Drucksache - 1027/XXI  

 
 
Betreff: Kommunale Wärmeplanung – Ist der Bezirk vorbereitet?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bündnis '90/Die Grünen 
Verfasser:Kossok-Spieß / Sonnenberg-Westeson 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
22.11.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 09.11.2023
2. Version vom 19.01.2024

Schriftliche Antwort des Bezirksamtes vom 18.01.2024 zur Großen Anfrage 1027/XXI

Eingang im BVV-Büro: 18.01.2024 (Frist: 04.12.2023)

 

1. Gibt es oder gab es einen Austausch des Bezirkes mit den zuständigen Stellen für Wärmeplanung beim Bezirk oder der privaten Energieversorgung in Bezug auf die (kommunale) Wärmeplanung in Berlin bzw. Spandau und damit zusammenhängende Umsetzungs- und Erfassungsfragen?

Antwort:

Ja, es gab in unregelmäßigen Abständen unverbindliche Kontakte im Sinne eines Gedankenaustausches zwischen der Klimaleitstelle und dem Stadtentwicklungsamt sowie fachlich berührten Senatsverwaltungen. In einem dieser Gespräche ist deutlich geworden, dass aufgrund des raumübergreifenden Aufgabencharakters die planerische Federführung der Wärmeplanung bei der Senatsebene liegen muss. Die Bezirke sind für Durchführungsaufgaben vorgesehen, die nach diesseitigen Kenntnisstand noch nicht weiter konkretisiert sind.

 

Zuarbeit des Geschäftsbereiches für Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung:

Ja, es gab diesen Austausch zu dem am 17.11.2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen Wärmeplanungsgesetz mit dem Leiter der Gruppe III A 4 bei SenMVKU und gibt ihn auch weiter. Weiterhin führt die Stabsstelle Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Zuge der koordinierenden Erstellung von Potenzialanalysen für das Spandauer Klimaschutzkonzept Gespräche mit relevanten privaten und öffentlichen Energieversorgern.

 

1.1 Wenn ja, inwiefern und seit wann?

Antwort:

Zuarbeit des Geschäftsbereiches für Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung:

Ein Austausch findet schon seit mehreren Jahren statt, u.a. war die Leiterin der Stabsstelle Nachhaltigkeit und Klimaschutz an dem vom Senat mit Forschungseinrichtungen durchgeführten Projekt „Urbane Wärmewende Berlin“ teil und konnte die Bedarfe von Bezirksseite einbringen. Wir fragen regelmäßig aktiv beim SenMVKU nach dem Stand der Wärmeplanung und sind dabei auch im Austausch mit den anderen Bezirken, um zu einem möglichst koordinierten Vorgehen in Berlin beizutragen. Der Leiter des Stadtentwicklungsamts steht ebenfalls im fachlichen Austausch mit dem Senat bezüglich der künftigen Wärmeplanung.

 

1.2 Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Entfällt.

 

1.3 Wird es zukünftig einen solchen Austausch geben und wenn ja, wann und inwiefern?

Antwort:

Zuarbeit des Geschäftsbereiches für Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung:

Ja, selbstverständlich suchen wir das Gespräch mit der beim SenMVKU noch im Aufbau befindlichen Gruppe für Wärmeplanung, um die Belange des Bezirks aktiv einzubringen und die mit der Wärmeplanung verbundenen Umsetzungsfragen zu diskutieren.

 

2. Wie sieht sich der Bezirk aktuell und zukünftig im Bereich der Wärmeplanung aufgestellt, auch in Bezug auf die sich aus dem GEG und dem WPG vermutlich ergebenden Anforderungen?

Antwort:

Zuarbeit des Geschäftsbereiches für Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung:

Die am 17.11.2023 beschlossene kommunale Wärmeplanung stellt sowohl für das Land Berlin, als auch für die Bezirke eine völlig neue Aufgabe dar. Für diese äerst komplexe Schlüsselaufgabe der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung gibt es im Bezirksamt bis dato noch überhaupt keine personellen Stellen mit entsprechend fachlicher Qualifizierung. Diese hat der Senat nur bei sich selbst aufgebaut, nicht jedoch bei den Bezirken.

