Drucksache - 1025/XXI  

 
 
Betreff: Geflüchtete bestmöglich bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bündnis '90/Die GrünenBezirksamt
Verfasser:Kossok-Spieß / Sonnenberg-Westeson 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:BzStR Kempert
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
22.11.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 09.11.2023
2. Version vom 05.12.2023

Schriftliche Antwort des Bezirksamtes vom 28.11.2023 zur Großen Anfrage 1025/XXI

Eingang im BVV-Büro: 05.12.2023 (Frist: 04.12.2023)

1. Welche Angebote gibt es insgesamt im Bezirk Spandau, um geflüchtete Menschen bzw. Arbeitsberechtigte mit Asyl- oder Duldungsstatus bei der Arbeitsmarktintegration zu unterstützen, sei es beispielsweise durch Sprachförderung, Beratungen oder Hilfe bei den behördlichen Verfahren?

1.1 Welche dieser Angebote sind bezirklich oder bezirklich gefördert?

Antworten:

Die Antworten wurden seitens des Jobcenters bereitgestellt, da der Schwerpunkt des Fragenkomplexes innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liegt.

Spracherwerb, Qualifizierung und die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt bilden die Schwerpunkte der Vermittlungsarbeit in diesem Kontext.

Durch die Geflüchteten aus der Ukraine nimmt dieses Thema weiterhin einen breiten Raum in der Integrationsarbeit ein. Den Kundinnen und Kunden stehen im Jobcenter die gleichen Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, wie Kundinnen und Kunden mit deutscher Staatsangehörigkeit oder nicht Geflüchteten.

Viele weitere Angebote bei Trägern sind darüber hinaus zusätzlich auf diese Personengruppe ausgerichtet.

 

1.2 Wie stellen sich die gesicherten Laufzeiten der Angebote undrderungen nach Kenntnis des Bezirksamts dar?

Antwort:

Das Jobcenter Spandau ist für Geflüchtete mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II erster Ansprechpartner bei der Integration in den Arbeitsmarkt.

 

1.3 Welche der genannten Angebote beziehen sich speziell auf die Sprachförderung?

Antwort:

Bei der Förderung des Spracherwerbs stehen die Maßnahmen des BAMF zu Verfügung. Genutzt werden auch die Sprachstandtests des Berufspsychologischen Service. Ein weiterer beraterischer Schwerpunkt liegt auf der frühzeitigen Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

 

1.4 Welche der genannten Angebote beziehen sich auf die Beratung bei behördlichen Verfahren?

Antwort:

Das Jobcenter Spandau kann bei seinen Unterstützungs- und Beratungsaktivitäten aus einem starken Netzwerk heraus auf Partner verweisen, die im Sinne der Frage unterstützen können.

Im Wesentlichen sind zu nennen:

  • Integrationskursträger
  • Berufssprachkursträger
  • Die Stadtteilmütter (casablanca & Trialog)
  • Das Schreibbüro (Agens)
  • Die Integrationslotsen (GiZ)
  • Sprachcafés (diverse Anbieter)
  • WiA-Büro (GiZ).

Zudem besteht eine Kooperation mit der LIGA (Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und Jugendmigrationsdienste in Spandau).

 

2. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass insbesondere die Sprachförderung ein wichtiger Baustein ist, um die Arbeitsaufnahme zu erleichtern bzw. zu ermöglichen?

Antwort:

Das Bezirksamt Spandau hält die Sprachförderung für einen wichtigen Baustein, um die Arbeitsaufnahme zu erleichtern und besonders zu ermöglichen.

 

2.1 Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

entfällt

 

3. Gibt es ein bezirkliches Gesamtkonzept im Bereich der Sprachförderung, welches beispielsweise freie Träger sowie Jugend- und Bildungseinrichtungen umfasst, um im Bereich der Sprachförderung größtmöglich Unterstützung anbieten zu können?

3.1 Wenn ja, wie sieht dieses aus?

Antworten:

Nein.

 

3.2 Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Die Berliner Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen verfügen über ein berlinweites - übergreifendes Rahmenkonzept zur Sprachförderung durch das Berliner Bildungsprogramm.

r Kinder, die keine Kita besuchen, gibt es laut Schulgesetz eine verbindliche Sprachstandfeststellung, welche 18 Monate vor der Einschulung erfolgt. Gibt es einen Sprachförderbedarf, muss das Kind an einer Sprachförderung teilnehmen. Dafür stehen Plätze in Sprachfördergruppen zur Verfügung.

 

4. In welchen der genannten Unterstützungsbereiche oder darüber hinaus sieht das Bezirksamt einen erhöhten Bedarf und gleichzeitig eigene Möglichkeiten, dies zu verbessern, um größtmögliche Unterstützung von Geflüchteten bzw. Arbeitsberechtigte beispielsweise mit Asyl- oder Geduldetenstatus bei der Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen?

Antwort:

Das Bezirksamt Spandau sieht in allen genannten Bereichen einen erhöhten Bedarf, da seit März 2022 deutlich mehr Menschen zu versorgen sind.

Da bislang für 2024 in Relation zu 2023 deutlich weniger Mittel im Bereich Integration durch das Land bereitgestellt werden, sind aktuell keine zusätzlichen Angebote auf Bezirksebene planbar.

 

5. Hat das Bezirksamt daran anknüpfend eigene Maßnahmen oder weitere Förderungen geplant, welche Geflüchtete bzw. Arbeitsberechtigte beispielsweise mit Asyl- oder Geduldetenstatus zusätzlich bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen sollen?

5.1 Wenn ja, welche und wann?

Antworten:

siehe Antwort zu Nr. 4

 

5.2 Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

siehe Antwort zu Nr. 4

 

6. Befindet sich das Bezirksamt im Austausch mit den zuständigen Stellen bei Land und Bund, um die Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration zu verbessern?

