Drucksache - 0985/XXI
Vorbemerkung Für das Naturschutzgebiet rund um Fort Hahneberg in Staaken gilt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Verordnung zum Schutz der Landschaft des Hahnebergs und Umgebung über das Naturschutzgebiet Fort Hahneberg im Bezirk Spandau von Berlin vom 22. Juli 2009. Der letzte Pflege- und Entwicklungsplan von Putkunz-Landschaftsplanung stammt von 2014 und ein Managementplan von Myotis von 2018. Die in den Managementplänen vorgeschlagenen Maßnahmen werden allerdings scheinbar nur unzureichend umgesetzt. Laut Senatsverwaltung liegen Maßnahmen baulicher Art am Fort in der Verantwortung des Bezirkes. Somit liege auch die Verantwortung zum Erhalt des Gebäudes gemäß Denkmalschutz und Schutzgebietsverordnung in der Verantwortung des BA Spandau. Aufgaben, wie Mahd, weidebegleitende Maßnahmen, z.B. Zurückdrängung von invasiven Arten, wie der Kratzbeere, Beseitigung von Müllablagerungen, Beobachtung von Schwarzwildbeständen, Kontrolle des Zustandes des Grundstückzaunes etc. werden durch den gemeinnützigen Verein ASG Fort Hahneberg e.V. unentgeltlich durchgeführt.
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Bezirksamt Spandau
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