Drucksache - 1190/XXI  

 
 
Betreff: Digitale Dienstleistungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bündnis '90/Die GrünenBezirksamt
Verfasser:Kossok-Spieß / Sonnenberg-Westeson 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:BzBm Bewig
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
28.02.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 15.02.2024
2. Version vom 15.03.2024

1. Wie und in welchen Bereichen wurden bzw. werden Bürger*innen bereits über digitale Dienstleistungen der bezirklichen Verwaltung informiert und welche Dienstleistungen nnen bereits jetzt digital durchgeführt werden (bitte nach teilweisen und vollständig digitalisierten Verfahren unterscheiden)?

1.1 In welchen Bereichen ist dies noch nicht der Fall und wann wird dies voraussichtlich der Fall sein (bitte auch von teilweise auf vollständig digitalisierbare Verfahren aufführen)?

1.2 Welche Verbesserungen bzw. Erleichterungen haben sich dadurch aus Sicht des Bezirksamtes für die Bürgerinnen und Bürger in Spandau bereits ergeben, bspw. im Bereich der Bürgerämter oder generell in Form von Zeitersparnissen?

1.3 Welche weiteren diesbezüglichen Verbesserungen bzw. Veränderungen sind in nächster Zeit zu erwarten und wann?

Antwort:

Alle bestehenden Onlinedienstleistungen stehen den Bürgerinnen und Bürgern im Service-Portal Berlin zur Verfügung. Eine Unterscheidung nach teilweise und vollständig digitalisierten Verfahren kann von hier aus nicht beantwortet werden. Unter dem Menüpunkt „online-erledigen“ werden die Bürgerinnen und Bürgern direkt auf die Seite der Dienstleistungen geführt. Dienstleistungen, die elektronisch beantragt oder online erledigt werden können, werden im Service-Portal gesondert hervorgehoben mit dem Hinweis „Online-Abwicklung“ und dem blauen Button „Dienstleistung online erledigen“.

Aus der Sicht des Bezirksamtes erspart jeder Online-Antrag den rgerinnen und Bürgern der Weg zum Amt, insbesondere auch Menschen mit Behinderungen müssen nicht den Weg ins Rathaus auf sich nehmen. Weitere Verbesserungen sind insbesondere, dass keine Termine gebucht werden und die Kommunikation schneller verläuft. Ein Antrag kann bequem von zu Hause aus erledigt werden. Durch Digitale Dienstleistungen kann sich die Anzahl der gestellten Anträge in Papierform reduzieren und Kapazitäten für die Bearbeitung anderer Dienstleistungen freigeben.

Im Folgenden Abschnitt sind all jene Dienstleistungen aufgelistet, welche bereits online möglich sind. Angebote/Dienstleistungen, welche nicht digital/online angeboten werden (können) sind nicht aufgeführt.

Im Geschäftsbereich 2 Abt. Bildung, Kultur, Sport und Facility Management

Amt für Weiterbildung und Kultur:

Bei der VHS ist der Großteil des Kursprogramms digital abrufbar sowie buchbar (außer Deutschkurse). Die gemeinsame Webseite der Berliner Volkshochschulen (www.vhs.berlin.de) und die gemeinsame Kursdatenbank „Information Manager“ werden dabei zentral betrieben und vom Servicezentrum der Berliner Volkshochschulen administriert. Die Kursdatenbank als Fachverfahren obliegt durch das E-Government-Gesetz der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung. Sie Spandauer Unterseite (www.vhs-spandau.de) wird vom Bezirk / der VHS selbst betrieben.

Weitere digitale Kommunikationswege, z.B. über Programminformation, sind Social Media-Auftritte sowie ein digitaler Newsletter der VHS. Im Haupthaus der VHS und der Filiale Eiswerderstraße 7 ist frei zugängliches W-LAN vorhanden. Weiteres freies W-LAN ist für die Unterrichtsstätte Carl-Schurz-Str. 59 ab Sommer 2024 vorgesehen.