6.1 Wenn ja, inwiefern?

Antworten:

Das Bezirksamt befindet sich in regelmäßigem Austausch mit dem Jobcenter, dem BAMF und der SenASGIVA. Insbesondere im Bereich der Vernetzung der jeweiligen Angebote.

Hier seien genannt, die Netzwerkrunden der Regionalkoordination des BAMF im Bereich Integrationskurse, enge und regelmäßige Abstimmung mit dem Migrationsbeauftragten des Jobcenter Spandau.

Durch die Vermittlung der Stabsstelle Integration ist es 2023 gelungen, das Mobile Beratungsangebot von "bridge - Berliner Netzwerk für Bleiberecht" in Spandau zu etablieren. Das Mobile Beratungsangebot von bridge wird in Kooperation mit dem Jobcenter Spandau in den Räumlichkeiten des durch Bezirksmittel finanzierten Projektes Das Begleitprogramm durchgeführt. Diese Kooperation ermöglicht die Kombination von aufenthaltsrechtlicher Beratung mit beruflicher Beratung und Orientierung und wird ergänzt durch Sprachstandeinschätzungen. Somit ein niedrigschwelliges Unterstützungsangebot insbesondere für Menschen mit unsicheren Aufenthaltstiteln in Spandau mit gutem Zugang zur Zielgruppe über die gewachsenen Strukturen des Begleitprogramms der Berliner Stadtmission.

 

6.2 Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

entfällt

 

7. Gibt es neue Erkenntnisse zur auslaufenden Förderung des „Willkommen-in-Arbeit-Büros“ (WiA-Büro) und wie die dadurch entstehende Lücke in der Arbeitsmarktintegration geschlossen werden sollen?

7.1 Wenn ja, welche?

Antworten:

Entfällt

 

7.2 Wenn nein, wann werden diese eingeholt?

Antwort:

Es wurde ein kollaboratives Schreiben der Bürgermeister aus Spandau und Lichtenberg an die Senatorin verfasst, worin die kritische Haltung zur Beendigung der Förderung und die dringende Forderung nach dem Erhalt des Willkommen-in-Arbeit-Büros zum Ausdruck gebracht wurde.

Das Antwortschreiben seitens der Senatorin verwies auf das Ende der Förderlinie des WiA-Büros und schloss jegliche Aussicht auf eine weitere Finanzierung aus.

Eine Prüfung zur möglichen Übernahme der Finanzierung durch den bezirklichen Haushalt wurde durchgeführt. Leider ergibt sich hier keine Umsetzungsmöglichkeit.

Bis zur voraussichtlichen Verabschiedung des Landeshaushalts Mitte Dezember werden aber diesbezüglich weitere Gespräche geführt.

 

 

Berlin-Spandau, 28.11.2023

 

Gregor Kempert

Bezirksstadtrat

 

 

 

 

Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur 022/XXI (BVV) am 22.11.2023

 

1. Welche Angebote gibt es insgesamt im Bezirk Spandau, um geflüchtete Menschen bzw. Arbeitsberechtigte mit Asyl- oder Duldungsstatus bei der Arbeitsmarktintegration zu unterstützen, sei es beispielsweise durch Sprachförderung, Beratungen oder Hilfe bei den behördlichen Verfahren?

1.1 Welche dieser Angebote sind bezirklich oder bezirklich gefördert?

1.2 Wie stellen sich die gesicherten Laufzeiten der Angebote und Förderungen nach Kenntnis des Bezirksamtes dar?

1.3 Welche der genannten Angebote beziehen sich speziell auf die Sprachförderung?

1.4 Welche der genannten Angebote beziehen sich auf die Beratung bei behördlichen Verfahren?

2. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass insbesondere die Sprachförderung ein wichtiger Baustein ist, um die Arbeitsaufnahme zu erleichtern bzw. zu ermöglichen?

2.1 Wenn nein, warum nicht?

3. Gibt es ein bezirkliches Gesamtkonzept im Bereich der Sprachförderung, welches beispielsweise freie Träger sowie Jugend- und Bildungseinrichtungen umfasst, um im Bereich der Sprachförderung größtmögliche Unterstützung anbieten zu können?

3.1 Wenn ja, wie sieht dieses aus?

3.2 Wenn nein, warum nicht?

4. In welchen der genannten Unterstützungsbereiche oder darüber hinaus sieht das Bezirksamt einen erhöhten Bedarf und gleichzeitig eigene Möglichkeiten, dies zu verbessern, um größtmögliche Unterstützung von Geflüchteten bzw. Arbeitsberechtigte beispielsweise mit Asyl- oder Geduldetenstatus bei der Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen?

5. Hat das Bezirksamt daran anknüpfend eigene Maßnahmen oder weitere Förderungen geplant, welche Geflüchtete bzw. Arbeitsberechtigte beispielsweise mit Asyl- oder Geduldetenstatus zusätzlich bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen sollen?

5.1 Wenn ja, welche und wann?

5.2 Wenn nein, warum nicht?

6. Befindet sich das Bezirksamt im Austausch mit den zuständigen Stellen bei Land und Bund, um die Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration zu verbessern?

6.1 Wenn ja, inwiefern?

6.2 Wenn nein, warum nicht?

7. Gibt es neue Erkenntnisse zur auslaufenden Förderung des „Willkommen-in-Arbeit-Büros“ (WiA-Büro) und wie die dadurch entstehende Lücke in der Arbeitsmarktintegration geschlossen werden sollen?

7.1 Wenn ja, welche?

7.2 Wenn nein, wann werden diese eingeholt?

 

Kossok-Spieß / Sonnenberg-Westeson

Die Fraktionsvorsitzenden

 
 

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