Drucksache - 1252/XXI
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Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, wie die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h als auch die des Nachtfahrverbots, welche für bestimmte Abschnitte in der Rhenaniastraße gelten, sichergestellt werden kann.
Begründung In Teilabschnitten der Rhenaniastraße gilt 24 Stunden lang die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und ein Nachtfahrverbot nach 22 Uhr (ausgenommen BVG-Busverkehr). Wie Einwohnerinnen und Einwohner regelmäßig berichten, wird sich an beides von vielen Kraftfahrzeugfahrerinnen und Kraftfahrzeugfahrern nicht gehalten. Neben der Lärmbelästigung wird dadurch die Verkehrssicherheit anderer Straßenteilnehmerinnen und Straßenteilnehmer als auch der Schutz der dort lebenden Biber gefährdet.
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0