Auch in punkto Unterricht wird eine Vielzahl an digitaler Unterstützung angeboten:

 Nutzung der bundesweiten Volkshochschul-Plattform vhs.cloud für datenschutzkon-formen Datenaustausch, Kommunikation etc. in Kursen

 Online-Kursformate sowie „hybride“ Formate mit der individuellen Möglichkeit, online teilzunehmen

 Digitale Lernangebote wie z.B. Nutzung von Selbstlernprogrammen oder plattformen

Des Weiteren ist die Anmeldung an den Kursen der Jugendkunstschule digital.

Ebenfalls kann man sich an der Musikschule digital für ein Unterrichtsangebot oder auch für Projekte und Kurse anmelden. Bei größeren Veranstaltungen erfolgt auch das Ticketing (Buchung von Plätzen) digital.

Im Kulturbereich besteht die Möglichkeit die Zuwendungsanträge digital zu stellen.

Die Automatisierung von Anmeldung und Buchungen hat sowohl bezirksintern zur Einsparung aufwändiger Verwaltungsarbeiten geführt, hat Anmeldesituationen insbesondere zu Semesterbeginn entzerrt und Zeiten persönlicher Anmeldung reduziert und sorgt für große Transparenz und Kundenfreundlichkeit (Information und Buchung zu jeder Tages- und Nachtzeit). Im Bereich der Musikschule erhält man seine Unterrichtsverträge in digitaler Form, sofern eine datenschutzrechtliche Zustimmung vorliegt. Dies erspart Wegzeiten und Porto. Durch den Youtube-Kanal ermöglicht die Musikschule auch die digitale Teilnahme der rgerinnen und Bürger an Musikschulveranstaltungen. Dies befähigt zu einer barrierearmen Teilnahme.

Vorgesehen ist die weitere technische Aktualisierung der gemeinsamen VHS-Webseite zur Erfüllung der Anforderungen an IKT-Steuerung sowie Anbindung an die Basisdienste des Landes Berlin mit Einführung von E-Payment-Verfahren, die im Laufe des Jahres 2024

realisiert werden soll. Mit dem geplanten Online-Portal der Berliner Musikschulen sollen zukünftig auch weitere Dienstleitungen digital möglich sein (Kundenkontoübersicht oder Dokumentation und Abrechnung der Unterrichtsleistungen der Lehrkräfte).

Schul- und Sportamt:

Auf der Internetseite des bezirklichen Schulamtes wird über die beiden, aufgrund rechtlicher Vorschriften vom Fachbereich Schulentwicklungsplanung und Schulorganisation, angebotenen Dienstleistungen informiert:

 Schulwegbeförderung (Antrag auf Bewilligung einer Schulwegbeförderung für Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf)

 Übernahme von Kosten für Gebärdendolmetscher/innen (Antrag auf Kostenübernahme der Aufwendungen für den Einsatz einer Kommunikationshilfe an Schulen).

Die Formulare / Anträge stehen digital zum Herunterladen zur Verfügung, sie müssen jedoch händisch ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und dann mit den erforderlichen Nachweisen (z.B. Rechnungen im Original bei der Erstattung von Kosten für Gebärdendolmetscher) beim Schulamt eingereicht werden. Die Anträge können (noch) nicht digital ausgefüllt werden. Ob dieses Angebot damit bereits als teilweise digitalisiertes Verfahren gewertet werden kann, vermag ich allerdings nicht zu entscheiden. Eine Erleichterung und eine Zeitersparnis für die Bürgerinnen und Bürgern ist zumindest dahingehend gegeben, dass die Vordrucke nicht mehr per Post übersandt werden müssen. In der weiteren Bearbeitung der Anträge ist dies aber nicht gegeben.

