Drucksache - 1288/XXI  

 
 
Betreff: Digitalisierung der Schulen – Braucht Spandau Nachhilfe?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bündnis '90/Die GrünenBezirksamt
Verfasser:Kossok-Spieß / Sonnenberg-Westeson 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:BzStR'in Dr. Brückner
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
24.04.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 11.04.2024
2. Version vom 16.05.2024
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3

Schriftliche Antwort des Bezirksamtes vom 15.05.2024 zur Großen Anfrage 1288/XXI

Eingang im BVV-Büro: 16.05.2024:

 

Vorbemerkung

Der Digitalpakt Schule ist eine Initiative der deutschen Bundesregierung, die darauf abzielt, Schulen beim digitalen Wandel zu unterstützen. Der Digitalpakt wurde im Jahr 2019 ins Leben gerufen und stellt insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung, um Schulen mit digitaler Infrastruktur auszustatten. Dies umfasst beispielsweise die Anschaffung von interaktiven Whiteboards, Tablets, Laptops, WLAN-Netzwerken und Softwarelizenzen.

Die Mittel aus dem Digitalpakt werden den Bundesländern zur Verfügung gestellt, die sie dann an die Schulen weiterleiten. Die Schulen nnen die Gelder nutzen, um ihre technische Ausstattung zu verbessern und digitale Bildungsprojekte umzusetzen.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat dem Bezirk Spandau eine Summe von 12.135.540 € im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung zugewiesen.

Über die Art und Weise der Umsetzung der Maßnahmen gab es lange Zeit keine klaren Vorgaben der SenBJF. Erst mit Einrichtung eines Minipools durch die SenBJF mit entsprechenden Firmen, die die notwendigen Baumaßnahmen umsetzen, konnte im Bezirk Spandau mit der Planung und Vergabe der Planungsleistungen und Bauleistungen begonnen werden. Die Vergabe der Bauleistungen ist bisher nicht abgeschlossen.

mtliche Antworten auf die gestellten Fragen beziehen sich auf die Umsetzung des Digitalpakts. Andere Strategien und Maßnahmen zur Digitalisierung der Schulen bleiben unberücksichtigt.

 

  1. Welche Ausstattungsbedarfe haben die Spandauer Schulen bzgl. Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für die Jahre 2021 - 2023 über ihre zuständigen Schumter an die SenBJF gemeldet (bitte insgesamt und nach den einzelnen Schulen aufführen)?
    1.      Welche der planmäßig vorgesehenen Technik wurde beschafft, wie wurde diese verteilt und woran fehlt es noch (bitte insgesamt und nach den einzelnen Schulen aufführen)?

Antwort auf 1 und 1.1:

Eine entsprechende Tabelle der gemeldeten Bedarfe ist als Anlage beigefügt.

Mit Beginn des Digitalpakts waren die zur Verfügung stehenden Gelder für die ersten beiden Stufen (LAN und Server, WLAN) vorgesehen und durften nach Vorgabe der SenBJF auch nur dafür verwendet werden.

 

Quelle: https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/digitalpakt-schule-986400.php

 

Die erste Stufe umfasst den Ausbau LAN und die Beschaffung und Betrieb des Schulservers. Die zweite Stufe den Ausbau des WLAN an den Schulen. Erst im Laufe des Jahres 2023 war auch die Anschaffung von stationären Endgeräten zulässig. Diese wurden bis dahin von den Schulen bereits selbständig über den Schuletat angeschafft. Eine Übersicht beim Schulamt über die durch die Schulen aus dem Schuletat angeschafften Geräte existiert nicht.

Die darüber hinaus angemeldeten Bedarfe für Präsentationstechnik (Smartboards u.ä.) wurden dem Grunde nach von der SenBJF anerkannt, sind aber noch nicht zu beschaffen, da die Baumaßnahmen in der Umsetzung sind, so dass noch keine Aussage getroffen werden kann, in welcher Höhe Gelder zur Verfügung stehen.

Tabellen zum Stand der Umsetzung der Baumaßnahmen und der Versorgung mit einem Breitbandanschluss sind beigefügt.

