Drucksache - 1058/XXI
Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis im Ausschuss:
Gegenstimmen: 1 BD auf Vorschlag der CDU-Fraktion, 1 BV der Fraktion Bd. 90/ Die Grünen, 1 BV der Fraktion der Tierschutzpartei
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur 022/XXI (BVV) am 22.11.2023
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, im Rahmen der Novellierung der Berliner Bauordnung den Natur- und Klimaschutz stärker als im aktuellen Entwurf zu berücksichtigen, indem die in der ursprünglichen Fassung der Novelle formulierten §§ 8a und 45a BauO Bln wieder aufgenommen werden.
Begründung In dem vom vorherigen Senat erarbeiteten Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Berliner Bauordnung war u. a. vorgesehen, mit dem § 8a BauO Bln für mehr Begrünung von Dachflächen und Grundstücken sowie mehr Nisthilfen zu sorgen, Vögel vor Glasflächen besser zu schützen und das Anlegen von Schottergärten zu erschweren. Mit § 45a BauO Bln wiederum sollte die Erstellung eines Rückbaukonzepts zur Verpflichtung werden, so dass bei einem Abriss in der Zukunft die Ressourcen besser geschützt werden. Der aktuelle Senat will von den §§ 8a und 45 a BauO Bln Abstand nehmen. Dies ist im Hinblick auf Arten- und Klimaschutz nicht zielführend. |
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Bezirksamt Spandau
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