Weiterhin ist es im Zuge des Anmeldeverfahrens für die Aufnahme eines Schulanfängers in die (Grund- oder Primarstufe einer Gemeinschafts-) Schule derzeit bereits möglich, einen "Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine andere öffentliche Grund- oder Gemeinschaftsschule" digital auszufüllen und an die zuständige Schule abzuschicken. Unabhängig davon ist jedoch der digital ausgefüllte Antrag auszudrucken, im Original zu unterschreiben und bei der Schulanmeldung in Papierform abzugeben. Bezüglich der beschriebenen Online-Abwicklung liegt die Federführung allerdings bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und nicht beim Bezirksamt Spandau bzw. dem bezirklichen Schulamt.

Im Geschäftsbereich 3 Abt. Ordnung

Im elektronischen Anliegenmanagementsystem (AMS) der Ordnungsämter werden sämtliche Hinweise und Beschwerden (Meldungen) zu Mängeln im öffentlichen Raum, die über alle Eingangskanäle im Ordnungsamt eingehen erfasst und die abschließende Bearbeitung sichergestellt (AMS Backend). Über das Portal Ordnungsamt-Online (AMS Frontend) werden Hinweise aus der Bevölkerung, zu Missständen und Störungen im öffentlichen Raum online an das Bezirksamt übermittelt (Beispiele: Parkverstöße ruhender Verkehr, Müll, Straßenschäden, Lärm etc.). Das Ordnungsamt sichtet die eingehenden Meldungen, erstellt hierzu konkrete, georeferenzierte Anliegen, koordiniert bzw. veranlasst die erforderliche Ämterbeteiligungen bei komplexen Beschwerdelagen bei Unzuständigkeit des Ordnungsamtes leitet es diese Anliegen an die zuständige Stelle weiter klärt und überwacht den Erledigungsstatus und erteilt dem Hinweisgeber das abschließende Arbeitsergebnis mit.

Das Ordnungsamt informiert den Hinweisgeber über den Erledigungsstand seiner Meldung (Backend), bzw. veröffentlicht relevante Meldungen unter Berücksichtigung des Datenschutzes über das Onlineportal (Frontend) und steht für Rückfragen zur Verfügung.

Fachbereich Gewerbeservice:

Bewachungsgewerbe; Reisegewerbe; Finanzanlagenvermittler; Gaststättengewerbe

  • Gaststättengewerbe - Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
  • Stellvertretungserlaubnis beantragen
  •  vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen
  •  ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmelden
  • Messen, Ausstellungen und Märkte festsetzen
  • Gewerbe abmelden
  •  Gewerbe anmelden
  •  Gewerbe ummelden
  •  Gewerbelegitimationskarte beantragen
  •  Gewerberegister - Ersatzbescheinigung/ Zweitschrift von Gewerbebescheinigungen/ Reisegewerbekarten
  •  Gewerberegisterauszug - schriftliche Auskunft
  • Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
  • Honorar-Finanzanlagenberater- Erlaubnis beantragen
  • Immobiliardarlehensvermittler - Erlaubnis beantragen
  • Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler und Wohnimmobilienverwalter - Erlaubnis beantragen
  •  Ladenöffnungszeiten - Ausnahmen aus besonderem Anlass anzeigen
  • Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
  • Prostitutionsgewerbe - Erlaubnis für den Betrieb
  • Reisegewerbe - Ausnahmen zu Verboten beantragen
  • Reisegewerbe - Reisegewerbekarte beantragen
  • Reisegewerbe - Reisegewerbekarte erweitern
  • Reisegewerbe - Reisegewerbekarte verlängern
  • Reisegewerbe - Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten anzeigen
  • Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Aufsteller-Erlaubnis beantragen
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Geeignetheit des Aufstellortes bestätigen lassen
  •  Spielhallen - Erlaubnis nach Spielhallengesetz Berlin beantragen
  •  Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
  • Versteigerergewerbe - Veranstaltung einer Versteigerung anzeigen
  • Wanderlager anzeigen
  • Werbematerialien - Erlaubnis zur Verteilung beantragen