 

1.2        Was sind die Gründe für fehlende oder unplanmäßige Ausstattung und welche Übergangsmaßnahmen gibt es oder sind geplant?

Antwort:

Obwohl die Abstimmung auf Ebene der Bearbeiter sehr gut funktioniert, wurden gerade in der Anfangsphase der Umsetzung in den für alle Beteiligten neuen Prozessen keine konkreten Vorgaben für die Bezirke kommuniziert. Dies führte insbesondere in den frühen Umsetzungsjahren des Digitalpaktes zu berlinweit unterschiedlichen Herangehensweisen (u.a. Vergaben) in den Bezirken. Überdies ist im Verlauf der Umsetzung aufgefallen, dass durch die SenBJF bereitgestellte Rahmenverträge zu gering bemessen waren und demzufolge schnell ausgeschöpft waren. Der nunmehr aufgezeigte Weg zur Nutzung eines neuen Rahmenvertrages (Mini-Pools) war in der Vorbereitung für die Bezirke derart aufwendig, dass ursprüngliche Zeitschienen angepasst werden mussten.

Durch die Konzentration auf die Baumaßnahmen an den Schulen und die Bindung der Gelder dafür, sind weitere Maßnahmen wie die Ausstattung mit mobilen Endgeräten für Schüler nicht möglich gewesen.

 

  1. Wurden mittlerweile alle 7. Klassen sowie geflüchtete Schulkinder in Spandau wie in der Digitalisierungsstrategie vorgesehen mit mobilen Endgeräten ausgestattet?
    1.      Wenn ja, seit wann?

Antwort auf 2 und 2.1:

Siehe Antwort 1.1

Es findet hierbei keine Unterscheidung zwischen geflüchteten und nichtgeflüchteten Schulkindern statt.

Abseits des DigitalPaktes können Schulen über ihre Schuletats auch eigenständig mobile Endgeräte anschaffen inwieweit die 7. Klassen der Spandauer Schulen auf diesem Weg mit mobilen Endgeräten ausgestattet wurden, entzieht sich der Kenntnis des Schul- und Sportamtes.

2.2        Wenn nein, warum nicht und bis wann wird der Prozess abgeschlossen sein?

Antwort auf 2 und 2.2:

Die Ausstattung mit mobilen Endgeräten war mit Mitteln des Digitalpakts bisher nicht möglich, sondern wurde von den Schulen eigenständig mit Mittel des Schuletats vorgenommen.

Nach Ausbau des LANs und WLANs und Beschaffung und Einbindung der stationären Geräte können Mittel des Digitalpakts für mobile Endgeräte genutzt werden. Da über die Zukunft des Digitalpakts (Digtialpakt 2.0) zwischen Bund und Ländern noch keine Einigkeit besteht, können keine Aussagen zu künftigen Umsetzungen der noch offenen Maßnahmen getroffen werden.

 

  1. Ist darüber hinaus der Einsatz der IKT (auch der mobilen Endgeräte) sichergestellt, beispielsweise im Hinblick auf LAN / WLAN bzw. passive Infrastruktur, Netzversorgung / -auslastung, Schulungen und IT-Sicherheit?
    1.      Wenn ja, inwiefern (bitte nach einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)?
    2.      Wenn nein, warum nicht und wo liegen Ursachen für die Probleme bzw. Verzögerungen?

Antworten auf 3, 3.1 und 3.2:

Der Einsatz der beschafften und installierten IKT ist durch Lehrer (IT-Betreuer) und IT-Experten (Angestellte Bechtle Systemhaus Berlin bzw. Hauptstadt-IT) sichergestellt.

 

3.3        Wie ist insbesondere der Stand zur IT-Infrastruktur und der Versorgung mit WLAN / LAN an den einzelnen Schulen in Spandau, wie viele Schulen in Spandau wurden mittlerweile gemäß dem in der Digitalstrategie anvisierten Ziel mit einer Bandbreite von 1 GB/s (symmetrisch) ausgestattet und intern verkabelt?

