Drucksache - 1133/XXI
Das Bezirksamt wird ersucht, Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz konsequent zu verfolgen und zu ahnden. Dazu soll der Bezirk in Abstimmung mit dem Senat, den anderen Bezirken und der Stadt Frankfurt am Main ein Musterverfahren entwickeln und die in der Stadt Frankfurt am Main angewandten Maßstäbe übernehmen. Zudem sollen Informationshinweise für mögliche Anzeigeverfahren nach dem Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) auf der bezirklichen Internetseite zur Verfügung gestellt werden. Begründung Über 80 Prozent der Berliner Bevölkerung sind Mieter und Mieterinnen. In den 2010er Jahren sahen sich diese Menschen rasanten Mieterhöhungen ausgesetzt, wobei jeder zweite Miethaushalt laut Mikrozensus 2018 mehr als 30 Prozent des Einkommens für die Miete aufbringen musste. Diese hohe Mietbelastung gilt als problematisch und eigentlich nicht mehr leistbar. Seitdem sind die Mieten, Nebenkosten und Lebenshaltungskosten erneut in Rekordtempo gestiegen, was insbesondere Mieterinnen und Mieter mit geringen und mittleren Einkommen zunehmend belastet. Das Wirtschaftsstrafgesetz definiert „Wuchermiete“ als Ordnungswidrigkeit von unangemessen hohen Mietentgelten. Bisher wurde diese Ordnungswidrigkeit bundesweit kaum verfolgt, da der Nachweis schwer zu erbringen ist. Eine Initiative der Länder Bayern, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen hat eine Verschärfung durch den Bundesrat bewirkt, wodurch der Bußgeldrahmen auf 100.000 EUR verdoppelt wurde und Mietwucher leichter anerkannt werden soll (Drucksache 849/21). Die Stadt Frankfurt am Main zeigt, dass die Vorschrift auch in ihrer jetzigen Form wirksam genutzt werden kann. Zwischen 2020 und 2022 wurden dort knapp 1.400 Fälle von Mietwucher verfolgt, wobei Vermieter insgesamt 419.000 Euro überzahlter Miete zurückzahlen mussten und Mieten in vielen Fällen gesenkt wurden. Bezirkliche Wohnungsämter, auch in Spandau, sollten dieses Instrument effektiv anwenden, um Mieterinnen und Mieter vor zu hohen Mieten zu schützen.
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Bezirksamt Spandau
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