Im Bereich der Ordnungsverwaltung des Ordnungsamtes

  • Gewerbe - Wiedergestattung nach Untersagung beantragen
  • Haus- und Nachbarschaftslärm
  • Spandau Wilder Müll (illegal) - Entsorgung

Im Geschäftsbereich 4 Abt. Bauen, Planen, Umwelt- und Naturschutz

Fachbereich Stadtplanung:

Im Fachbereich Stadtplanung gibt es noch keine vollständig digitalisierten Vorhaben. Es sind aber Ansätze vorhanden. mtliche Entwicklungskonzepte stehen online auf der Bezirks-Homepage zur Verfügung. Ab 2022 wird darauf geachtet, dass die Konzepte zusätzlich barrierefrei sind - siehe hierzu IHK GI Heerstraße und IHK GI Falkenhagener Feld/ Neustadt. In der Bebauungsplanung wird eine digitale Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Bezirks sowie zusätzlich bei der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB auch auf dem zentralen Landesportal "mein.berlin.de" angeboten. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, sich elektronisch zu äern. Bei den Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange geschieht das auch digital. Die Unterlagen zur TöB werden auf der Seite des Bezirks zum Herunterladen für die Träger zur Verfügung gestellt.

mtliche Anträge und Stellungnahmeersuchen im Denkmalschutz, in Sanierungs- und Erhaltungsgebieten können formlos elektronisch per Mail eingereicht werden.

In der Städtebauförderung ist im Förderverfahren selbst und bei der Betreuung von Förderprojekten gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) noch keine vollständige digitale Bearbeitung möglich. Alle Unterlagen können zwar elektronisch übermittelt werden, müssen aber vorher ausgedruckt und unterschrieben und dann wieder eingescannt werden.

Das gilt auch für die Erstellung von Genehmigungen und Bescheiden. Auch die Bebauungsplanung ist nicht vollständig digital. Hier werden die Begründungen und die Planzeichnungen in Papierform erstellt. All diese Vorgänge sind nicht ausschließlich digital möglich, da wir keine digitale Signatur haben. Die digitale Signatur würde ersparen, dass Dokumente ausgedruckt werden müssen, unterschrieben und anschließend eingescannt werden müssen, um diese dann digital zu übermitteln.

Im Bereich der Bebauungsplanverfahren wird auf Landesebene mit DiPlan an einer vollständig digitalen Bearbeitung von Bebauungsplänen gearbeitet. Die Einführung ist schrittweise geplant. Im Bereich der Städtebauförderung wurde in 2021 an einer digitalen Lösung für die E-Förderung gearbeitet. Hier war Spandau auch Pilotbezirk. Das Vorhaben wird derzeit von SenStadt nicht weiterverfolgt.

Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht:

Das Baugenehmigungsverfahren wird in allen 12 Bezirken elektronisch, aber auch noch zusätzlich klassisch in Papierform bearbeitet. Daher ist das Genehmigungsverfahren nur teilweise digital. Die benannte Anwendung wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen den Bauaufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt.

