Drucksache - 1379/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung bestätigt gemäß § 51 Abs. 6 MobG BE den unter Anlage 1 aufgeführten Vorschlag des Bezirksamtes zur Einberufung des Gremiums FußRat.
Anlage:
Zusammensetzung FußRat und FahrRat
Amtsleitung (FußRat und FahrRat) Koordinierungsstelle Umweltverbund (FußRat und FahrRat) Sachgebietsleitung Verkehrsangelegenheiten (FußRat und FahrRat) Leitung Straßenverkehrsbehörde (FußRat und FahrRat)
Amtsleitung
(FußRat und FahrRat)
(FußRat und FahrRat)
ADFC Berlin (FahrRat) Netzwerk fahrradfreundliches Spandau (FahrRat) VCD Nordost (FußRat und FahrRat) Fuss e.V. (FußRat) ADAC (FußRat und FahrRat)
(FußRat und FahrRat)
(FußRat und FahrRat)
(FußRat und FahrRat)
(FahrRat) Der FußRat ist gemäß § 51 Abs. 6 MobG BE ein bezirkliches Beratungsgremium für den Fußverkehr. Die Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt, Unterlagen und Sitzungsprotokolle werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Bezirksverordnetenversammlung soll auf Vorschlag des Bezirksamtes über die zukünftige Zusammensetzung des Gremiums entscheiden. Unter Berücksichtigung der Vorgaben in § 19 MobG BE setzt sich das Gremium nach § 51 Abs. 5 MobG BE aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Kammern, Bezirken, zivilgesellschaftlichen und weiteren Handelnden zusammen. Bei der Diskussion von Fragestellungen mit Bezug zur Schulwegsicherheit ist die für Bildung zuständige Senatsverwaltung einzubeziehen.
Da sich Fragestellungen des Fuß- und Radverkehrs in vielen Fällen inhaltlich überschneiden, werden die Gremien FußRat und FahrRat nach getrennter Konstituierung i.d.R. auch gemeinsam gemäß § 51 Abs. 6 MobG BE als Mobilitätsrat tagen. Daher wird auch der FahrRat durch das Bezirksamt entsprechend der in Anlage 1 ersichtlichen Zusammensetzung erneut einberufen. Der FahrRat ist gemäß § 37 Abs. 8 MobG BE ein Beratungsgremium für den Radverkehr. Die Zusammensetzung wird gemäß § 37 Abs. 8 MobG BE durch das Bezirksamt festgelegt, Anlage 1 gilt entsprechend. Die Sitzungen der Gremien finden grundsätzlich öffentlich statt, Unterlagen und Sitzungsprotokolle werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Anlage
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