Drucksache - 1187/XXI  

 
 
Betreff: Unterhaltsvorschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBezirksamt
Verfasser:Bittroff / Tuchen 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:BzStR'in Franzke
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
28.02.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet     
Jugendhilfeausschuss Besprechung
09.07.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Jugendhilfe      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 15.02.2024
2. Version vom 09.04.2024
3. Version vom 24.06.2024

Schriftliche Antwort des Bezirksamtes vom 12.03.2024 zur Großen Anfrage 1187/XXI

Eingang im BVV-Büro: 12.03.2024

 

1. Welchen Anteil machten Unterhaltsvorschusszahlungen am Gesamtetat für Sozialleistungen im Bereich Jugend im Jahr 2022 und 2023 aus (prozentual und betragsmäßig)?

Antwort:

Eine Beantwortung der Anfrage ist nur wie folgt möglich:

Die Summe der Leistungsausgaben im Auswertungszeitraum 2022 betrugen 14.267.592,06 € und im Auswertungszeitraum 2023 15.382.518,13 €.

 

 

Summe IST-Ausgaben

Summe der IST-Einnahmen der Erstattungen

Summe der IST-Einnahmen nach § 5 UhVorschG

Summe der Leistungsausgaben im Auswertungszeitraum

2022

15.251.881,00 €

440.912,39 €

543.376,55 €

14.267.592,06 €

2023

16.293.806,64 €

401.669,66 €

509.618,85 €

15.382.518,13 €

 

Quelle: Tabelle 8 der UVG-Bundesstatistik für die Jahre 2022 und 2023 (Auswertung über das Fachprogramm SoPart am 23.02.2024)

 

2. Welcher Betrag ist für das Jahr 2024 veranschlagt?

Antwort:

Der Ansatz 2024 beträgt für den Berliner Haushalt 145.000.000 €.

Eine Aufstellung über die Verteilung der Beträge auf die Bezirke gibt es nicht.

 

3. In welcher Höhe wurden Rückforderungen gegen den Unterhaltsverpflichteten in den Jahren 2022 und 2023 realisiert?

Antwort:

 

 

Einnahmen aus dem Rückgriff nach § 7 UVG im Auswertungszeitraum

2022

1.525.659,04 €

2023

1.786.743,61 €

 

Quelle: Tabelle 8 der UVG-Bundesstatistik für die Jahre 2022 und 2023 (Auswertung über das Fachprogramm SoPart am 23.02.2024)

 

4. Sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sämtliche Aufgaben im Rahmen der Geltendmachung des Rückforderungsbetrags zuständig oder sind einzelne Aufgaben an andere Stellen ausgelagert (z. B. Unterhaltsfestsetzungsverfahren, Geltendmachung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens etc.)?

Antwort:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für sämtliche Aufgaben im Rahmen der Geltendmachung des Rückforderungsbetrags zuständig. Eine Auslagerung von Aufgaben an Dritte findet nicht statt.

 

5. Welche Qualifikation haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschusskasse (Ausbildung oder Studium im Verwaltungsbereich oder im juristischen Bereich, Quereinsteiger)?

Antwort:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine Ausbildung oder Studium im nichttechnischen Verwaltungsdienst absolviert.

 

 

Berlin-Spandau, 12.03.2024

 

Tanja Franzke

Bezirksstadträtin

 

 

 

Große Anfrage der Fraktion der SPD zur 025/XXI (BVV) am 28.02.2024

 

1. Welchen Anteil machten Unterhaltsvorschusszahlungen am Gesamtetat für Sozialleistungen im Bereich Jugend im Jahr 2022 und 2023 aus (prozentual und betragsmäßig)?

2. Welcher Betrag ist für das Jahr 2024 veranschlagt?

3. In welcher Höhe wurden Rückforderungen gegen den Unterhaltsverpflichteten in den Jahren 2022 und 2023 realisiert?

4. Sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sämtliche Aufgaben im Rahmen der Geltendmachung des Rückforderungsbetrags zuständig oder sind einzelne Aufgaben an andere Stellen ausgelagert (z. B. Unterhaltsfestsetzungsverfahren, Geltendmachung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens etc.)?

5. Welche Qualifikation haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschusskasse (Ausbildung oder Studium im Verwaltungsbereich oder im juristischen Bereich, Quereinsteiger)?

 
 

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