Drucksache - 1380/XXI  

 
 
Betreff: Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 3
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Vorsteher Heck 
Verfasser:BV-Vorsteher 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Wahl -Vorlage - zur Wahl -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
17.07.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 05.07.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau wählt gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes für die Dauer von fünf Jahren zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Spandau 3

 

Frau / Herrn ...


Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) führen das Schlichtungsverfahren nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz durch. Sie werden in ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis berufen und sind ehrenamtlich tätig.

Nach § 3 Absatz 1 Berliner Schiedsamtsgesetz wählt die Bezirksverordnetenversammlung eine Schiedsperson für jeden Schiedsamtsbezirk; gemäß Absatz 3 für die Dauer von fünf Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Die bisherige Schiedsperson Frau Anke Christoph (Bestellung mit Wahlvorschlag auf Drs. 0261/XXI) hat um Abberufung gebeten. Nach § 7 Absatz 3 Berliner Schiedsamtsgesetz entscheidet die Präsidentin bzw. der Präsident des Amtsgerichts über die Befugnis zur Niederlegung des Amtes. Dieses ist am 15.05.2024 vom Amtsgericht Spandau erfolgt.

Als Stellvertretung wird die Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk 1, Herr Martin Weiche, auch im Schiedsamtsbezirk 3tig sein bis zum Amtsantritt der neuen Schiedsperson.

Das Bezirksamt schrieb gemäß § 3 (2) BlnSchAG die Schiedsstelle am 22.05.2022* neu aus:

https://www.berlin.de/ba-spandau/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1448869.php.

Zwei Bewerbungen gingen fristgerecht ein. Für den Fall der Berufung beginnt eine neue, volle fünfjährige Amtszeit der neuen Schiedsperson (§ 3 Absatz 3 BlnSchAG; die Amtszeit läuft unabhängig von den Amtszeiten der Schiedspersonen in den anderen beiden Schiedsamtsbezirken im Stadtbezirk Spandau (siehe Drs. 0260/XXI sowie 0563/XXI).

Die Schiedsamtsbezirke werden durch die Bezirksverwaltungen festgesetzt. Seit dem 01.01.2020 bestehen drei Schiedsamtsbezirke im Stadtbezirk Spandau von Berlin: Der Schiedsamtsbezirk Spandau 3 umfasst die Postleitzahlenbereiche 13585, 13587, 13599, 13627 und 13629.

 

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* mittels Aushang in den Schaukästen der Wartebereiche der Spandauer Bürgeramtsstandorte Rathaus und Wasserstadt, im Flur zum Bezirkswahlamt sowie in der Stadtbibliothek. Eine Presseveröffentlichung im Spandauer Volksblatt erfolgte am29.05.2024.

 

Rechtsgrundlage

Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) vom 7. April 1994 (GVBl. 1994, 109) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17.03.2014 (GVBl. S. 70).

 
 

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