Drucksache - 1275/XXI  

 
 
Betreff: Wir sorgen für Tierschutz und Lebensmittelsicherheit - wie effektiv ist die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBezirksamt
Verfasser:Unger 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:BzStR'in Franzke
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
24.04.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet     
Bezirksverordnetenversammlung Besprechung
29.05.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet     
Ordnungsamtsangelegenheiten und Tierschutz Besprechung
10.07.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsamtsangelegenheiten und Tierschutz      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 12.04.2024
2. Version vom 14.05.2024
3. Version vom 16.05.2024
6. Version vom 01.07.2024

Schriftliche Antwort des Bezirksamtes vom 02.05.2024 zur Großen Anfrage 1275/XXI

Eingang im BVV-Büro: 06.05.2024:

 

1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Veterinäramt beschäftigt?

Antwort:

Das Veterinäramt beschäftigt 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 1 Lebensmittelkontrollsekretär-Anwärter.

 

2. Wie viele dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen Kontrollen durch?

Antwort:

Kontrollen werden von 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt.

 

2.1. Wie viele Kontrollen entfallen in die Kategorien Lebensmittelhygiene, Tierschutz und HundeG? Bitte einzeln auflisten.

Antwort:

In der Lebensmittelaufsicht erfolgen Regelkontrollen risikobasiert anhand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV Rüb) und nach festen Kontrollfristen. Zu den Betrieben mit festen Kontrollfristen gehören z. B. Kioske, Kosmetik- oder Tattoostudios, Apotheken oder Direktvermarkter von Honig. Bzgl. Auflistung siehe 11.1.

 

3. Wie viele zu kontrollierende Stätten gibt es in Spandau?

Antwort:

 

 

Stätten

Lebensmittelhygiene nach AVV Rüb

2781

Tierschutz

584

HundeG

5

 

Bei den genannten Stätten handelt es sich Tierhaltungen wie Landwirtschaftsbetriebe, gewerbliche Tierhaltungen nach § 11 TierSchG wie Hundezüchter, Hundetrainer, Reit- und Fahrbetriebe, Zoohandlungen, Organisationen im Auslandstierschutz, Tiertransporteure, Tierhaltungen in Schulen und Altenheimen, private Schaf- und Ziegenhalter, Bienen- und Geflügelhalter, die regelmäßig kontrolliert werden sollten, sowie anerkannte Dogwalker nach dem Berliner HundeG.

Es gibt keine zu kontrollierenden Stätten nach dem Bln. HundeG, außer Dogwalker mit Genehmigung. Hundehalter werden der Veterinäraufsicht im Rahmen von Bissvorfällen, Tierschutzanzeigen oder Verstößen gegen das Tierseuchenrecht bekannt.

Im Rahmen des illegalen Welpenhandels hat neben der Überprüfung nach dem Tierschutzrecht auch die nach dem Tierseuchenrecht sowie dem Bln. HundeG zu erfolgen.

Regelmäßige Kontrollen der oben aufgeführten Tierhaltungen finden in der Veterinär-aufsicht aufgrund von Personalmangel und vieler anlassbezogener Kontrollen nicht statt.

Die Veterinäraufsicht ist mit Anlasskontrollen befasst, welche nach Priorisierung bearbeitet werden (s. 11.1).

 

4. Haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs OrdVetLeb das Recht, Zutritt zu diesen Stätten zu verlangen, auch wenn es sich um Privathaushalte handelt? (z. B. bei Züchterinnen und Züchtern, Hundehalterinnen und Hundehalter)

Antwort:

Ein grundlegendes Betretungsrecht besteht im Zusammenhang mit dem Vollzug des Tierschutzgesetzes (§ 16 Abs. 3 TierSchG), im Rahmen der Durchsetzung des HundeG oder auch Lebensmittel- Futtermittelgesetzbuch (LFGB) je nach Fallkonstellation.

 

5. lt das Bezirksamt die Personalstärke des Veterinäramtes für ausreichend, um die Aufgaben wahrzunehmen?

Antwort:

Nein. Für eine adäquate Wahrnehmung der Aufgaben im Veterinäramt sind mehr personelle Ressourcen vonnöten.

 

6. lt das Bezirksamt die Personalstärke des Veterinäramtes für ausreichend, um über die Mindestanforderungen hinaus den Tierschutz im gesamten Bezirk zu gewährleisten?

Antwort:

Nein. Um den Tierschutz über die Mindestanforderungen hinaus im gesamten Bezirk zu gewährleisten, sind mehr personelle Ressourcen vonnöten.

 

7. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Bereich der Lebensmittelaufsicht beschäftigt?

Antwort:

Im Bereich der Lebensmittelaufsicht sind 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 1 Anwärter, anteilig 3 Tierärzte (TÄ) und 1 Verwaltungsmitarbeitender beschäftigt.

 

8. Wie viele dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen Lebensmittelkontrollen durch?

Antwort:

Lebensmittelkontrollen werden von 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie anteilig 3 TÄ durchgeführt.

 

9. Wie viele zu kontrollierende Stätten gibt es in Spandau?

Antwort:

siehe Antwort zu Frage 3

 

10. lt das Bezirksamt die Personalstärke der Lebensmittelaufsicht für ausreichend, um die Aufgaben wahrzunehmen?

Antwort:

Nein. Für eine adäquate Wahrnehmung der Aufgaben der Lebensmittelaufsicht sind mehr personelle Ressourcen vonten.

 

11. hrt das Bezirksamt einen Nachweis über die Einsätze der Veterinär- und Lebensmittelkontrollen?