Antwort:

LAN (passive Inhouseverkabelung) 7 von 43

 Abschluss aller Arbeiten in diesem Jahr an allen 43 Schulen ist geplant.

Breitbandanschluss 7 von 43 (gemäß Bezirksreporting 04/2024)

 Abschluss aller Arbeiten in diesem Jahr an allen 43 Schulen ist geplant.

WLAN 1/43 mehr durch aus dem Schulbudget beschaffte Technik

 

  1. Nimmt Spandau insgesamt oder nehmen einzelne Schulen bei der Betreuung der pädagogischen IT-Unterstützung durch externe IT-Expertinnen bzw. externe IT-Experten in Anspruch?
    1.      Wenn ja, welche?
    2.      Wenn nein, warum nicht?

Antworten zu den Fragen 4., 4.1 und 4.2:

Alle Schulen erhalten bisher Unterstützung durch einen oder zwei IT-Experten. In diesem Jahr soll die Unterstützung in allen Schulen auf zwei Experten erweitert werden.

 

  1. An welchen Spandauer Schulen wurden nach Kenntnis des Bezirksamtes Applikationen sowie Lernplattformen (insbesondere an Modellprojekten wie „Hybrides Lernen“, Lernraum Berlin und ‚itslearning) oder weitere Software implementiert und an welchen Schulen ist dies noch gar nicht der Fall?
    1.      Welche Erfahrungen / Rückmeldungen gibt es nach Kenntnis des Bezirksamtes?
    2.      Aus welchen Gründen ist dies an manchen Spandauer Schulen ggf. noch nicht der Fall?

Antwort auf 5., 5.1 und 5.2:

Neben der durch die SenBJF zentral bereitgestellten Software über das installierte Service Portfolio Management für die Schulen, beschaffen die Schulen selbstständig und eigenverantwortlich Software, § 109 SchulG.

Das Schulamt hat keine Kenntnis über die verwendete Software an den Schulen.

 

  1.  Im März 2024 ist das Projekt der testweisen Glasfaseranbindung für 62 allgemeinbildendeSchulen in Berlin (beauftragt durch die SenBJF) ausgelaufen, um im Sinne eines „Proof of Concept“ Erfahrungen zu sammeln. Welche Erkenntnisse gibt es diesbezüglich für die teilnehmenden Spandauer Schulen?

Antwort:

43 Schulen des Bezirkes werden in diesem Jahr durch das ITDZ (BWAS Breitband- und WLAN-Ausbau der Berliner Schulen) mit einem Breitbandanschluss ausgestattet.

Durch die verschiedenen Akteure

-                  Schulamt

-                  Hochbauamt

-                  BWAS-Team (Breitband- und WLAN-Ausbau der Berliner Schulen) des ITDZ

-                  ausführende Firmen

-                  Schulen (Hausmeister, Sekretariat, Schulleitung)

und die notwendigen Arbeiten

-                  Tiefbauarbeiten

-                  Elektroinstallation in den Schulen (Stromanschlüsse in den entsprechenden Kellerräumen)

-                  Inhouseverkabelung (vom Anschlusspunkt zum Schulserver)

-                  Einholung von Genehmigungen bei Behörden und Mitnutzern vorhandener Leitungen ist der Breitbandausbau noch nicht an allen Schulen abgeschlossen.

Negative Erkenntnisse bei der Nutzung liegen dem Schulamt bisher nicht vor.

 

  1. Sind nach Kenntnis des Bezirksamtes mittlerweile alle Schulen in Spandau an die Hessische Lehrer- und Schüler-Datenbank (LUSD) angebunden?
    1.      Wenn nein, welche nicht und warum?

Antwort auf Frage 7 und 7.1:

Die Schulen Spandaus nutzen die Berliner Version des LUSD und sind vollständig daran angebunden.

 

  1. Sind die Schulen in Spandau sowie der Bezirk selbst nach Ansicht des Bezirksamtes hinreichend in den Abstimmungs- und Entwicklungsprozess zur Digitalisierung mit den zuständigen Stellen auf Landesebene eingebunden, beispielsweise durch den DigitalPakt-Gipfel?

