Drucksache - 1154/XXI
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Schlussbericht
Für die Umsetzung des o.g. Beschlusses ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zuständig.
Die Ebene der Senatsverwaltungen hat unter anderem durch das sogenannte Kamrad-Schreiben vom 11. Januar 2022 die Haltung verschriftlicht, die Zuständigkeiten der Senats- und Bezirksverwaltungen im Rahmen der Bearbeitung von Anfragen und Anträgen im Grundsatz streng zu trennen. Initiativen, die die Zuständigkeit der Ebene der Senatsverwaltungen berühren, müssen daher über das Abgeordnetenhaus von Berlin an den Senat gerichtet werden.
Berlin-Spandau, den 06. Mai 2024
Frank Bewig Torsten Schatz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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