Um die sich aus dem WPG ergebenden spezifischen Anforderungen und Aufgaben sowie alle damit verbunden Infrastrukturfragen, energietechnischen Lösungsansätze sowie rechtliche Hürden (beispielsweise Datenschutz und kritische Infrastruktur, Abwärmenutzungsveträge uva.) und gegebenenfalls erforderlichen Beteiligungsprozesse fachgerecht zu bearbeiten, müssten schnellstmöglich entsprechende Personalstellen eingerichtet werden (ggf. als Stabsstelle wegen der Querschnittsaufgabe). Insbesondere, um dann ab 2026 auch die Umsetzung vor Ort in den Quartieren fachlich qualifiziert begleiten und voranbringen zu können.

Weiterhin sind auch finanzielle Mittel für die zu erwartenden massiven Investitionen (z.B. für die Errichtung von Niedrigtemperarturwärmenetzen oder Quartiers etc.) erforderlich.

 

2.1 Wie bewertet das Bezirksamt insbesondere den Ist-Zustand sowie den zukünftigen Zustand der Wärmeversorgung in Spandau in Bezug auf die Aufgabe, den langfristig zu erwartenden Wärmebedarf mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur für alle Gebäude (öffentlich, privat, Bestand, in Planung), Prozesswärme bei Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie etc. in der notwendigen Höhe zu decken und zielführende Strategien für die Klimaneutralität bis spätestens 2045 entwickeln zu können?

Antwort:

Zuarbeit des Geschäftsbereiches für Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung:

Diese Analyse und Bewertung erfolgt derzeit im Zuge der Erstellung des ersten Spandauer Klimaschutzkonzepts, das aufgrund einer Potenzialanalyse erste Strategien vorschlagen und im Laufe des Jahres 2024 vorliegen wird. Dies bildet dann eine Grundlage für das weitere Vorgehen. Parallel wird das derzeit vom Senat erstellte Wärmekataster für Berlin als Grundlage für Strategien benötigt.

Insgesamt ist bekannt, dass in Spandau der Anteil der an Fernwärmenetz angeschlossenen Haushalte sehr gering ist und dieses zudem noch immer überwiegend fossile Energieträger wie Gas und Kohle nutzt. Der Anteil der erneuerbaren Energien liegt unter 10 Prozent.

 

2.2 Welche Hindernisse und praktischen Herausforderungen sieht das Bezirksamt in Bezug auf die künftige Wärmeplanung sowie die Erfüllung der zu erwartenden Anforderungen bis 2026 und welche Lösungen stehen für den Bezirk zur Option?

Antwort:

Zuarbeit des Geschäftsbereiches für Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung:

Ein Haupthindernis wird darin gesehen, dass Berlin anders als andere Länder oder Landeshauptstädte (etwa in Baden-Württemberg oder Hannover) bislang noch nicht über ein Wärmekataster verfügt, sodass konkrete Bedarfsplanungen für die Bestandsquartiere bislang nicht vorgenommen werden können, da weder Informationen über die energetischen Zustände der Gebäude, noch deren Sanierungsstand noch deren Heizungsanlage und Energieträger vorliegen. 

Ein großes Hindernis stellt dar, dass es bislang in der Bezirksverwaltung keine offizielle Zuständigkeit für die neue Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung gibt und bislang keine personellen Stellen mit entsprechenden unter Antwort eins aufgeführten fachlichen Qualifikationen für bezirkliche Wärmeplanung.

 

2.3 Welcher Anteil an Wärmeversorgungsvarianten, welche die Anforderung durch die genannten und geplanten Gesetze erfüllen, wird nach Kenntnis des Bezirksamtes für Spandau anvisiert und wo liegen die jeweiligen Schwerpunkte?

Antwort:

Zuarbeit des Geschäftsbereiches für Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung: Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung die rechtliche Grundlage geschaffen, die für ganz Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben definiert. Da das Gesetz jedoch erst am 17.11.2023 beschlossen wurde und noch nicht in Kraft ist können diese naturgemäß nicht vorliegen sowie aus den in Antwort 1 bis 2 aufgeführten Gründen.