Das elektronische Bau- und Genehmigungsverfahren (eBG) ist ein webbasiertes Vorgangs-bearbeitungssystem mit angeschlossenem Dokumentenmanagementsystem und Workflow-komponenten. Der Bezirk Spandau nimmt als Pilotbezirk an dem Projekt digitale Antragstellung teil. Somit ist es den Bauherren, bzw. seinen Architekten möglich, die Anträge, bzw. Anzeigen elektronisch einzureichen. Es wurden interaktive Transaktionsmöglichkeiten für den Antragsteller geschaffen, damit Bauanträge und Bauvorlagen elektronisch bei der Berliner Bauaufsicht eingereicht und direkt in die Vorgangsbearbeitung übernommen werden können. Beteiligte Ämter werden nur noch elektronisch beteiligt, damit ergibt sich eine Beschleunigung durch den wegfallenden internen Postweg. Interessierte Ämter (Experten) können zu den eingereichten Vorgängen in ausgewählte Teile der elektronischen Akte Einsicht nehmen und prüfen, ob Ihre Belange betroffen sind und Kontakt zum Bauherren aufnehmen. Der Bauherr bzw. sein Bevollmächtigter Architekt haben die Möglichkeit, über einen elektronischen Zugang eine Sachstandsauskunft zu seinem Vorhaben zu erhalten. Unter anderem wird er über fehlende Unterlagen und den Bearbeitungsstand möglicher Stellungnahmeersuchen und zum Vorhaben allgemein informiert (Status fehlende Unterlagen, in Bearbeitung, Genehmigung erteilt). I.d.R. ist der Bauherr bereits über seinen Architekten über das elektronische Fachverfahren informiert. Zeitnah wird es dazu auch Informationen auf unserer Bezirksseite zu den Informationen zum Stadtentwicklungsamt / Bauaufsicht geben. Das Fachverfahren eBG ist nur in deutscher Sprache verfügbar. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit in der Anwendung und zu den Antragsassistenten bei der digitalen Beantragung sind erfüllt gem. BITV 2.0. Das eBG ist eine webbasierte Anwendung und auf jedem Endgerät, das einen Internetzugang und einen gängigen Internetbrowser hat, lauffähig. Das Fachverfahren eDG (elektronisches Denkmalschutzverfahren) ist in einigen Pilotbezirken bereits eingeführt, im Bezirk Spandau allerdings noch nicht. Das Angebot digitaler Dienstleistungen wird nach Bedarf ausgeweitet und angepasst.

Fachbereich Vermessung- und Geoinformation:

Im Bereich der Berliner Vermessungsämter werden digitale Anträge inkl. der dazugehörigen Dienstleistungsbeschreibungen bereits voll umfänglich angeboten (siehe Dienstleistungen):

  • Bebauungsplan und Fluchtlinienplan einsehen
  • Bodenrichtwert - Auskunft
  • Gebäudevermessung
  • Gebäudevermessung - Aktualisierungspflicht
  • Geobasisdaten - Abgabe Karte 1:5000
  • Geobasisdaten Online - persönlichen Zugang beantragen
  • Grundstück - Begünstigungsbescheinigung beantragen
  • Grundstück - Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit beantragen
  • Grundstück - Entfernungsbescheinigung beantragen
  • Grundstück - Feststellung der Flurstücksgrenze beantragen
  • Grundstück - Flurstücksverschmelzung beantragen
  • Grundstück - Gegenstandslosigkeitsbescheinigung beantragen
  • Grundstück - Grenzbescheinigung für Flurstücke beantragen
  • Grundstück - Grundstücksnummer/Hausnummer beantragen
  • Grundstück - Grundstücksnummerbescheinigung beantragen
  • Grundstück - Identitätsbescheinigung für Flurstücke beantragen
  • Grundstück - Nichtbetroffenheitsbescheinigung beantragen
  • Grundstück - Nichterstreckungsbescheinigung beantragen
  • Grundstück - Rückverfolgung der Flurstücksentwicklung beantragen
  • Grundstück - Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum beantragen
  • Grundstück - Vereinigungsantrag mit gleichzeitiger Flurstücksverschmelzung beglaubigen
  • Kartenverkauf (Landeskartenwerke, Sonderkarten, Bezirkskarten, historische Karten)
  • Lage- und Höhenbescheinigung
  • Lageplan (Bauvorlage) anfertigen/beurkunden
  • Liegenschaftskataster - Auskunft/Auszug beantragen
  • Nivellementspunkte - Auskunft beantragen
  • Straßenverzeichnis - Auskunft und Einsicht

Das Angebot digitaler Dienstleistungen wird nach Bedarf ausgeweitet und angepasst.