Antwort:

Der letzte DigitalPakt-Gipfel fand am 17.11.2023 statt, für das Bezirksamt Spandau war Stadträtin Dr. Brückner anwesend. Themenschwerpunkt war das gemeinsame Vorgehen angesichts der zum 31.12.2023 endenden Antragsfrist.

Ein weiteres Austauschgremium sind die DigitalPakt-Monitorings. Das letzte Monitoring fand am 23.06.2023 in Anwesenheit von Mitarbeitern des Bezirksamts und Lehrern statt. Ein Folgetermin steht aktuell nicht fest.

 

8.1        Wenn ja, inwiefern und welchen Austausch gibt es über den Gipfel hinaus beispielsweise mit der Stabsstelle „Schule in der digitalen Welt“?

Antwort:

Es besteht durchgehend ein Beratungsangebot seitens der benannten Stelle, welches intensiv durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulamtes genutzt wird.

 

8.2        Wenn nein, warum nicht und welchen Optimierungsbedarf sieht das Bezirksamt?

Antwort:

Regelmäßig stattfindende Termine mit einem möglichen Austausch zu Problemen bei der Umsetzung der Maßnahmen mit allen Bezirken würde durch die Synergie zu mehr Effizienz in den einzelnen Bezirken führen.

 

  1. Werden nach Kenntnis des Bezirksamtes die sonstigen Teilprojekte der Digitalisierungsstrategie hinreichend verbindlich für alle Schulen in Spandau umgesetzt?

Antwort:

Auf die Antworten der zur Frage 6 (Breitbandanschluss und WLAN-Ausbau) und Frage 2 (Beschaffung von Hardware) wird verwiesen. Die entsprechenden Teilprojekte liegen nicht in der Zuständigkeit des Schulamtes.

 

9.1        Wenn ja, inwiefern?

9.2        Wenn nein, inwiefern und an welchen Schulen sieht das Bezirksamt noch welche Defizite?

9.3        Wie beurteilt das Bezirksamt abschließend die Umsetzung der Teilprojekte an Spandauer Schulen insgesamt?

Antwort auf die Fragen 9.1, 9.2 und 9.3:

Die Einrichtung von Breitbandanschlüssen und WLAN wird durch das BWAS-Team des ITDZ betreut, wobei zu schaffende Voraussetzungen mit dem Schulamt und Hochbauamt des Bezirksamtes abgestimmt werden.

Die Beschaffung von mobilen Endgeräten kann erst nach WLAN-Ausbau an den Schulen erfolgen. Der Digitalpakt 2.0 ist dazu unerlässlich.

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt den Stand der Cybersicherheitsmaßnahmen sowie der Schulungsstand des Personals sowie der nutzenden Schülerinnen bzw. Schüler hinsichtlich des Umgangs zur Prävention und Bewältigung von Cyberangriffen und -risiken?

Antwort:

Das Schulamt hat keine Kenntnis zu Cybersicherheitsmaßnahmen oder Schulungsstand von Personal und Schülern an den Schulen. Die Fortbildung von Lehrpersonal ist nicht Aufgabe des Schulamtes.

 

 

Berlin Spandau, den 15.05.2024

 

Dr. Carola Brückner

Bezirksstadträtin

 

 

 

 

Große Anfrage der Fraktion von Bündnis ´90/Die Grünen zur 026/XXI vom 24.04.2024:

 

1. Welche Ausstattungsbedarfe haben die Spandauer Schulen bzgl.  Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für die Jahre 2021 - 2023 über ihre zuständigen Schulämter an die SenBJF gemeldet (bitte insgesamt und nach den einzelnen Schulen aufführen)?

1.1 Welche der planmäßig vorgesehenen Technik wurde beschafft, wie wurde diese verteilt und woran fehlt es noch (bitte insgesamt und nach den einzelnen Schulen aufführen)?

1.2 Was sind die Gründe für fehlende oder unplanmäßige Ausstattung und welche Übergangsmaßnahmen gibt es oder sind geplant?

