Drucksache - 1384/XXI  

 
 
Betreff: Vorzeitiges Ende des Amtes eines stellvertretenden Bürgerdeputierten gemäß § 24 Absatz 1 a) BezVG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Vorsteher Heck 
Verfasser:BV-Vorsteher 
Drucksache-Art:FeststellungFeststellung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
17.07.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 03.07.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung trifft gemäß § 25 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i. V. m. § 17 Absatz 2 ihrer Geschäftsordnung (GO) die Feststellung, dass das Amt von

Herrn Dorian Rudinac

als rgerdeputierter im Ausschuss Schule, IT, Hochbau und Liegenschaften (SIHoLi) mit Ablauf des 30.06.2024 endet.

Zu diesem Tag hatte Herr Rudinac schriftlich den Verzicht gemäß § 24 Absatz 1 a) BezVG erklärt.


Begründung

Die Bezirksverordnetenversammlung hat nach § 25 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) die Feststellung zu treffen, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer bzw. eines Bürgerdeputierten oder einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters vorzeitig endet.

Gemäß § 24 Absatz 1 a) BezVG endet das Amt einer oder eines Bürgerdeputierten vorzeitig durch Verzicht. Herr Sundaram hatte den Verzicht auf das Mandat als Bürgerdeputierter schriftlich erklärt und dem Vorsteher begründet.

Nach § 21 Absatz 1 Satz 2 BezVG muss der erschöpfte Wahlvorschlag der vorschlagsberechtigten Fraktion auf Drs. 0685/XXI um zwei Personen ergänzt werden. Die Nachwahl erfolgt durch Vorschlag auf Drs.1385/XXI.

 

Rechtsgrundlage

Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 2011, 692), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.08.2021 (GVBl. S. 982)

 
 

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