Antwort:

Ja, ein Nachweis über Lebensmittelkontrollen wird geführt.

 

11.1 falls ja: wie hat sich die Anzahl der Kontrollen in den letzten Jahren entwickelt? (Bitte nach Kalenderjahren aufgeschlüsselt darstellen)

Antwort:

 

LM-Kontrollen

2020

2021

2022

2023

Anzahl Betriebe

2639

2733

2782

2781

Soll Kontrollen (Plankontrollen)

2584,5

2684,67

2510,67

2481,67

Ist Kontrollen (Plankontrollen)

294

671

954

962

Plankontrollen in Prozent

18,55 %

24,99 %

37,99 %

38,76 %

Betriebe mit festen Kontrollfristen

667

771

1062

1043

Sonstige außerplanmäßige Kontrollen

352

726

817

844

 

TierSchG

2020

2021

2022

2023

Anzeigen

372

411

423

573

Kontrollen

116

267

312

383

Kontrollquote

31,18%

64,96%

73,76%

66,84%

Beanstandungen

115

250

312

345

Beanstandungsquote

99,14%

93,63%

100,00%

90,08%

 

 

 

 

 

HundeG

2020

2021

2022

2023

Anzeigen

391

361

445

496

Maßnahmen

100

89

142

127

 

11.2 Falls nein: wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Kontrollintervalle eingehalten werden?

Antwort:

Kontrollfristen können aufgrund der unzureichenden personellen Ausstattung des Veterinäramtes nicht eingehalten werden.

 

12. Was hat das Bezirksamt jenseits der Ausschreibung von Stellen unternommen, um Personal für die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zu gewinnen?

Antwort:

Aufgrund des weiter zunehmenden Fachkräftemangels gestaltet sich die Gewinnung von Fachpersonal im Bereich der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht schwierig. Neben Stellenausschreibungen wird versucht, über gezieltes Netzwerken Personal zu gewinnen. Dies braucht aber Zeit.

 

13. Wann wird die online - Terminbuchung beim Veterinäramt wieder funktionieren?

Antwort:

In der Sprechstunde erfolgt die Vorstellung von Hunden nach Bissvorfällen oder zur Rassefeststellung und es werden Reiseatteste für Tiere ausgestellt, die je nach Reiseziel unterschiedliche Anforderungen erfüllen müssen.

Hierfür sind zwingend ein Tierarzt und eine Verwaltungskraft erforderlich.

Die individuelle Terminabsprache per E-Mail oder Telefon (AB) hat sich bewährt. Hierbei können rgerorientiert Termine vergeben/abgestimmt werden, so bieten sich beiden Seiten flexiblere Möglichkeiten ohne auf feste Sprechzeiten angewiesen zu sein. Insbesondere können die Tierärztinnen flexibler agieren als bei reiner Online-Terminvergabe. Zusätzlich können Anliegen vorab eruiert und ggf. Hinweise für die mitzubringenden Unterlagen gegeben werden, sodass erneutes Erscheinen wegen fehlender Unterlagen/Tieren vermieden wird. Zudem werden Wartezeiten und evtl. Konfliktpotential zwischen verhaltensauffälligen Tieren hierdurch unterbunden.

Die Wiedereinführung der Online-Terminbuchung ist bei dem derzeitigen Personalstand nicht praktikabel und würde eine bürgerorientierte Lösung abschaffen, da ansonsten keine anderen Sprechzeiten mehr angeboten werden könnten, um das Arbeitsaufkommen zu bewältigen.

 

 

Berlin-Spandau, 02.05.2024

 

Tanja Franzke

Kommissarische Bezirksstadträtin für Ordnung

 

 

 

Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 11.04.2024 zur 026/XXI (BVV) am 24.04.2024:

 

1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Veterinäramt beschäftigt?

2. Wie viele dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen Kontrollen durch?

2.1. Wie viele Kontrollen entfallen in die Kategorien Lebensmittelhygiene, Tierschutz und HundeG? Bitte einzeln auflisten.

3. Wie viele zu kontrollierende Stätten gibt es in Spandau?

4. Haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs OrdVetLeb das Recht, Zutritt zu diesen Stätten zu verlangen, auch wenn es sich um Privathaushalte handelt? (z. B. bei Züchterinnen und Züchtern, Hundehalterinnen und Hundehalter)

5. lt das Bezirksamt die Personalstärke des Veterinäramtes für ausreichend, um die Aufgaben wahrzunehmen?

6. lt das Bezirksamt die Personalstärke des Veterinäramtes für ausreichend, um über die Mindestanforderungen hinaus den Tierschutz im gesamten Bezirk zu gewährleisten?

7. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Bereich der Lebensmittelaufsicht beschäftigt?

8. Wie viele dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen Lebensmittelkontrollen durch?

9. Wie viele zu kontrollierende Stätten gibt es in Spandau?

10. lt das Bezirksamt die Personalstärke der Lebensmittelaufsicht für ausreichend, um die Aufgaben wahrzunehmen?

11. hrt das Bezirksamt einen Nachweis über die Einsätze der Veterinär- und Lebensmittelkontrollen?

11.1 falls ja: wie hat sich die Anzahl der Kontrollen in den letzten Jahren entwickelt? (Bitte nach Kalenderjahren aufgeschlüsselt darstellen)

11.2 Falls nein: wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Kontrollintervalle eingehalten werden?

12. Was hat das Bezirksamt jenseits der Ausschreibung von Stellen unternommen, um Personal für die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zu gewinnen?

13. Wann wird die online - Terminbuchung beim Veterinäramt wieder funktionieren?

 

Unger

Der Fraktionsvorsitzende

 
 

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