 

3. Kommt Spandau nach Kenntnis des Bezirksamtes auch für die geothermische Versorgung in Betracht?

3.1 Wenn ja, inwiefern und wo?

3.2 Wenn nein, warum nicht?

Antworten:

Zuarbeit des Geschäftsbereiches für Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung:

Ja. Dies wird derzeit vom Senat im Zuge der im Juli 2023 beschlossenen Geothermiestrategie ermittelt. Geplant ist eine Roadmap für die Entwicklung der Tiefen Geothermie in Berlin zu erstellen, die dann auch Hinweise auf potenziell geeignete Gebiete in Spandau geben kann. Dabei sollen auch Tiefenprobebohrungen und 3-D-seismische Messungen sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen stattfinden.

 

4. Welche personellen Ressourcen stellt der Bezirk aktuell und zukünftig bereit, um sich mit der Erfassung, Planung und Umsetzung der kommunalen Wärmeversorgung zu beschäftigen?

Antwort:

Zuarbeit des Geschäftsbereiches für Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung:

Bislang wurden dafür noch keine personellen Ressourcen bereitgestellt.

Als Ergebnis einer Abstimmung zwischen dem Stadtentwicklungsamt sowie der Klimaleitstelle ist festzuhalten, dass die gesamte Thematik der „Kommunalen Wärmeplanung“ aufgrund vielfältiger fachlicher, technischer und querschnittsbezogener Aufgabenstellungen nicht singulär durch ein Fachamt bewältigt werden kann.

Die Anforderungen der „Kommunalen Wärmeplanung“ stellen einllig neues und bisher nicht vorhandenes Tätigkeitsfeld für den Bezirk dar. Unter Federführung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wird bis 2026 ein Plan entwickelt, wie die Stadt klimaneutral beheizt werden kann.

Eine belastbare und auch vor dem Hintergrund des gesetzlichen und umweltpolitischen Handlungsdrucks sachgerechte Aufgabenerfüllung erfordert nach Einschätzung des Bezirksamtes den Aufbau einer eigenständigen fachlichen Organisationseinheit mit auskömmlicher fachgerechter Personalausstattung. Ein bloßes „andocken“ an ein bestehendes Fachamt ohne strukturelle fachliche und personelle Ressourcenbereitstellung, wird den zukünftigen Anforderungen nicht gerecht werden und in der Aufgabenerfüllung scheitern.

 

4.1 Hält der Bezirk dies für ausreichend (bitte begründen)?

Antwort:

Siehe Antwort auf Frage 2 und 4.

 

4.2 Falls sich die Personalausstattung verändern soll, in welchen Schritten soll dabei wann vorgegangen werden?

Antwort:

Zuarbeit des Geschäftsbereiches für Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung:

Das hängt davon ab, wann und wie viele Stellen für die Wärmeplanung in Spandau eingerichtet und besetzt werden können. Zusammen mit der Stadtentwicklung, wo die Zuständigkeit für Quartiersentwicklungen liegt und dem SGA, wo die Zuständigkeit für in Straßen verlaufende Infrastruktur liegt, könnte dann in einem ressortübergreifenden Workshop mit relevanten Fachämtern und Stabsstellen das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Dazu würde ein enger Austausch mit den anderen Bezirken bzw. die Beteiligung des zuständigen Senatsreferats angestrebt. Sowie vorgeschaltet ein Erfahrungsaustausch mit dem Kompetenzzentrum für kommunale Wärmeplanung in Halle sowie mit jenen Großstädten wie Hannover, die bereits Kompetenzen für Wärmeplanung in ihrer Verwaltung aufgebaut haben.

 

5. Wo ist oder wird das Personal, welches sich mit diesem Bereich beschäftigt, angesiedelt sein?

6. Wird es für diesen Bereich bzw. diese Aufgabe eine eigene Stabsstelle oder Vergleichbares geben, wie es vermutlich notwendig wäre?

6.1 Wenn ja wann und in welchem Umfang?

6.2 Wenn nein, warum nicht?

Antworten:

Das Personal wäre in den Bereichen anzusiedeln, die operativ mit diesen neuen Aufgaben betreut sind. Darüber hinaus siehe zu den Antworten 1. 4.