Straßen- und Grünflächenamt (SGA):

Über das Serviceportal Berlin.de sind folgende Dienstleistungen digital verfügbar:

  • Sondernutzung zur Einrichtung von Baustellen
  • Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlandes
  • Gehwegüberfahrten Herstellung und Änderung durch den Anlieger
  • Beantragung von provisorischen Gehwegüberfahrten
  • Personenbezogenen Parkplatz für schwerbehinderte Menschen beantragen

Die Digitalisierung wird allgemein als vorteilhaft betrachtet. Eine pauschale Zeitersparnis ist für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Straßen- und Grünflächenamtes und der Straßenverkehrsbehörde derzeit (noch) nicht zu erkennen, weil gleichzeitig die Zahl der Verfahren in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen hat. Für die Bürgerinnen und Bürger stellt die rein digitale Bearbeitung jedoch gewiss eine Erleichterung dar. Das Straßen- und Grünflächenamt plant in Kürze die Einführung eines digitalen Anliegen-managementsystems (AMS, vgl. Ordnungsamt), über welches Schäden, Gefahrenstellen und. Beschwerden online gemeldet werden können.

Die Einführung zukünftiger Dienste erfolgt sukzessive und langfristig über die nächsten Jahre. Ein genauerer Zeithorizont kann nicht genannt werden, da die Abhängigkeit von den personellen Kapazitäten und auch der Einführung der eAkte gegeben ist.

Die Bearbeitung von Vorgängen und Korrespondenzen per E-Mail stellt ausdrücklich keine digitale Dienstleistung dar.

Umwelt- und Naturschutzamt (UmNat):

Vorbemerkung:

A)    Da gemäß GGO ein Medienbruch (analog --> digital --> analog) in der Bearbeitung von Dienstleistungen grundsätzlich zu vermeiden ist, wird bei der folgenden Aufstellung nicht unterschieden in „teilweise“ oder „vollständig digital“, sondern wird nur die Rede von „digital“ und „zukünftig digital“ sein.

B)    Die Bearbeitung per Mail ist ausdrücklich keine digitale Dienstleistung.

 

 

Bestehende digitale Dienste

Geplante digitale Dienste

Umweltschutz & allgemeine Verwaltung

  • Ausnahmezulassungen
  • Genehmigungen/Anlagenüberwachung gem. BImSchG
  • AwSV-Anlagenüberwachung
  • Abwasserbehandlungsanlagen gem. IndEV
  • Anfragen gem. IFG und UIG

Natur- und Artenschutz

  • llanträge gem. BaumSchVO
  • Anmeldungen gem. CITES
  • Wasserrechtliche Zulassungen inkl. Beteiligung

Landschaftsplanung, allg. Baugenehmigungsverfahren

  • Baugenehmigungsverfahren (eBG)

keine

 

Die Digitalisierung wird allgemein als vorteilhaft betrachtet. Eine pauschale Zeitersparnis ist für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Umwelt- und Naturschutzamtes derzeit nicht zu erkennen, weil gleichzeitig die Zahl der Verfahren in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen hat. Für die Bürgerinnen und Bürger stellt die rein digitale Bearbeitung gewiss eine Erleichterung dar. Die Einführung zukünftiger Dienste erfolgt sukzessive und langfristig über die nächsten Jahre. Ein genauerer Zeithorizont kann nicht genannt werden, da die Abhängigkeit von den personellen Kapazitäten und auch der Einführung der E-Akte gegeben ist. Weitere Verfahren des Umwelt- und Naturschutzamtes eignen sich nicht für digitale Dienste.

Im Geschäftsbereich 5 Abt. Soziales und Bürgerdienste

Amt für Bürgerdienste

rgeramt:

  • Meldebescheinigung online bestellen
  • hrungszeugnis beantragen
  • Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden)
  • Parkausweis online beantragen

Im Bereich des Bürgeramtes betrifft es vor allem die Fälle der Aufgaben aus dem Gesamtkatalog der Berliner Bürgerämter, in denen eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, wie beispielsweise:

  • Meldeangelegenheiten (insbesondere Zuzüge aus dem Ausland)
  • Pass-und Personalausweisangelegenheiten
  • hrerschein-und Fahrerlaubnisangelegenheiten

Zu wann auch diese Aufgaben vollständig digitalisiert durchführbar sind, kann keine Aussage getroffen werden.

