Drucksache - 1355/XXI  

 
 
Betreff: Rolle des sozialpsychiatrischen Dienstes im Fall des Vorfalls am Wikingerspielplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD 
Verfasser:Otti 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
29.05.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 21.05.2024

Vorbemerkung:

Am 12.05.2024 sprach ein Mann mehrere Kinder am Wikingerspielplatz im Stadtteil Spandau an und bot ihnen Geld an, um bei ihm zu Hause zu putzen. Die Eltern der Kinder alarmierten die Polizei, die den Mann stellte und aufforderte, keine fremden Kinder mehr anzusprechen. Bei dem Mann liegt laut Presseberichten eine psychische Krankheit vor (Pressebericht vom 19.05.2024 https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-mann-spricht-kinder-an-und-wird-verpruegelt-6649d39c79af8b04f48af672).

Zwei Tage später erkannten vier Unbekannte den Mann erneut am Spielplatz, beleidigten und schlugen ihn. Er erlitt leichte Verletzungen und wurde ins Krankenhaus gebracht.

1. Wurde der sozialpsychiatrische Dienst nach dem ersten Vorfall durch die Polizei hinzugezogen und informiert?

2. War der betreffende Mann bereits vor dem ersten Vorfall dem sozialpsychiatrischen Dienst bekannt?

3. Was ist im konkreten Fall unter der Aussage zu verstehen, dass „der Mann eng vom sozialpsychiatrischen Dienst betreut wird“?

4. Warum wurde der Mann, obwohl eine psychische Störung vorliegt, nicht gemäß dem Berliner Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) untergebracht?

4.1. Welche Maßnahmen, statt der Unterbringung, hat der sozialpsychiatrische Dienst zur Gefahrenabwehr getroffen?

4.2. Wie bewertet das Bezirksamt die Wirksamkeit dieser Maßnahmen, wenn die Person, zwei Tage später wieder am gleichen Ort Anbahnungsversuche unternimmt?

4.3. Wie bewertet das Bezirksamt die Wirksamkeit der polizeilichen Gefährderansprache nach dem ersten Vorfall?

4.4. Welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr wurden nach dem zweiten Vorfall getroffen?

 
 

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