 

 

Berlin-Spandau, 18.01.2024

 

Thorsten Schatz

Bezirksstadtrat

 

 

 

Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur 022/XXI (BVV) am 22.11.2023

 

Vorbemerkung:

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die kommunale Wärmeplanung zur Grundlage gemacht und das noch zu verabschiedende Wärmeplanungsgesetz (WPG) wird dies für Berlin vermutlich zum 30.06.2026 mit weiteren Anforderungen verlangen. Die gesamtstädtische Wärmeplanung und die Erfassung der Netze sind unter anderem durch das Klimaschutz- und Energiewendegesetz, den Energieatlas sowie die Wärmestrategie Leitlinien schon erste Schritte gegangen, dennoch werden weitere Schritte wie beispielsweise die Erstellung eines Wärmekatasters notwendig sein. Auch wenn es sich dabei um eine gesamtstädtische Aufgabe handelt, werden laut Udo Schlopsnies, Leiter der Arbeitsgruppe „Energieeffizienz von Gebäuden und Grundsatzfragen der Wärmewende“ beim Berliner Senat, auch die Bezirke in der Umsetzung stark eingebunden werden, insbesondere in personeller Hinsicht und bei praktischen Fragen.

 

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Gibt es oder gab es einen Austausch des Bezirkes mit den zuständigen Stellen für Wärmeplanung beim Bezirk oder der privaten Energieversorgung in Bezug auf die (kommunale) Wärmeplanung in Berlin bzw. Spandau und damit zusammenhängende Umsetzungs- und Erfassungsfragen?

1.1 Wenn ja, inwiefern und seit wann?

1.2 Wenn nein, warum nicht?

1.3 Wird es zukünftig einen solchen Austausch geben und wenn ja, wann und inwiefern?

2. Wie sieht sich der Bezirk aktuell und zukünftig im Bereich der Wärmeplanung aufgestellt, auch in Bezug auf die sich aus dem GEG und dem WPG vermutlich ergebenden Anforderungen?

2.1 Wie bewertet das Bezirksamt insbesondere den Ist-Zustand sowie den zukünftigen Zustand der Wärmeversorgung in Spandau in Bezug auf die Aufgabe, den langfristig zu erwartenden Wärmebedarf mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur für alle Gebäude (öffentlich, privat, Bestand, in Planung), Prozesswärme bei Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie etc. in der notwendigen Höhe zu decken und zielführende Strategien für die Klimaneutralität bis spätestens 2045 entwickeln zu können?

2.2 Welche Hindernisse und praktischen Herausforderungen sieht das Bezirksamt in Bezug auf die künftige Wärmeplanung sowie die Erfüllung der zu erwartenden Anforderungen bis 2026 und welche Lösungen stehen für den Bezirk zur Option?

2.3 Welcher Anteil an Wärmeversorgungsvarianten, welche die Anforderung durch die genannten und geplanten Gesetze erfüllen, wird nach Kenntnis des Bezirksamtes für Spandau anvisiert und wo liegen die jeweiligen Schwerpunkte?

3. Kommt Spandau nach Kenntnis des Bezirksamtes auch für die geothermische Versorgung in Betracht?

3.1 Wenn ja, inwiefern und wo?

3.2 Wenn nein, warum nicht?

4. Welche personellen Ressourcen stellt der Bezirk aktuell und zukünftig bereit, um sich mit der Erfassung, Planung und Umsetzung der kommunalen Wärmeversorgung zu beschäftigen?

4.1 lt der Bezirk dies für ausreichend (bitte begründen)?

4.2 Falls sich die Personalausstattung verändern soll, in welchen Schritten soll dabei wann vorgegangen werden?

5. Wo ist oder wird das Personal, welches sich mit diesem Bereich beschäftigt, angesiedelt sein?

6. Wird es für diesen Bereich bzw. diese Aufgabe eine eigene Stabsstelle oder Vergleichbares geben, wie es vermutlich notwendig wäre?

6.1 Wenn ja wann und in welchem Umfang?

6.2 Wenn nein, warum nicht?

 

Kossok-Spieß / Sonnenberg-Westeson

Die Fraktionsvorsitzenden

 
 

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