Standesamt:

  • Urkundenanforderung teilweise, da Versand nicht digital erfolgt

In diesen betroffenen Bereichen, wie etwa Sterbe- oder Geburtenregister, kann keine digitale Dienstleistung angeboten werden. Dies läuft über den Bestatter bzw. über das Krankenhaus und wird in schriftlicher Form eingereicht.

Wohnungsamt:

  • Miet- und Lastenzuschussanträge werden neben der Beantragung in Papierform bereits als teilweise digitalisiertes Verfahren angeboten

Bislang gibt es für die Bereiche BuT, WBS, Zweckentfremdung noch keine digitalen Anträge. Wann die Arbeiten zum als nächstes geplanten digitalen WBS-Antrag abgeschlossen sind, ist hier nicht bekannt.

Amt für Soziales:

Zum jetzigen Zeitpunkt können keine Dienstleistungen digital angeboten werden.

Mit der Umsetzung einer umfangreichen Digitalisierung der Arbeitsabläufe im Rahmen des E-Governments sind jedoch in allen Bereichen des Amtes für Soziales perspektivisch Fortschritte hinsichtlich digitaler Angebote zu erwarten.

 

2. Wird bei digitalen Dienstleistungen der bezirklichen Verwaltung auf Mehrsprachigkeit und/oder digitale Barrierefreiheit und/oder mobile Nutzung geachtet?

2.1 Wenn ja, inwiefern (bitte ausführlich beschreiben)?

2.2 Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Die Digitalisierung von Dienstleistungen der bezirklichen Verwaltung unterliegen der Federführung und gemeinsamen Verantwortung der Senatskanzlei, wie etwa in Fällen der IKT-Steuerung, Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, und des ITDZ (IT-Dienstleistungszentrum Berlin).

Die Gesamtberliner Webseite ist eingeschränkt barrierefrei, da diese die Anforderungen der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) nur teilweise erfüllen können. Eine Behebung ist für 2024 angestrebt. Einige Seiten sind bereits jetzt in verschiedenen Sprachen abrufbar.

Es liegt nicht in der bezirklichen Verantwortung, da diese nicht für die Umsetzung und Verbesserung der digitalen Dienstleistungen zur Mehrsprachigkeit und / oder digitalen Barrierefreiheit verantwortlich sind.

Zu erwähnen ist, dass die meisten Browser die Funktion bieten, eine Webseite in die Sprache der Nutzenden zu übersetzen.

Im Rahmen der bezirklichen Möglichkeiten und Befugnisse, wird dennoch stark auf die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheitsstandards sowie die Unterstützung der mobilen Nutzung der Angebote des digitalen Auftrittes des Bezirksamtes geachtet.

Ein mehrsprachiger Auftritt ist in vielen Bereichen des Bezirksamtes wenig zielführend, da die Amtssprache gemäß § 23 VwVfG deutsch ist und folglich sämtliche Antrags- und Genehmigungsverfahren ausschließlich in deutscher Sprache angeboten werden können.

Beim Internetauftritt des Bezirksamtes sowie vor Ort wird in besonders bürgernahen Bereichen, bspw. dem Sozialamt, eine mehrsprachige Präsenz autonom angestrebt.

 

3. Gibt es bezirkliche Dienstleistungen, die eigentlich bereits digital möglich wären, bei denen es aber an praktischen oder anderen Gründen scheitert, wie bspw. Der entsprechenden Ausstattung mit technischen Geräten (bitte nach teilweisen und vollständig digitalisierten Verfahren unterscheiden)?

3.1 Wenn ja, welche Dienstleistungen und Ämter betrifft dies (bitte nach teilweisen und vollständig digitalisierten Verfahren unterscheiden)?

