Drucksache - 1384/XXI
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Die Bezirksverordnetenversammlung trifft gemäß § 25 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i. V. m. § 17 Absatz 2 ihrer Geschäftsordnung (GO) die Feststellung, dass das Amt von Herrn Dorian Rudinac als Bürgerdeputierter im Ausschuss Schule, IT, Hochbau und Liegenschaften (SIHoLi) mit Ablauf des 30.06.2024 endet. Zu diesem Tag hatte Herr Rudinac schriftlich den Verzicht gemäß § 24 Absatz 1 a) BezVG erklärt. Begründung Die Bezirksverordnetenversammlung hat nach § 25 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) die Feststellung zu treffen, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer bzw. eines Bürgerdeputierten oder einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters vorzeitig endet. Gemäß § 24 Absatz 1 a) BezVG endet das Amt einer oder eines Bürgerdeputierten vorzeitig durch Verzicht. Herr Sundaram hatte den Verzicht auf das Mandat als Bürgerdeputierter schriftlich erklärt und dem Vorsteher begründet. Nach § 21 Absatz 1 Satz 2 BezVG muss der erschöpfte Wahlvorschlag der vorschlagsberechtigten Fraktion auf Drs. 0685/XXI um zwei Personen ergänzt werden. Die Nachwahl erfolgt durch Vorschlag auf Drs.1385/XXI.
Rechtsgrundlage Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 2011, 692), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.08.2021 (GVBl. S. 982) |
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