Drucksache - 1223/XXI
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Schlussbericht
Entsprechende Gespräche mit den in Spandau tätigen Mieterberatungen haben ergeben, dass diese im Rahmen der bezirklichen Mieterberatung auch über die Veränderungen beim Kabelfernsehen beraten und informieren. Dies resultiert unter anderem aus der bisherigen Regelung, dass die Gebühren für die entsprechenden Anschlüsse bis zum Ende der Übergangsregelung am 30.06.2024 Bestandteil der Nebenkostenabrechnungen sind, welche wiederum regelmäßig bei den Beratungen thematisiert werden. Darüber hinaus führen auch die Wohnungsbaugesellschaften teilweise eigene Informationsveranstaltungen zur Telekommunikationsnovelle durch. So findet zum Beispiel Ende Mai eine Mieterversammlung in der Heerstraße Nord explizit zu dieser Thematik statt.
Berlin, Spandau, den 07. Mai 2024
Frank Bewig Gregor Kempert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Begründung Mitte 2024 endet die Übergangsfrist, bis zu der die Kosten für Kabelfernsehen als Teil der Nebenkosten ausgewiesen werden können. Spätestens ab dann könnten viele Bildschirme dunkel bleiben. Da viele - insbesondere ältere - Menschen nicht unbedingt internetaffin sind, stellt das lineare Fernsehen oftmals die wichtigste Informationsquelle dar. Um zu verhindern, dass ungebührliches Kapital aus den Veränderungen zulasten der Nutzerinnen und Nutzer geschlagen wird, sollen unabhängige Beratungsangebote geschaffen werden, die einen Überblick über die verschiedenen Optionen bieten. Diese könnten zum Beispiel in den Seniorenklubs, bei der Mieterberatung, in Vereinen des Gemeinwesens oder bei ähnlichen Einrichtungen angesiedelt werden. |
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