3.2 Wenn ja, woran scheitert die digitale Durchführung der jeweiligen Dienstleistung genau (bitte nach teilweisen und vollständig digitalisierten Verfahren unterscheiden)?

3.3 Wenn ja, wann und wie soll diesbezüglich Abhilfe geschaffen werden (falls nicht, bitte begründen)?

Antwort:

Siehe Antwort zu 2, 2.1 und 2.2.

Grundsätzlich sind eine Vielzahl und denkbar diverse Dienstleistungen digital möglich beispielsweise Anträge auf Leistungen nach SGB IX und XII sowie einige Anträge auf Registrierung im Bereich der Ordnungsverwaltung und der Veterinäraufsicht.

Ein Mehrwert entstünde jedoch erst, wenn auch die darauffolgenden Arbeitsabläufe sinnvoll digital umgesetzt würden. Im ersten Fall wäre hierfür etwa eine Verbesserung oder Erneuerung des Systems OPEN/PROSOZ nötig, wohingegen es im zweiten genannten Beispiel am Anschluss an ein System der Authentifizierung analog zur Passbeantragung im Bürgeramt scheitert.

Beide Fälle haben jedoch gemein, dass dafür keine bezirkliche Einzellösung ermöglicht werden kann, sondern ein berlinweites Angebot durch die zuständigen Beteiligten auf Landesebene geschaffen werden muss.

Abhilfe ist mit der Umsetzung des E-Government-Gesetzes zu erwarten.

 

Berlin-Spandau, 15.03.2024

 

Frank Bewig

Bezirksbürgermeister

 

 

Große Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur 025/XXI (BVV) am 28.02.2024

1. Wie und in welchen Bereichen wurden bzw. werdenrger*innen bereits über digitale Dienstleistungen der bezirklichen Verwaltung informiert und welche Dienstleistungen können bereits jetzt digital durchgeführt werden (bitte nach teilweisen und vollständig digitalisierten Verfahren unterscheiden)?

1.1 In welchen Bereichen ist dies noch nicht der Fall und wann wird dies voraussichtlich der Fall sein (bitte auch von teilweise auf vollständig digitalisierbare Verfahren aufführen)?

1.2 Welche Verbesserungen bzw. Erleichterungen haben sich dadurch aus Sicht des Bezirksamtes für die rgerinnen und Bürger in Spandau bereits ergeben, bspw. im Bereich der Bürgerämter oder generell in Form von Zeitersparnissen?

1.3 Welche weiteren diesbezüglichen Verbesserungen bzw. Veränderungen sind in chster Zeit zu erwarten und wann?

2. Wird bei digitalen Dienstleistungen der bezirklichen Verwaltung auf Mehrsprachigkeit und/oder digitale Barrierefreiheit und/oder mobile Nutzung geachtet?

2.1 Wenn ja, inwiefern (bitte ausführlich beschreiben)?

2.2 Wenn nein, warum nicht?

3. Gibt es bezirkliche Dienstleistungen, die eigentlich bereits digital möglich wären, bei denen es aber an praktischen oder anderen Gründen scheitert, wie bspw. der entsprechenden Ausstattung mit technischen Geräten (bitte nach teilweisen und vollständig digitalisierten Verfahren unterscheiden)?

3.1 Wenn ja, welche Dienstleistungen und Ämter betrifft dies (bitte nach teilweisen und vollständig digitalisierten Verfahren unterscheiden)?

3.2 Wenn ja, woran scheitert die digitale Durchführung der jeweiligen Dienstleistung genau (bitte nach teilweisen und vollständig digitalisierten Verfahren unterscheiden)?

3.3 Wenn ja, wann und wie soll diesbezüglich Abhilfe geschaffen werden (falls nicht, bitte begründen)?

Kossok-Spieß / Sonnenberg-Westeson

Die Fraktionsvorsitzenden

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen