kann noch nicht abschließend angegeben werden, da derzeit noch verschiedene Varianten der Bebauung zur Diskussion stehen. Angedacht sind in der Einpassplanung Schulbau aus dem Jahr 2020 neben zwei Varianten eines viergeschossigen Schulbaus für eine 4-zügige Grundstufe, 6-zügige Sekundarstufe I und eine 2-zügige Sekundarstufe II auch 6 Sporthallenteile sowie eine Kita. Ebenso sind Außensportanlagen geplant, so etwa ein Spielfeld, eine Kugelstoß- und Weitsprunganlage sowie eine Laufbahn für 100m-Läufe. Eine der Varianten eines viergeschossigen Baus wird aufgrund der besseren Nutzbarkeit der Freiflächen bereits in der Einpassplanung favorisiert. Die sich auf dem Grundstück befindlichen Baudenkmäler des Gesamtdenkmals Smuts Barracks sollen in die geplante Nutzung integriert werden. Das Nutzungsmaß und die Ausgestaltung der Fläche hängen entsprechend von den fachlichen Ansprüchen an den Raum ab und werden im Verlauf des Verfahrens konkretisiert. Erschließung Die bisherige Erschließung des Grundstücks im Südosten mit Anschluss an die Wilhelmstraße ist aufgrund der Engstelle in der Wilhelmstraße sowie der Doppelbelastung als Zufahrt für den benachbarten „Kaufland“ nicht als Schulweg geeignet, könnte jedoch als Feuerwehrzufahrt sowie zur Andienung genutzt werden. Die Erschließung als Schulweg ist hingegen im Süden geplant, indem das Grundstück der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belastet wird. Die Erschließung über andere angrenzende Grundstücke ist aufgrund privater Eigentumsverhältnisse sowie der nördlich gelegenen Kleingartensiedlung auszuschließen.
2. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben Dem Bezirk entstehen voraussichtlich Personalkosten für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens sowie ggf. Kosten für die externe Beauftragung von Gutachten. Zudem sind Kosten für die Veröffentlichung der öffentlichen Beteiligungsverfahren von bis zu 10.000 € zu erwarten.
3. Derzeitiger Verfahrensstand Der Ausschuss für Stadtentwicklung wurde in seiner Sitzung am 16. April 2024 über die Absicht, den Bebauungsplan 5-134 aufzustellen sowie über seine Ziele und Zwecke informiert und hat diese zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat mit Schreiben vom 22. Mai 2024 mitgeteilt, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans bestehen. Der Bebauungsplanentwurf 5-134 berührt jedoch dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 AGBauGB. Eine Beeinträchtigung ist derzeit noch nicht abschätzbar. Auch werden dringende Gesamtinteressen nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 BauGB berührt. Das Bebauungsplanverfahren wird daher nach § 6 Abs. 2 i.V.m. § 7 AGBauGB durchgeführt.
5. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394). Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist. Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 14. Oktober 2022 (GVBl. S. 578). Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S.692), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982)
Berlin-Spandau, den 04. Juli 2024
Frank Bewig Thorsten Schatz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Anlage zur Drucksache Nr. 1438/XXI der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XXI. Wahlperiode
KARTENAUSSCHNITT mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplan 5-134
Aktueller Anlass der Planaufstellung Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Schule und eine Kindertagesstätte aufgrund des Mangels an Schulplätzen im Bezirk Spandau.
Ziele und Zwecke der Planung Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für Schule und Kindertagesstätte und damit die Schaffung der notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Nutzungen.
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