2. Wurden mittlerweile alle 7. Klassen sowie geflüchtete Schulkinder in Spandau wie in der Digitalisierungsstrategie vorgesehen mit mobilen Endgeräten ausgestattet?

2.1 Wenn ja, seit wann?

2.2 Wenn nein, warum nicht und bis wann wird der Prozess abgeschlossen sein?

3. Ist darüber hinaus der Einsatz der IKT (auch der mobilen Endgeräte) sichergestellt, beispielsweise im Hinblick auf LAN / WLAN bzw. passive Infrastruktur, Netzversorgung / -auslastung, Schulungen und IT-Sicherheit?

3.1 Wenn ja, inwiefern (bitte nach einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)?

3.2 Wenn nein, warum nicht und wo liegen Ursachen für die Probleme bzw. Verzögerungen?

3.3 Wie ist insbesondere der Stand zur IT-Infrastruktur und der Versorgung mit WLAN / LAN an den einzelnen Schulen in Spandau, wie viele Schulen in Spandau wurden mittlerweile gemäß dem in der Digitalstrategie anvisierten Ziel mit einer Bandbreite von 1 GB/s (symmetrisch) ausgestattet und intern verkabelt?

4. Nimmt Spandau insgesamt oder nehmen einzelne Schulen bei der Betreuung der pädagogischen IT-Unterstzung durch externe IT-Expertinnen bzw. externe IT-Experten in Anspruch?

4.1 Wenn ja, welche?

4.2 Wenn nein, warum nicht?

5. An welchen Spandauer Schulen wurden nach Kenntnis des Bezirksamtes Applikationen sowie Lernplattformen (insbesondere an Modellprojekten wie „Hybrides Lernen“, Lernraum Berlin und ‚itslearning) oder weitere Software implementiert und an welchen Schulen ist dies noch gar nicht der Fall?

5.1 Welche Erfahrungen / ckmeldungen gibt es nach Kenntnis des Bezirksamtes?

5.2 Aus welchen Gründen ist dies an manchen Spandauer Schulen ggf. noch nicht der Fall?

6. Im März 2024 ist das Projekt der testweisen Glasfaseranbindung für 62 allgemeinbildende Schulen in Berlin (beauftragt durch die SenBJF) ausgelaufen, um im Sinne eines „Proof of Concept“ Erfahrungen zu sammeln. Welche Erkenntnisse gibt es diesbezüglich für die teilnehmenden Spandauer Schulen?

7. Sind nach Kenntnis des Bezirksamtes mittlerweile alle Schulen in Spandau an die Hessische Lehrer- und Schüler-Datenbank (LUSD) angebunden?

7.1 Wenn nein, welche nicht und warum?

8. Sind die Schulen in Spandau sowie der Bezirk selbst nach Ansicht des Bezirksamtes hinreichend in den Abstimmungs- und Entwicklungsprozess zur Digitalisierung mit den zuständigen Stellen auf Landesebene eingebunden, beispielsweise durch den DigitalPakt-Gipfel?

8.1 Wenn ja, inwiefern und welchen Austausch gibt es über den Gipfel hinaus beispielsweise mit der Stabsstelle „Schule in der digitalen Welt“?

8.2 Wenn nein, warum nicht und welchen Optimierungsbedarf sieht das Bezirksamt?

9. Werden nach Kenntnis des Bezirksamtes die sonstigen Teilprojekte der Digitalisierungsstrategie hinreichend verbindlich für alle Schulen in Spandau umsetzt?

9.1 Wenn ja, inwiefern?

9.2 Wenn nein, inwiefern und an welchen Schulen sieht das Bezirksamt noch welche Defizite?

9.3 Wie beurteilt das Bezirksamt abschließend die Umsetzung der Teilprojekte an Spandauer Schulen insgesamt?

10. Wie beurteilt das Bezirksamt den Stand der Cybersicherheitsmaßnahmen sowie der Schulungsstand des Personals sowie der nutzenden Schülerinnen bzw. Schüler hinsichtlich des Umgangs zur Prävention und Bewältigung von Cyberangriffen und -risiken?

 
 

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